Stockwerkeigentum: Spielgerät auf Gemeinschaftsgrundstück

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21. Mai 2014
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Hoi zäme,

wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, zu diesem gehört auch ein Spielplatz.

Nun möchte jemand ein Riesentrampolin auf diesem Spielplatz aufstellen, also auf dem Grundstück

welches Allen Eigentümern gehört.

Frage, wenn darüber abgestimmt wird ist dafür ein Beschluss mit qualifiziertem Mehr oder sogar ein

einstimmiger Beschluss notwendig ?

Immerhin wird durch das Trampolin 12m^2 Rasenfläche 'umgenutzt'.

 
Hoi Stockwerkeigentümer

Was steht denn im Reglement über die Beschlussfähigkeit der Versammlung?

Gruss

Tom

 
Lieber Stockwerkeigentuemer

Die Antwort solltest Du im Stockwerkeigentümerreglement finden.

In der Regel ist für derartige Massnahmen die Zustimmung aller Stockwerkeigentümer erforderlich (vgl. Art. 647e Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 712g Abs. 1 ZGB).

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat übrigens erst unlängst entschieden, dass ein Trampolin nicht baubewilligungspflichtig sei (Urteil des Verwaltungsgerichts VGE III/148 vom 19. Dezember 2013).

Liebe Grüsse

 
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