Hallo, ich habe eine Frage. Ich mache die Verwaltung von Wohnungen, welche der Erbengemeinschaft meines Vaters und seinen Geschwister angehören. Nun haben wir einen Mieter, der - seit er vor 1.5 Jahren eingezogen ist - recht eklig+sehr pingelig ist. Er beanstandet Dinge, die er vor dem Einzug wusste (z.B. Hitze in einer Dachwohnung mit Galerie). Wir sind eine recht kulante Vermieterschaft und haben gewisse Dinge auch auf unsere Kosten eingebaut (z.B. Sonnenschutzrollos, etc.). Er beanstandete, dass er und seine Freundin in der Wohnung gesundheitliche Probleme bekommen haben, sprach von Atemnot+tränenden Augen, welches nur von einem Pilz im Schlafzimmer her kommen könne. Wir haben verschiedene Untersuchungen vorgenommen+er selber hat eine Probe an ein Labor gesandt, welche jedoch negativ zurückkam-dies hat er uns schlussendlich selber bestätigen müssen. Den Teppich, welcher bei seinem Einzug im Schlafzimmer war, haben wir entfernt+Laminat einbauen lassen - natürlich auf unsere Kosten. Seit einigen Monaten haben wir nichts mehr von ihm gehört.
Nun kam letzte Woche ein Schreiben von ihm (eingeschrieben). Der Brief kam am Montag, 25.3. per Post an und - weil ich nicht Zuhause war - konnte ich ihn zeitlich erst am Mittwoch, 27.3. abholen gehen. In diesem Schreiben bringt er nun alte, teilweise bereits erledigte Punkte wieder auf und führt auch neue - nicht ihn persönlich betreffende und vorher nie beanstandete Punkte - auf (z.B. das offene Treppenhaus, etc.).Er verlangte eine Stellungnahme von uns innert 10 Tagen. Mit diesem Schreiben hat er auch gleich die fristgerechte Kündigung mitgesandt. Ich habe den Erhalt der Kündigung heute schriftlich bestätigt und bin nicht auf seine Punkte eingegangen, weil mein Vater als Eigentümer der Wohnung dazu Stellung nehmen will (was er ebenfalls heute, jedoch separat - getan hat). Nun drohte er mir an, dass er - sollte nicht innert 2 Tagen eine Stellungnahme kommen - er "alle nötigen rechtlichen Schritte " einleiten werde. Ich weiss, es ist jetzt etwas vage, aber hat der Mieter hier überhaupt eine rechtliche Grundlage? Schliesslich betrifft dies keine Mängel, welche wir nicht behoben hätten?? Vielen Dank für Antworten!
Nun kam letzte Woche ein Schreiben von ihm (eingeschrieben). Der Brief kam am Montag, 25.3. per Post an und - weil ich nicht Zuhause war - konnte ich ihn zeitlich erst am Mittwoch, 27.3. abholen gehen. In diesem Schreiben bringt er nun alte, teilweise bereits erledigte Punkte wieder auf und führt auch neue - nicht ihn persönlich betreffende und vorher nie beanstandete Punkte - auf (z.B. das offene Treppenhaus, etc.).Er verlangte eine Stellungnahme von uns innert 10 Tagen. Mit diesem Schreiben hat er auch gleich die fristgerechte Kündigung mitgesandt. Ich habe den Erhalt der Kündigung heute schriftlich bestätigt und bin nicht auf seine Punkte eingegangen, weil mein Vater als Eigentümer der Wohnung dazu Stellung nehmen will (was er ebenfalls heute, jedoch separat - getan hat). Nun drohte er mir an, dass er - sollte nicht innert 2 Tagen eine Stellungnahme kommen - er "alle nötigen rechtlichen Schritte " einleiten werde. Ich weiss, es ist jetzt etwas vage, aber hat der Mieter hier überhaupt eine rechtliche Grundlage? Schliesslich betrifft dies keine Mängel, welche wir nicht behoben hätten?? Vielen Dank für Antworten!