Prüfung der elektrischen Installationen bei Handänderung. Wer muss das machen? Kosten?

Christof68

New member
Hallo an alle

Ich bin neu im Forum und überlege im Kanton Solothurn ein Haus zu kaufen. Kennt sich jemand von euch aus im Kanton Solothurn beim Hauskauf? Bei Handänderung müssen die elektrischen Installationen geprüft werden von Gesetzes wegen. Was ist im Kt. Solothurn üblich? Erledigt dies der Eigentümer vor dem Kauf? Oder ist dafür der zukünftige Käufer zuständig?

Anschlussfrage: Wenn die elektrischen Installationen marode sein sollten - eigentlich sieht das Haus gepflegt aus - aber man weiss ja nie. Hat jemand eine ungefähre Ahnung (nur ungefähre Grössenordnung), was es kostet diese zu ersetzen. Es handelt sich um ein Haus aus dem Jahre 1958 mit zwei Stöcken, kein Keller, 5 Zimmer.

Vielen Dank im Voraus.

Ch.

 
Hallo Christof68

In aller Regel kommt das zu Lasten des Käufers...aber, Du kannst ja noch, da nicht gekauft, den entsprechenden Passus im Vertrag einfügen lassen, dass die Kosten (und Veranlassung zur Prüfung) mit möglichen Korrekturen zu Lasten des Verkäufers gingen. Wenn er es denn so akzeptiert. Ggf. kannst Du auch eine Kostenteilung...oder ein Kostendach vereinbaren. Sind die erforderlichen Änderungen höher, trägt sie der Verkäufer...  wie auch immer, ein Kaufvertrag ist frei verhandelbar!

 
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Hallo

Hast Du den Einsicht in die bisherigen Prüfungsunterlagen bekommen ? Gemäss NIV müssen ja auch die Installationen in Privathaushalten regelmässig überprüft werden. Mir ist jetzt nicht präsent ob dies 20 oder 25 Jahre sind, bei kommerziellen Betrieben sind es 5 Jahre.

Ansonsten wahrscheinlich schon eher zu Lasten des Käufers.

 
Zitat aus meinem Kaufvertrag im Kt. Solothurn:

Die Urkundsperson macht die Parteien auf die Niederspannungsverordnung des Bundes (NIV) aufmerksam, wonach bei jeder Handänderung eine Kontrolle der elektrischen Hausinstallation vorzunehmen ist, falls nicht ein höchstens 5 Jahre alter Sicherheitsnachweis vorliegt. Die daraus entstehenden Kosten bezahlt die Kaufspartei.
Wer was zu bezahlen hat ist aber fast immer Verhandlungssache: "Zu dem Preis kaufe ich das Haus nur wenn Sie den Sicherheitsnachweis bezahlen".

Bei mir ist der Sicherheitsnachweis noch offen. Da ich ohnehin erst Renovieren werde und dort das Elektrische erneuere macht es keinen Sinn vorher einen Nachweise zu erbringen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn man ein altes Haus kauft, sind eben auch die Installationen dem Alter entsprechend.

Du kannst ja nach der Preisverhandlung auch nicht auf Kosten des Verkäufers noch alle Wasserleitungen auswechseln lassen, nur weil man heute nicht mehr Gusseisen und verzinktes Stahlrohr verlegt.

Solche dem Alter entsprechende Installationen sind eben preisbildend.

Eine moderne Elektro-Hausinstallation ist sowieso im Interesse des Bewohners, und wenn Du wie bei über 50jährigen Liegenschaften meist nötig renovierst ist die Elektro-Hausinstallation auch nicht mehr zeitgemäss, muss also sowieso erneuert werden.

Wenn du gar noch 2polige Steckdosen und Drähte aus Alu mit Baumwollisolation hast, dann wird dir das E-Werk die Anlage nicht mehr abnehmen. Sonst hat man Bestandesschutz; Beanstandungen gibt es vor allem wenn später noch an der Installation herumgebastelt worden ist.

Such dir einen Elektro-Installateur vom Ort und besprich das mit dem. Den brauchst du sowieso.

 

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