Guten Tag zusammen!
Wir sind in der Planungsphase unseres Einfamilienhauses. Zwei unserer Nachbarn, deren Grundstücke an unseres reichen, haben sich vor längerer Zeit ein gegenseitiges Näherbaurecht eingeräumt. Ein Nachbar hat bereits fertig gebaut, der andere hat nun sein Baugesuch eingereicht. Aus diesem geht hervor, dass er zur Seite mit dem Näherbaurecht im Obergeschoss einen Balkon bauen will mit Überdachung und Windfang (also nicht "durchsichtig"). Dank dem Näherbaurecht ragt dieser deutlich weiter nach aussen als üblich. Leider wird uns dadurch die Aussicht direkt stark eingeschränkt.
Haben wir nun als Drittpartei die Möglichkeit, gegen diese Ausnutzung des Näherbaurechts Baueinsprache zu erheben?
Besten Dank für euer Feedback!
Mariachi
Wir sind in der Planungsphase unseres Einfamilienhauses. Zwei unserer Nachbarn, deren Grundstücke an unseres reichen, haben sich vor längerer Zeit ein gegenseitiges Näherbaurecht eingeräumt. Ein Nachbar hat bereits fertig gebaut, der andere hat nun sein Baugesuch eingereicht. Aus diesem geht hervor, dass er zur Seite mit dem Näherbaurecht im Obergeschoss einen Balkon bauen will mit Überdachung und Windfang (also nicht "durchsichtig"). Dank dem Näherbaurecht ragt dieser deutlich weiter nach aussen als üblich. Leider wird uns dadurch die Aussicht direkt stark eingeschränkt.
Haben wir nun als Drittpartei die Möglichkeit, gegen diese Ausnutzung des Näherbaurechts Baueinsprache zu erheben?
Besten Dank für euer Feedback!
Mariachi