Lärm einer Luftwärmepumpe - wo gemessen?

PAF

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05. Apr. 2014
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Hello World

Es könnte sein, dass ich eine Luft-Wärmepumpe für mein halbes-EFH in der Stadt Bern bauen werde.

Idealer Aufstellungsort für den Aussenteil einer Split-LWP wäre gegen die Hauswand, Nordseite, gegen Strasse.

Beim nächsten Fenster eines Lärmempfindlichen Raums gilt gem. Stadtregelement bzw. Lärmschutzverordnung in der Nacht eine 35 dB(A) Lärmgrenze.

Meine Frage: welches Fenster ist relevant?

  • sind nur die Fenster von den Nachbarn oder auch meine eigenen relevant?
  • ist ein Fenster im Eingangsbereich des Hauses, der als Essecke dient, relevant (siehe beiliegenden Plan, dieses Fenster ist grün markiert)
Eine weitere, technische Frage:

  • die Wärmepumpen-Hersteller geben an, wieviel Schall VOR dem Aussengerät generiert wird. Was ist nicht finde, ist der Lärm auf der Seite. Ich würde einen Diagramm erwarten, der z.B. die dB(a) in 5m Abstand in Abhängigkeit des Winkels darstellt. Weiss jemand, ob man das für die üblichen Split-Aussengeräte findet (Mitsubishi, Panasoni, hiesiege Hersteller...)
Vielen Dank!

Patrick

Laerm.jpg

 
@maningreen: vielen Dank für den sehr interessanten Link.

Ich habe die Dokumente durchgeblättert, aber wenige Antworten auf die Fragen gefunden:

  • sind meine eigene Fenster relevant für die Beurteilung der Immissionen oder nur diejenigen der Nachbarn?
  • offenbar gilt ein Esszimmer als "lärmempfindlich". Gem. Unterlagen eines Kantons nur am TAG, gem. anderen Unterlagen, auch Nachts.
  • wo finde ich Angaben zum Lärm AUF DER SEITE einer Luft-Wärmepumpe (in einem Dokument wird von -3 oder -5dB verglichen mit vorne, aber das ist nur eine Annahme).

Grüsse

Patrick

 
Lieber Patrick

Auch Deine Fenster sind relevant.

Wenn Du weitere Auskünfte erhalten willst, musst auf der Gemeinde, den Lärmfachmann fragen oder der WP-Lieferant angehen.

Herzlicher Gruss

 
Deine eigenen Fenster sind nicht relevant, sofern du die dahinterliegenden Räume auch selbst bewohnst.

Bei uns (SG) wird beim Esszimmer nicht zwischen Tag und Nacht unterschieden und es gilt als lärmempfindlich. Auch Wohnküchen gelten als lärmempfindlich. Kleine Küchen ohne Essmöglichkeit jedoch nicht.

Auf der Seite würde ich ebenfalls -3 dB annehmen (halber Aspektwinkel), genaues kann aber nur eine Messung aussagen.

 

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