Hallo zusammen
ich bin neu im Forum. Wir planen über einen GU der gleichzeitig auch der Architekt ist eine Neubau-Wohnung zu kaufen. Nun sind wir ein bisschen verunsichert durch den vielen Einträgen welche zum Thema GU gemacht worden sind. Sollen wir ein Kaufvertrag überhaupt unterschreiben wenn darin nicht erwähnt wird wieviel wir zurückerstattet bekommen bei nicht-Bezug von z.B. Sanitär-Geräte, Terrassenplättli, Innentüren, Wände... ? Ich habe ein bisschen Angst am Schluss über den Tisch gezogen zu werden und wir können uns dann nicht mehr wehren da wir eh den Vertrag unterschrieben haben. Wie sieht ihr das?
Der GU will im Vertrag auch nicht folgender Satz aufnehmen: "Budgetpreise werden bei Nicht-Bezug vollumfänglich an der Käuferschaft gutgeschrieben". Wir finden dies etwas seltsam.
Was würdet ihr uns raten?
Vielen Dank,
Simpson
Baubeschrieb.pdf
ich bin neu im Forum. Wir planen über einen GU der gleichzeitig auch der Architekt ist eine Neubau-Wohnung zu kaufen. Nun sind wir ein bisschen verunsichert durch den vielen Einträgen welche zum Thema GU gemacht worden sind. Sollen wir ein Kaufvertrag überhaupt unterschreiben wenn darin nicht erwähnt wird wieviel wir zurückerstattet bekommen bei nicht-Bezug von z.B. Sanitär-Geräte, Terrassenplättli, Innentüren, Wände... ? Ich habe ein bisschen Angst am Schluss über den Tisch gezogen zu werden und wir können uns dann nicht mehr wehren da wir eh den Vertrag unterschrieben haben. Wie sieht ihr das?
Der GU will im Vertrag auch nicht folgender Satz aufnehmen: "Budgetpreise werden bei Nicht-Bezug vollumfänglich an der Käuferschaft gutgeschrieben". Wir finden dies etwas seltsam.
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