Steuern / Ersatzbeschaffung / Verjährung
Hallo zusammen
Ich bin dabei mein Haus zu verkaufen. Nun mache ich einen Gewinn und muss diesen natürlich entsprechend versteuern.
Da ich ein neues Objekt kaufe und dieses selber bewohne, kann ich die Gewinnsteuer ja aufschieben, resp. auf das neue Objekt übernehmen.
Was passiert den nun mit diesen „offenen“ Steuerschulden?
- Verjähren diese nicht nach einer gewissen Zeit (15 Jahre)
- Wenn ich das neue Objekt in einigen Jahren mit Verlust verkaufe, muss ich dann immer noch die volle Steuer vom ersten Haus zahlen?
- Was passiert wenn ich das neue Objekt in ein paar Jahren wiederum mit Gewinn weiterverkaufen werde und wiederum ein Haus erwerben würde - wo dabei die Ersatzbeschaffung wiederum der Wert nochmals höher ist? Dann könnte ich ja bestimmt die neuen anfallenden Gewinnsteuern wiederum aufschieben lassen - was passiert jedoch dann mit den bereits aufgeschobenen Gewinnsteuern vom Gewinn des ersten Objektes?
- Soll ich die Gewinnsteuer als Schuld im Grundbuch auf dem neuen Objekt eintragen
Beispiel Anschaffungskosten Haus Nummer 1: Fr. 700'000.-- Verkauf zu einem Wert von Fr. 900'000.-- (Gewinn: Fr. 200'000.)
Ersatzbeschaffung Haus Nummer 2 - Kaufpreis Fr. 1'000'000.---
Verkaufspreis Haus Nummer 2 (nach ein paar Jahren) Fr. 1'250'000.-- (Gewinn: Fr. 250'000.--)
Ersatzbeschaffung Haus Nummer 3 Fr. 1'400'000.--
Besten Dank für Eure wertvollen Informationen. Interessieren würde mich auch wie dies genau ablaufen würde - wenn ich die Meldung der Steuerbehörde in der Gemeinde (Kanton Zürich) erhalten werde - wie und womit und in welcher Frist ich genau darauf zu reagieren habe - betreffend dem Antrag auf aufschiebende Wirkung und was und in welcher Form ich danach vom Steueramt Rückmeldung erhalte?
Gruss Samaluf
Hallo zusammen
Ich bin dabei mein Haus zu verkaufen. Nun mache ich einen Gewinn und muss diesen natürlich entsprechend versteuern.
Da ich ein neues Objekt kaufe und dieses selber bewohne, kann ich die Gewinnsteuer ja aufschieben, resp. auf das neue Objekt übernehmen.
Was passiert den nun mit diesen „offenen“ Steuerschulden?
- Verjähren diese nicht nach einer gewissen Zeit (15 Jahre)
- Wenn ich das neue Objekt in einigen Jahren mit Verlust verkaufe, muss ich dann immer noch die volle Steuer vom ersten Haus zahlen?
- Was passiert wenn ich das neue Objekt in ein paar Jahren wiederum mit Gewinn weiterverkaufen werde und wiederum ein Haus erwerben würde - wo dabei die Ersatzbeschaffung wiederum der Wert nochmals höher ist? Dann könnte ich ja bestimmt die neuen anfallenden Gewinnsteuern wiederum aufschieben lassen - was passiert jedoch dann mit den bereits aufgeschobenen Gewinnsteuern vom Gewinn des ersten Objektes?
- Soll ich die Gewinnsteuer als Schuld im Grundbuch auf dem neuen Objekt eintragen
Beispiel Anschaffungskosten Haus Nummer 1: Fr. 700'000.-- Verkauf zu einem Wert von Fr. 900'000.-- (Gewinn: Fr. 200'000.)
Ersatzbeschaffung Haus Nummer 2 - Kaufpreis Fr. 1'000'000.---
Verkaufspreis Haus Nummer 2 (nach ein paar Jahren) Fr. 1'250'000.-- (Gewinn: Fr. 250'000.--)
Ersatzbeschaffung Haus Nummer 3 Fr. 1'400'000.--
Besten Dank für Eure wertvollen Informationen. Interessieren würde mich auch wie dies genau ablaufen würde - wenn ich die Meldung der Steuerbehörde in der Gemeinde (Kanton Zürich) erhalten werde - wie und womit und in welcher Frist ich genau darauf zu reagieren habe - betreffend dem Antrag auf aufschiebende Wirkung und was und in welcher Form ich danach vom Steueramt Rückmeldung erhalte?
Gruss Samaluf