Kein Trottoir, Haus zu Fuss kaum erreichbar - Kann der Kanton in die Pflicht genommen werden, dies zu ändern?

MagicMax

Mitglied
05. Feb. 2013
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Ich habe ein Haus gekauft welches sich in einer Landwirtschaftszone befindet. Das Haus mit Grundstück befindet sich im einem Weiler, wo es noch 2 weitere Häuser gibt, im einen sind 3 und im anderen noch 1 Wohnung, heisst zusammen mit meiner Wohnung befinden sich in diesem Weiler genau 5 Wohnungen.
Unsere Häusergruppe liegt direkt an einer recht stark befahrenen Kantonsstrasse, die Einfahrt ist aber bereits Privatboden.
Der Weiler liegt ein Wenig ausserhalb der nächsten Ortschaft, aber eigentlich nicht abgelegen, in den nächst grösseren Ort ist es etwa 1,5 Km.
Für Fahrzeuge sind wir direkt ab dieser Kantonsstrasse erschlossen, das Problem ist aber, dass das Trottoir in unserem Bereich fehlt! Als Fussgänger kommt man also eigentlich kaum hin oder weg. Dabei sind es gerade einmal 450 Meter, bis das Trottoir beginnt.
Die Strasse ist an dieser Stelle wo unsere Einfahrt einmündet mit Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h, ohne Radstreifen und ohne Strassenbeleuchtung. Eine Benutzung als Fussgänger wäre also ein Spiel mit dem Leben, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit oder auch im Herbst / Winter bei Nebel und schlechten Sichtverhältnissen. Schon mit dem Fahrrad braucht es manchmal etwas Mut, sich dort fort zu bewegen. In etwa 330 Metern beginnt dann der 50er, aber diese 330m fährt man auf einer Strasse ohne Radstreifen, wo einem Autos und Lastwagen mit 80 Sachen vorbei donnern. Als Fussgänger fehlen einem gerade mal 450m und man wäre auf dem Trottoir aber eben...
Die einzige Möglichkeit welche wir haben, wenn wir uns zu Fuss bewegen möchten ist ein nicht befestigter, landwirtschaftlicher Weg, welcher aber zuerst einen Bogen in die Gegenrichtung macht und dann zwar schlussendlich auch an einen Ort führt, aber wie gesagt, es ist zum einen einen Umweg (etwa 0,5 Km, je nach Ziel) und zum anderen, wenn es geregnet hat, ist der Weg an gewissen Stellen derart verschmutzt (Pfützen) dass man nicht nur verschmutzte Schuhe sondern womöglich auch noch schmutzige Hosen hat.

Ich überlege mir, aktiv zu werden und bei Gemeinde und Kanton vorstellig zu werden, da ich einerseits nicht nur immer zu 100% mit dem Auto weggehe und andererseits diese nicht so optimale Situation sich ev. auch auf den Wert meiner Liegenschaft bei einem allfälligen Verkauf auswirken könnte.

Hat jemand hier im Forum Erfahrung mit so was? Wie gross sind meine Chancen? Oder besser gesagt, was darf man erwarten?
Ich weiss nicht, ob man von Gesetz wegen einen Anspruch auf eine Fussgängerschliessung hat. Vielleicht hat die Anzahl Wohneinheiten auch noch einen Einfluss, keine Ahnung.

Was ich nur nicht verstehe, dass einfach ausgerechnet nur unser Weiler quasi"abgeschnitten" ist, während man an der selben Strasse eine Ortschaft weiter, über viele Kilometer ein durchgehendes Trottoir hat, welches teilweise über längere Strecken kein einziges Haus bedient, aber ausgerechnet in unserem Beriech gibt es keins, bzw. endet das vorhandene einfach etwa 450m vor unserem Grundstückszugang.
In der Nachbarschaft gibt es kleine Kinder, heute werden jeden Tag die in die eigentlich relativ nahe Schule gefahren, ab der Oberstufe werden sie dann den Unterricht im Nachbarort besuchen (eben genau die Richtung, in welcher man in 450m auf einem sicheren Trottoir wäre). Wenn es meine Kinder wären, würde ich nicht zulassen, dass die mit dem Fahrrad durch den 80er Bereich fahren (wo es einem als Erwachsenen manchmal schon nicht so wohl ist). Elterntaxi ist aber auch nicht so toll, mit dieser Ausgangslage aber wohl die einzige Lösung.
 
Man kann halt nicht alles haben. Wohnen mitten im Grünen, aber eine Erschliessung wie in einem Wohngebiet erwarten. Gebäude in der Landwirtschaftzone geniessen lediglich Bestandesschutz, da dort eigentlich keine Bebauung vorgesehen ist und neu auch gar nicht mehr gebaut werden dürfte.
Ich finde es immer etwas unverständlich, wenn man als Neuzuzüger juristisch gegen Dinge vorgehen will, die eigentltich beim Kauf der Liegenschaft offensichtlich waren.
 
Ich finde es immer etwas unverständlich, wenn man als Neuzuzüger juristisch gegen Dinge vorgehen will, die eigentlich beim Kauf der Liegenschaft offensichtlich waren.
Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Kommen als nächstes die Kuhglocken. Landwirtschaftsemmissionen, oder die fehlende Busshaltestelle.

Den Antrag bei der Gemeinde stellen, kannst du schon.
Gibt für die Gemeinde Versammlung ein Traktandum, ob eine Studie mit Kostenermittlung in Auftrag gegeben wird.

Aber kannst das auch selber relativ einfach herausfinden.

Dann noch den Ärger und die Landenteignung der Landflächen aufrechnen.
Willst du dir das wirklich antun?

Habe grad gesehen, die verlinkte Datei Ist schon etwas älter. Aber die findest du bestimmt auch in neu und aktuell.
 
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Ich stimme camello bei. Und ich denke, dass es einige solche Liegenschaften gibt.
Ich kann mich gut erinnern, als ich vor ein paar Jahren einen Bekannten im Wallis besuchte. Kein Trottior weit und breit.
 
Man kann halt nicht alles haben. Wohnen mitten im Grünen, aber eine Erschliessung wie in einem Wohngebiet erwarten. Gebäude in der Landwirtschaftzone geniessen lediglich Bestandesschutz, da dort eigentlich keine Bebauung vorgesehen ist und neu auch gar nicht mehr gebaut werden dürfte.
Ich finde es immer etwas unverständlich, wenn man als Neuzuzüger juristisch gegen Dinge vorgehen will, die eigentltich beim Kauf der Liegenschaft offensichtlich waren.
Ich finde deine Aussagen, im Kontext dass du weder das Haus noch die Situation genauer kennt ziemlich respektlos um nicht zu sagen despektierlich!
Und nein, ich bin nicht so ein Neuzugüger der gegen Kuhglocken und Landwirtschaftsissonen meckert, da sich das Objekt in der Landwirtschaftszone befindet war ich mir wohl bewusst auf was ich mich einlasse.
Bei der gefährlichen Situation geht es jedoch um die Sicherheit und schlussendlich um Menschenleben.
Vor allem im Kontext dass die Gemeinde erst kürzlich mit dem Segen der Gemeindeversammlung eine private Strasse ins Eigentum der Gemeinde übernommen hat und somit künftig der Steuerzahler für deren Unterhalt aufkommt. Die betroffene Strasse erschliesst gerade mal ein Hof mit total 2 Wohneinheiten.
Wir haben deren 5, aber keine Privatstrasse sondern eine direkte Erschliessung ab der Kantonsstrasse. Ich bin Meinung dass wir zumindest Anrecht auf eine Fussweg haben. Die Nachbargemeinde, welche die Oberstufe beherbergt, hat angefangen gegen "Elterntaxis" vorzugehen und diverse Wege und Strassen mit Fahrverbot belegt.
Ein Witz: Auf der einen Seite will man dass die Kinder zu Fuss zur Schule gehen, auf der anderen Seite möchte man uns keine vernünftige Fusswegerschliessung zugestehen. Würdet ihr Eure Kinder mit dem Fahrrad auf eine unübersichtlichen Strasse ohne Radstreiffen, Trottoir und wo alles mit 80 durchdonnert, zur Schule fahren lassen?
 
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Forderungen bei Bestand sind immer schwierig. Was ich aber machen würde, ist den Kanton und die Gemeinde auf das Gefahrenpotential hinweisen, und vielleicht auch Vorschläge um eine Verbesserung herbeizuführen machen. "Forderung" ist immer schwierig, denn das kann schon Recht implizieren, was alles noch viel schwieriger machen würde, und häufig unbegründet auf Ablehnung stösst. Einfach beide einmal anschreiben, höflich auf die Problematik hinweisen, und dann sehen wie sie darauf reagieren. Mit einer Gefahrensituation muss, und wird sich der Kanton, wie auch die Gemeinde beschäftigen. Eine schnelle Lösung ist dies mit dem Fussweg aber eh nicht. Für die Schüler, welche im Nachbarort zur Schule müssen,, könnte man evt. auch eine Sonderbewilligung für ein "Elterntaxi" bekommen. Vielleicht kann aber auch der Schulbus einen Zwischenhalt einlegen. Das wären nur einige Vorschläge, welche schnell helfen könnten, sonst ist es wirklich so wie du sagst, die genauen Verhältnisse kennen wir nicht.

Gruss Pit
 
Ich finde deine Aussagen, im Kontext dass du weder das Haus noch die Situation genauer kennt ziemlich respektlos um nicht zu sagen despektierlich!
Und nein, ich bin nicht so ein Neuzugüger der gegen Kuhglocken und Landwirtschaftsissonen meckert, da sich das Objekt in der Landwirtschaftszone befindet war ich mir wohl bewusst auf was ich mich einlasse.
Bei der gefährlichen Situation geht es jedoch um die Sicherheit und schlussendlich um Menschenleben.
Vor allem im Kontext dass die Gemeinde erst kürzlich mit dem Segen der Gemeindeversammlung eine private Strasse ins Eigentum der Gemeinde übernommen hat und somit künftig der Steuerzahler für deren Unterhalt aufkommt. Die betroffene Strasse erschliesst gerade mal ein Hof mit total 2 Wohneinheiten.
Wir haben deren 5, aber keine Privatstrasse sondern eine direkte Erschliessung ab der Kantonsstrasse. Ich bin Meinung dass wir zumindest Anrecht auf eine Fussweg haben. Die Nachbargemeinde, welche die Oberstufe beherbergt, hat angefangen gegen "Elterntaxis" vorzugehen und diverse Wege und Strassen mit Fahrverbot belegt.
Ein Witz: Auf der einen Seite will man dass die Kinder zu Fuss zur Schule gehen, auf der anderen Seite möchte man uns keine vernünftige Fusswegerschliessung zugestehen. Würdet ihr Eure Kinder mit dem Fahrrad auf eine unübersichtlichen Strasse ohne Radstreiffen, Trottoir und wo alles mit 80 durchdonnert, zur Schule fahren lassen?

Ich habe dich nicht als Kuhglockengegner bezeichnet. Aber die Verkehrssituation und die Erschliessung war dir ja wohl beim Kauf der Liegenschaft bekannt. Daher finde ich es sehr speziell, wenn man als neuer Eigentümer dann sofort Forderungen stellt. Was der Kauf einer Privatstrasse durch die Gemeinde mit eurer Situation zu tun hat, entzieht sich meinem Verständnis.

Ich möchte mir das immense Bauvolumen und die zubetonierte Landfläche nicht vorstellen, wenn wir zu jedem Gehöft oder Weiler in der Schweiz Trottoirs und Velowege bauen müssten. Und wenn ich lese, dass es einen Feldweg gibt, der benutzt werden könnte, dann ist es für mich in erster Linie ein Wunsch nach mehr Komfort und das Argument "Sicherheit" erscheint mir vorgeschoben.
 
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Beim Liegenschaftskauf setzt man sich doch Kriterien, welche erfüllt werden müssen.
Da gehören Todesgefahr als Fussgänger und Fahrradfahrer doch zu den Killerkriterien.
Haus schnell verkaufen und etwas passendes kaufen.

Beim Hauskauf sollten Familien mit Kindern eine Reihe von Kriterien berücksichtigen, um langfristig zufrieden und gut versorgt zu sein. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:

1. Lage:
• Nähe zu Schulen und Kindergärten: Schulen und Kitas sollten in erreichbarer Nähe sein.
• Sicheres Wohnumfeld: Die Gegend sollte sicher und kinderfreundlich sein (z.B. wenig Verkehr, gute Beleuchtung).
• Infrastruktur: Nähe zu Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten (z.B. Sportvereine, Spielplätze).
2. Größe und Raumaufteilung:
• Anzahl der Zimmer: Ausreichend Kinderzimmer sowie Platz für ein Büro oder Hobbyräume.
• Flexibilität der Raumaufteilung: Zimmer sollten an die Bedürfnisse einer wachsenden Familie anpassbar sein.
• Stauraum: Genügend Abstellflächen, Keller oder Garage für Kinderwagen, Fahrräder etc.
3. Garten und Außenbereich:
• Garten: Ein sicherer Garten oder Außenbereich ist ideal für spielende Kinder.
• Abgeschlossene Grundstücke: Um die Sicherheit von kleineren Kindern zu gewährleisten.
• Größe und Pflegeaufwand: Ein ausreichend großer Garten, der jedoch pflegeleicht ist.
4. Verkehrsanbindung und Infrastruktur:
• Öffentliche Verkehrsmittel: Gute Anbindung an Bus oder Bahn, falls Eltern oder Kinder auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.
• Straßenanbindung: Verkehrsgünstige Lage für Pendelwege zur Arbeit.
5. Nachbarschaft und Gemeinschaft:
• Kinderfreundliche Nachbarn: Eine familienfreundliche Nachbarschaft mit anderen Familien und Kindern.
• Soziale Einrichtungen: Spielplätze, Sportvereine und Gemeinschaftsräume in der Nähe.
6. Zustand des Hauses:
• Sicherheit: Keine gefährlichen Elemente wie steile Treppen ohne Geländer oder ungesicherte Fenster.
• Baulicher Zustand: Keine größeren Renovierungen nötig, vor allem in Bereichen wie Heizung, Elektrik oder Dach.
• Energieeffizienz: Geringe Nebenkosten durch eine gute Wärmedämmung und effiziente Heizung.
7. Finanzielle Aspekte:
• Erschwinglichkeit: Kaufpreis, Nebenkosten und eventuelle Renovierungskosten müssen dem Familienbudget entsprechen.
• Zukunftsperspektive: Langfristige Planung hinsichtlich beruflicher Sicherheit und möglicher Veränderungen im Familienleben.
8. Zukunftsfähigkeit des Hauses:
• Erweiterungsmöglichkeiten: Platz für eventuelle Erweiterungen, z.B. durch einen Anbau.
• Barrierefreiheit: Auch wenn es nicht sofort relevant ist, könnte es für später sinnvoll sein, z.B. für ältere Familienmitglieder.

Durch die sorgfältige Beachtung dieser Kriterien kann ein Haus für eine Familie langfristig eine Wohlfühloase und ein sicherer Rückzugsort werden.
 
Sorry, aber ich weiss nicht was Ihr für Probleme habt. Er hat bewusst ein Objekt gekauft, hat auf ein Problem hingewiesen, und hat eine Frage gestellt. Ich verstehe nicht, warum man darauf, nahezu Oberlehrerhaft, reagieren muss. In der Theorie ist vieles möglich, aber die unumstösslichen Faktoren beim Objekterwerb sprechen halt oft eine andere Sprache. Und dann sucht man Lösungen, so einfach ist das.
Gruss Pit
 
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Tja. Pit
Dann sind wie doch mal offen und ehrlich.
Was braucht es, bis ein Trottoir oder Fussweg gebaut wird.
Land und Geld. (Na ja noch einiges mehr)
Das Land gehört vermutlich einem Landwirt, der es für ca. Fr. 10.- pro m2 abgeben muss. Ob er will oder nicht.
Für das wenige Geld gibt keiner freiwillig Land ab.
Land für einen Landabtausch hat es in den wenigsten Fällen.
Das heisst Enteignung.

Das heisst für den Kanton oder die Gemeinde und den Landwirt den Rechtsweg beschreiten. Dauer…. Drei bis fünf Jahre, wenn nicht länger.

Vorab muss aber das Geld gesprochen werden.
Dauer… Drei bis fünf Jahre, wenn nicht länger.

In zehn Jahren sind die Kinder vermutlich aus dem kritischen Fahrrad und Fussgänger Alter raus.
In der Zwischenzeit leben sie mit täglichen Todesgefahren. Da es nicht zumutbar ist, den Feldweg mit Pfützen zu nehmen.

Den Landwirt, welcher im Beispiel indirekt enteignet wurde, möchte ich ja nicht als Nachbar.
Mir kommen für den Landwirt einige absolut legale Möglichkeiten in den Sinn, welche einem die Wohnqualität und das Wohlfühlklima vermiesen.

Das hat mit Oberlehrerhaft nichts zu tun sondern mit Lebenserfahrung und dem Beobachten eines ähnlich gelagerten Falls in der Nachbargemeinde.

Ich wohne übrigens auch auf dem Land mir Pfützen auf dem Feldweg. Ein Trottoir haben wir auch nicht auf der einiges längeren 80er Strecke. Die Kids im Dorf nehmen auch den Feldweg. Und ja.. Die Hosen werden nebst den Schuhen unter Umständen schmutzig. Das kann aber auch auf der 80er Strecke mit dem Fahrrad passieren.
 
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Du scheinst ja genaustens informiert über diesen speziellen Sachverhalt zu sein, ich bin es leider nicht. Keinen dieser Punkte bestreite ich, oder habe ich bestritten. Aber man interpretiert etwas, ohne den eigentlichen Sachverhalt genau zu kennen. Es gibt nur einen rudimentäre Überblick bei dieser ursprüngliche Frage, welche man sicher etwas weniger fordernd ausführen hätte können. Und natürlich kann dies Kosten verursachen, welche ggf. von der Allgemeinheit getragen werden müssen, mit Rechtsstreit und allem PiPaPo. Aber vieles muss von der Allgemeinheit getragen werden, ohne dass man selbst einen Nutzen davon hat, ja sogar gänzlich sinnfrei ist. Und es ist nicht meine Aufgabe oder Wille etwas zu interpretieren, wo ich selbst keinen genauen Einblick dazu habe, und was am Ende eh andere entscheiden müssen. Es ist auch nicht meine Aufgabe, andere zu belehren, und ich werde mir diese Option, bei solchen Zusammenhängen, auch nie herausnehmen. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass diese vorwiegend mir hilft, und nur begrenzt anderen. Denn auch diese haben bereits ein Stück Lebenserfahrung, andere Bedürfnisse , andere Lebenseinstellungen usw., und müssen sich für weitere Erfahrungen halt notfalls noch die Hörner abstossen. Ich sehe das halt alles etwas entspannter, auch das ist Teil meiner Lebenserfahrung.
Gruss Pit
 
Hallo Pit

Selbstverständlich habe ich auch keine Infos welche über die Beiträge von MagicMax hinaus gehen.
Aber was ihn weiterbringt mit dem Ablauf und den gesetzlichen Hürden habe ich im ersten Beitrag eingebracht.
Ich finde, die Sichtweise mit den vermutlich anfallenden Begleitumständen gehört auch in den Beitrag. Denn man kann sich ganz schnell sehr unbeliebt machen. Auf dem Land vielleicht noch etwas schneller als in der unpersönlichen Stadt.

Was er aus den Infos macht, werden wir vielleicht gelegentlich in den Medien lesen.

Lieben Gruss
Patrik
 
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