Hallo
Hat jemand einen Tipp, ob sich ein Rekurs gegen die Baugesuchskosten lohnt, wenn die Vorabklärung mangelhaft war?
Das Projekt beinhaltete eine Terrassenüberdachung an der Südfassade und ein Velounterstand an der nördlichen Nachbarsgrenze.
In der Vorabklärung wurde angefragt, auf was alles beachtet werden sollte.
Als Antwort kamen Hinweise wie: Näherbaurecht beachten, Baugesuchsformulare wählen, Gewässerabstandsbereich beachten (da ein eingedolter Bach in der nähe zum EFH fliesst).
Weil Vorabklärung die Machbarkeit des Projekts suggerierte, wurden Unterschriften der Nachbarn eingeholt und Baugesuch mit allen Unterlagen eingereicht.
Bei der Vorprüfung erfuhren wir erstmals, dass die Gebäudelänge überschritten wird (weil Art. xy besondere Gebäude, u.a. eben eine Terrassenüberdachung dazuzählt). Wegen Gewässerschutz würde die Abklärung auch zur AWAL weitergereicht. Und der Velounterstand hätte eine falsche Dachneigung.
Sollte eine Vorabklärung nicht alle relevanten Informationen wiederlegen? Sollte solch ein Art. xy wegen Gebäudeüberschreitung nicht erwähnt werden? Und auf die Dachneigung für ein Kleinstgebäude wie einen Velounterstand ebenfalls hinweisen? Für was dient eigentlich eine Vorabklärung?
Hätten wir diese Infos noch vor der Baueingabe gehabt, hätten wir auch weiter gemacht, und wir hätten uns die Baugesuchskosten sparen können.
Wäre ein Rekurs erfolgsversprechend wenn wir auf das Verschweigen von relevanten baurechtlichen Risiken in der Vorabklärung hinweisen?
Jeder Tipp wäre willkommen, besten Dank und Grüsse, Tom
Noch ein Hinweis: Die Gemeinde hat keine Vorabklärungsformulare; die Anfrage kam von uns per eMail. Ebenfalls 3 Tage später kam das lückenfate eMail von der Gemeinde retour, welches eigentlich sehr positiv wirkte und uns zur Baueingabe animierte.
Hat jemand einen Tipp, ob sich ein Rekurs gegen die Baugesuchskosten lohnt, wenn die Vorabklärung mangelhaft war?
Das Projekt beinhaltete eine Terrassenüberdachung an der Südfassade und ein Velounterstand an der nördlichen Nachbarsgrenze.
In der Vorabklärung wurde angefragt, auf was alles beachtet werden sollte.
Als Antwort kamen Hinweise wie: Näherbaurecht beachten, Baugesuchsformulare wählen, Gewässerabstandsbereich beachten (da ein eingedolter Bach in der nähe zum EFH fliesst).
Weil Vorabklärung die Machbarkeit des Projekts suggerierte, wurden Unterschriften der Nachbarn eingeholt und Baugesuch mit allen Unterlagen eingereicht.
Bei der Vorprüfung erfuhren wir erstmals, dass die Gebäudelänge überschritten wird (weil Art. xy besondere Gebäude, u.a. eben eine Terrassenüberdachung dazuzählt). Wegen Gewässerschutz würde die Abklärung auch zur AWAL weitergereicht. Und der Velounterstand hätte eine falsche Dachneigung.
Sollte eine Vorabklärung nicht alle relevanten Informationen wiederlegen? Sollte solch ein Art. xy wegen Gebäudeüberschreitung nicht erwähnt werden? Und auf die Dachneigung für ein Kleinstgebäude wie einen Velounterstand ebenfalls hinweisen? Für was dient eigentlich eine Vorabklärung?
Hätten wir diese Infos noch vor der Baueingabe gehabt, hätten wir auch weiter gemacht, und wir hätten uns die Baugesuchskosten sparen können.
Wäre ein Rekurs erfolgsversprechend wenn wir auf das Verschweigen von relevanten baurechtlichen Risiken in der Vorabklärung hinweisen?
Jeder Tipp wäre willkommen, besten Dank und Grüsse, Tom
Noch ein Hinweis: Die Gemeinde hat keine Vorabklärungsformulare; die Anfrage kam von uns per eMail. Ebenfalls 3 Tage später kam das lückenfate eMail von der Gemeinde retour, welches eigentlich sehr positiv wirkte und uns zur Baueingabe animierte.
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