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Liegenschaft "selbst bewohnt" bei Auskunft für Hypothek

6Antworten5’875Aufrufevon froegli · 24. Februar 2018letzter Beitrag vor 9 Jahren
  1. froegli124 Beiträge24. Februar 2018
    Hallo zusammen

    Bei der Hypothekarberechnung mussten wir angaben, ob wir die Immobilie, die wir kaufen, selber bewohnen werden. Wir haben gaben "selbst bewohnt" an. Was ist eigentlich, wenn man die Immobilie nach ein paar Jahren doch vermietet? Die Lebensumstände können ja schnell ändern...

    Wir haben bei einer örtlichen Bank eine "Familienhypohtek" abgeschlossen, aber in den Vertragsunterlagen ist nichts dergleichen erwähnt in Bezug auf eine spätere Vermietung.

    Wie relevant ist diese Angabe eigentlich, wenn man später doch vermietet? Interveniert die Bank oder kann man es einfach so laufen lassen?

  2. muraxi9001515 Beiträge25. Februar 2018
    Ich würde die Bank informieren, wenn ihr (irgendwann) in Betracht zieht zu vermieten.
    Wenn im Vertrag davon nichts drinnsteht, ist das ja schon mal gut.
    Aber wenn ihr in den Underwriting Dokumenten angeben musstet, dass ihr es selbst bewohnt, dann solltet ihr euch schon daran halten.

    Ich weiss nicht wir das bei Hypotheken aussieht, aber im Versicherungsbereich würde das sonst womöglich als Underwriting Fraud angesehen werden.
    Als Beispiel: Nein es gibt keine unter 25jährigen Fahrer für dieses Fahrzeug (nach einem halben Jahr gibst du dann trotzdem deiner Tochter her die Schlüssel)

    1× hilfreich
  3. froegli124 Beiträge26. Februar 2018
    In den Unterlagen steht nichts explizit erwähnt und die Pensionskassengelder sind noch alle da.

    Warum fragt die Bank das eigentlich?

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  4. Marciboy141 Beiträge26. Februar 2018
    Ich kenne es bezüglich im Zusammenhang mit der Amortisation:

    Meine Hausbank hat mit mir mitgeteilt, dass wenn eine Vermietung in Betracht gezogen wird muss unbedingt direkt amortisiert werden, da bei einer indirekten Amortisation eine Vermietung des Objekt von Bank her nicht gestattet ist, ausser wir machen eine Vertragsänderung.

  5. Domi57 Beiträge26. Februar 2018
    Naja für die Bank spielt es wohl schon eine Rolle ob du die Liegenschaft selbstbewohnst oder nicht. Z.B. die indirekte Amortisation über ein Säule 3a Konto ist nur bei SELBSTBEWOHNTEN Wohneigentum möglich, resp. die Verpfändung dieser Säule 3a Gelder oder auch der Pensionskassengelder.

    Pensionskassengelder hast du ja anscheinend keine bezogen, aber ich weiss z.B. nicht wie die Steuerverwaltung einen 3a Vorbezug für Kauf Wohneigentum bewerten würde, falls du nach 1-2 Jahren wieder ausziehen würdest (von Amortisationen der Hypothek und Wiedererhöhung der Hypothek im selben Jahr (dass könnte der Unterschied sein) weiss ich, dass dies zum Teil als "Steuerumgehung" angesehen wird und der Vorbezug als Einkommen zu versteuern ist); aber wie gesagt, da weiss ich nicht genau Bescheid und ist nur ein Input.

    Auch könnte ich mir vorstellen, dass er für die Tragbarkeitsberechnung eine Rolle spielt, zumindest dann, wenn der erzielte Mietzins nicht die kalkulatorischen Zinskosten (inkl. Amo. und Nebenkosten) der Hypothek decken.

    Spätestens bei deiner Adressänderung erfährt deine Bank ja sowieso vom Umzug, ich würde an deiner Stelle halt schon vorher mich mal aktiv bei der Bank melden falls etwas in die Richtung vorgesehen ist...

  6. hilfi389 Beiträge26. Februar 2018
    Amortisation / Verpfändung 3a + PK nur möglich wenn das Objekt selber bewohnt wird. Zusätzlich ist die Zustimmung des Ehegatten im Kreditvertrag nötig (falls nicht Kreditnehmer) ==> ZGB.

    Zusätzlich rechnet die Bank die Tragbarkeit anders und stuft die Finanzierung intern in eine andere Risikoklasse ein, da das Ausfallrisiko für die Bank bei fremdvermieteten Objekten höher ist als bei selbstbewohnten Häusern.

  7. froegli124 Beiträge26. Februar 2018
    Also wegen der Tragbarkeit ist eigentlich kein Problem sein und Sicherheiten sind genug da, obwohl ich den Lohn meines Mannes noch angeben musste (mir ist das zwar ein Rätsel), obwohl ich CHF 480.000 Eigenkapital gebracht habe. Ich habe Mietzinseinnahmen von CHF 2000/Mt. aus einer Immobilie (Dorfzone W2 AZ 0.60), die voll bezahlt ist und mir im Alleineigentum gehört (dafür muss ich nicht arbeiten gehen). Mit diesen Mietzinseinnahmen zahle ich die Hypothek der neuen Immobilie (CHF 270/Mt.). Rein theoretisch könnte die gekaufte Immobilie einen Mietzins von etwa CHF 2.000/Mt. bringen. Unser jetziges Haus (Bauernhaus auf 2'435 m2 Bauland) hat einen jetzigen Verkaufswert von ca, 1.3 Mio. und eine erste Hypthek von CHF 180.000. Unsere beiden Pensionskassengelder sind noch da und jeweils die 3a Konten. Die Idee war mal, die 3a Gelder für die Amortisation des jetzt bewohnten Hauses zu benutzen..