Guten Abend liebe Freunde des Rechts.
In der Hoffnung, dass jemand auf meine Rechtsfrage antworten kann, habe ich mich beim größten Hausbau-Portal angemeldet. Folglich sind die Erwartungen natürlich hoch - nein, so schlimm ist es nicht.
Also komme ich zum eigentlich Grund: Es geht darum, dass ich vor dem Abschluss meines Mietvertrags mit dem Vermieter einen "Deal" gemacht habe. Und zwar war eine kleine Stelle Schimmel zu sehen, die ich angesichts der tollen Wohnung akzeptieren konnte. Ich habe jedoch ausdrücklich gesagt, dass ich mir jegliche Rechte vorbehalte, weil ich von Verwandten bereits von dem Malheur gehört habe, was sich letzten Endes auch als positiv herausgestellt hat, denn
"Kennt der Mieter den Mangel und zieht dennoch in die Wohnung ein, bleiben seine Minderungsrechte nur erhalten, wenn er sich diese Rechte gegenüber dem Vermieter ausdrücklich vorbehält."
- so heißt es zumindest
hier.
Die Stelle wurde leider wider meinen Erwartungen immer größer und ich muss da wohl mein "vorbehaltenes Recht" geltend machen. Ich würde mich gerne bei euch erkundigen, wie das ist. Also, ich würde nun zu allererst den Vermieter kontaktieren, ihm eine Frist setzen, in der der Befall zu beseitigen ist und danach würde ich dann entsprechend auf eine Mietminderung aufmerksam machen. Meine Frage nur: Wie viel Prozent sind angemessen? Geschieht der Abzug von der Miete von automatisch? Was sollte ich unbedingt beachten?
Ich freue mich auf eure Antworten! Wisst ihr da mehr als ich? /emoticons/default_additional/162.gif
VG