Rechtliche Fragen rund ums Flachdach

Sunne76

New member
30. Apr. 2013
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[SIZE=11pt]Liebe Community[/SIZE]

[SIZE=11pt] Wir haben eine kleine rechtliche Unsicherheit. Vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben oder auch den einen oder anderen Kontakt vermitteln? [/SIZE]

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[SIZE=11pt]Situation[/SIZE]

[SIZE=11pt]Wir bewohnen zusammen mit 4 Eigentümern ein Reihen-Einfamilienhaus (Baujahr 1997). Unsere begrünte Terrasse ist gleichzeitig das Dach der Garagen aller Parteien. Diese Fläche ist im Grundbuch als unser Eigentum eingetragen, jede Partei hat aber ein Nutzniessungsrecht für die Grösse ihrer Garage. [/SIZE]

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[SIZE=11pt]Problem[/SIZE]

[SIZE=11pt]Bei sturmartigem Regenfall tropft es in einer bis zwei Garage rein, passiert ca. 2x im Jahr. [/SIZE]

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[SIZE=11pt]Fragen[/SIZE]

[SIZE=11pt]-          [/SIZE][SIZE=11pt]Wie ist eure persönliche Einschätzung? Müssten wir da sofort handeln (sprich Sanierung, etc.) oder genügt es, wenn sich die Eigentümerversammlung entschliesst, die Situation einfach zu beobachten? Welche Risiken gehen wir ein?[/SIZE]

[SIZE=11pt]-          [/SIZE][SIZE=11pt]Rechtlich gesehen, wer müsste für eine allfällige Reparatur des Dachs aufkommen? Wir als Eigentümer des Grundstücks oder die Gemeinschaft wegen dem Nutzniessungsrecht an den Garagen?[/SIZE]

[SIZE=11pt]-          [/SIZE][SIZE=11pt]Um auszuschliessen, dass die Pflanzen für den Schaden verantwortlich sind, bräuchten wir die Analyse eines Flachdach-Experten, richtig? Habt ihr da empfehlenswerte Kontakte im Raum Zürich? [/SIZE]

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[SIZE=11pt]Vielen Dank für die Hilfe![/SIZE]

[SIZE=11pt]Grüsse[/SIZE]

[SIZE=11pt]Sunne[/SIZE]

 
Bitte zuerst herausfinden, was gemeinschaftliche Teile und was Teile im Sonderreicht der einzelnen Stockwerkseigentümer sind. Wenn es StWE ist, gibt es keine Eigentümer des Grundstücks, das ist dann die Gesamtheit der Eigentümer. Wer was alleine nutzen darf, steht in der Begründungsurkunde, die notariell beglaubigt ist und auf die im Grundbuch verwiesen wird.

Dächer sind immer zwingend gemeinschaftlich, auch wenn sich die Dachterrasse in einem Sondernutzungsrecht befindet.

Bei einem undichten Dach müssen sich folglich alle Miteigentümer (nach ihrer Wertquote) an der Behebung des Schadens beteiligen. Solche Massnahmen können, da sie zum Werterhalt der Sache zwingend nötig sind, auch mit einfachem Mehr beschlossen werden (Art. 647 ZGB, kauft Euch einen der vielen Ratgeber zum Thema StWE in der Schweiz).

Strittig kann allenfalls sein, welche Massnahmen nötig sind: Wenns zweimal im Jahr ein paar Tropfen reindrückt und keine nachhaltigen Schäden an der Bausubstanz zu befürchten sind, weil da eh nur Beton ist, ist es sicher anders zu bewerten als wenn die im obersten Stock nur mit dem Regenschirm ins Bett können. Aber der, dessen Garage zuzfälligerweise trocken bleibt, kann sich nicht aus der Affäre ziehen, weil es ihn nicht betreffe.

Weil aber Schäden von selber selten besser werden, würde ich nicht allzulange zuwarten - es wird schnell teurer.

Wenn es nur bei Sturm, nicht aber bei Starkregen, reintropft, kommt das Wasser wohl eher von der Seite; vielleicht ist da nur eine Anschlussfuge neu auszugiessen. Es ist meine Glaskugel leider gerade etwas trübe, und so kann ich leider von hier keine präzise Ferndiagnose machen; da müsste jemand mit Sachverstand an den Bau kommen.

Man könnte auch (ist nun grad nicht die gute Jahreszeit hierfür) mit einem Gartenschlauch den Sturmregen simulieren und innen steht einer, der schreit wenns reindrückt - das könnte helfen, die undichte Stelle zu finden. Bei Flachdächern kann das aber recht vertrackt sein, weil das Wasser oft nicht da rauskommt wo es eindringt. Deshalb gibt es Leute, die sagen, es gäbe zwar noch nicht undichte, aber keine dichten Flachdächer.

 
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