Hallo,
Seit mehreren Jahren wurde der Rasen in der Gartenwohnung durch Vermieterschaft gemäht. Notabene ist nichts im Mietvertrag diesbezüglich geregelt und auch nichts in den Betriebskosten dafür enthalten und bezahlt. Nach der Anschaffung eines Rasenmähroboters letztes Jahr (war immer ein Wunsch) wurde das Rasenmähen selbst übernommen. Der Rasen wurde in dem Zuge komplett neu gemacht. Aktuell ist er sehr hoch da der Roboter nicht funktioniert. Nun kommt die Diskussion auf, ob eigentlich Mieter oder Vermieter dafür verantwortlich ist?
Die Vermieterschaft hat das jahrelang gemacht, daher kann ausgegangen werden, dass es deren Pflicht ist. Ist die Handlung, dass der Rasenmähroboter auf Wunsch gekauft wurde, eine Übernahme dieser Pflicht?
Kann ein allfälliger Rasenschaden die Vermieterschaft zum Schadenersatz verpflichten? Was sind hier die rechtlichrn Grundlagen? Was ist euer Rat?
Danke.
Seit mehreren Jahren wurde der Rasen in der Gartenwohnung durch Vermieterschaft gemäht. Notabene ist nichts im Mietvertrag diesbezüglich geregelt und auch nichts in den Betriebskosten dafür enthalten und bezahlt. Nach der Anschaffung eines Rasenmähroboters letztes Jahr (war immer ein Wunsch) wurde das Rasenmähen selbst übernommen. Der Rasen wurde in dem Zuge komplett neu gemacht. Aktuell ist er sehr hoch da der Roboter nicht funktioniert. Nun kommt die Diskussion auf, ob eigentlich Mieter oder Vermieter dafür verantwortlich ist?
Die Vermieterschaft hat das jahrelang gemacht, daher kann ausgegangen werden, dass es deren Pflicht ist. Ist die Handlung, dass der Rasenmähroboter auf Wunsch gekauft wurde, eine Übernahme dieser Pflicht?
Kann ein allfälliger Rasenschaden die Vermieterschaft zum Schadenersatz verpflichten? Was sind hier die rechtlichrn Grundlagen? Was ist euer Rat?
Danke.




