Rasenmäher / Mieter oder Vermieterpflicht?

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butterfly1

New member
23. Apr. 2026
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Hallo,

Seit mehreren Jahren wurde der Rasen in der Gartenwohnung durch Vermieterschaft gemäht. Notabene ist nichts im Mietvertrag diesbezüglich geregelt und auch nichts in den Betriebskosten dafür enthalten und bezahlt. Nach der Anschaffung eines Rasenmähroboters letztes Jahr (war immer ein Wunsch) wurde das Rasenmähen selbst übernommen. Der Rasen wurde in dem Zuge komplett neu gemacht. Aktuell ist er sehr hoch da der Roboter nicht funktioniert. Nun kommt die Diskussion auf, ob eigentlich Mieter oder Vermieter dafür verantwortlich ist?
Die Vermieterschaft hat das jahrelang gemacht, daher kann ausgegangen werden, dass es deren Pflicht ist. Ist die Handlung, dass der Rasenmähroboter auf Wunsch gekauft wurde, eine Übernahme dieser Pflicht?
Kann ein allfälliger Rasenschaden die Vermieterschaft zum Schadenersatz verpflichten? Was sind hier die rechtlichrn Grundlagen? Was ist euer Rat?

Danke.
 
Hallo

Wenn man als Mieter solche Wünsche hat, stellt sich die Frage, wer ist für den Unterhalt und Ersatz des Roboters zuständig ist.
Ich weiss es nicht.

Der Vermieter hat beim alten Mäher bis vor kurzem die Maschine und den Manpower gestellt.
Der Vermieter hat den Unterhalt und die Betriebsmittel des alten Mähers finanziert.

Der Vermieter hat den neuen Rasenroboter finanziert (und installieren lassen. Korrekt?)

Da wäre es naheliegend, wenn der Vermieter für den Unterhalt des Mähers aufkommt.
Das heisst, du bist in der Pflicht, den Vermieter zu informieren, das der Mäher defekt und ausser Betrieb ist.
Das der Rasen hoch gewachsen ist.

Weiss man, was die Ursache für den Defekt ist?
Schleifen defekt durch Nagerschaden?
Geräte defekt?
Falsche Handhabung?

Kleiner Unterhalt kann vom Vermieter im Umfang von ca. Fr. 180.- bis 250.- in Rechnung gestellt werden. Im Web findest du mehr dazu.
Ob in diesem Schadenfall.
Ich weiss es nicht.
 
Wenn im Mietvertrag nichts zur Gartenpflege oder zum Rasenmähen geregelt ist, ist die Situation rechtlich nicht ganz eindeutig. Dass die Vermieterschaft den Rasen über mehrere Jahre selbst gemäht hat, spricht aber durchaus dafür, dass dies bisher als deren Aufgabe angesehen wurde. Gleichzeitig könnte die Übernahme mit dem Mähroboter als Änderung der bisherigen Praxis interpretiert werden, vor allem, wenn das Rasenmähen seitdem vollständig selbst erledigt wurde. Ich würde deshalb versuchen, eine klare schriftliche Regelung mit der Vermieterschaft zu treffen, damit es künftig keine Diskussionen mehr gibt.
 

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