Näherbaurecht zweier Nachbarn beeinträchtigt uns als Drittpartei - was tun?

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Mariachi

Mitglied
15. März 2013
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Guten Tag zusammen!

Wir sind in der Planungsphase unseres Einfamilienhauses. Zwei unserer Nachbarn, deren Grundstücke an unseres reichen, haben sich vor längerer Zeit ein gegenseitiges Näherbaurecht eingeräumt. Ein Nachbar hat bereits fertig gebaut, der andere hat nun sein Baugesuch eingereicht. Aus diesem geht hervor, dass er zur Seite mit dem Näherbaurecht im Obergeschoss einen Balkon bauen will mit Überdachung und Windfang (also nicht "durchsichtig"). Dank dem Näherbaurecht ragt dieser deutlich weiter nach aussen als üblich. Leider wird uns dadurch die Aussicht direkt stark eingeschränkt.

Haben wir nun als Drittpartei die Möglichkeit, gegen diese Ausnutzung des Näherbaurechts Baueinsprache zu erheben?

Besten Dank für euer Feedback!

Mariachi

 
Haben wir nun als Drittpartei die Möglichkeit, gegen diese Ausnutzung des Näherbaurechts Baueinsprache zu erheben?
Einsprache kannst du immer machen (denke aber an die Kosten), und auch eine Begründung kann man immer herbei beschwören. Allerdings hast du kein schützenswertes Interesse, deine Aussicht interessiert niemanden.

Es hätte auch so kommen können, dass eine Person die beiden Parzellen deiner Nachbarn gekauft hätte, dann hätte er die beiden Parzellen zu einer vereinigen können und schon hätte er ein Haus mitten in deine schöne Aussicht bauen können.

 
Du kannst nur einsprechen (mit Aussicht auf Erfolg) wenn das Nachbarprojekt das Baureglement verletzt, also zu hoch, zu geringer Grenzabstand gegen Deine Parzelle, zu grosse AZ, usw. Ansonsten geht Dich diese Sache zwischen zwei Nachbarn soviel an wie es den Nachbarn etwas angeht, wenn Du mit einem Dritten eine Vertrag abschliessest.

 

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IngaM