Immissionen / Schaden

norri750

Mitglied
Hallo Zusammen

Nun bin ich auch wieder da... vieles ist passiert bei uns.

Haben nach der Wohnung vor 4 Jahren ein Einfamilienhaus gekauft.

Nun meine Frage;
Unser Haus steht am Hang, nun beginnt eine grosse Überbauung neben uns, wo auch Hangsicherung, etc. gemacht werden muss.

- Durch den Spritzbeton ist das ganze Haus aussen kompl. verstaubt, nicht wenig, so das man einfach schnell abwischen kann.
- Terrasse oder Sitzplatz nicht benützbar oder nur beschränkt. Erst immer reinigen und wenn die Spritzarbeiten erfolgen, kein Aufenthalt möglich, da man allen Staub in die Augen und in den Mund bekommt.
- Erdnägel möchte der GU auch noch setzten
- Baustelle wird ca. 2-3 Jahren gehen.

Habe dem Bauherren schon mitgeteilt, dass wir die Immissionen so nicht hinnehmen können und werden.

Was würdet Ihr machen? Jemand schon Erfahrung damit?

Danke für Infos.

Gruss norri
 
(Nach ChatGpt)
1. Beweise sichern
• Dokumentiere den Schaden genau (Fotos, Videos, ggf. mit Zeugen).
• Notiere Datum, Uhrzeit, Wetterverhältnisse etc.
• Bei grösserem Schaden: unabhängiges Gutachten durch einen Bausachverständigen (z. B. Architekt oder Bauingenieur).



2. Nachbarn informieren
• Schriftlich (per Einschreiben) über den Schaden informieren.
• Aufforderung zur Stellungnahme und ggf. zur Behebung oder Entschädigung.
• Frist setzen (z. B. 10 oder 14 Tage).



3. Haftung nach Schweizer Recht

Gemäss ZGB (Zivilgesetzbuch) gelten diese Artikel:
• Art. 679 ZGB – Schaden durch übermässige Einwirkung eines Grundeigentümers:
Wer sein Eigentum in einer Weise ausübt, dass er einem Nachbarn Schaden zufügt, ist ersatzpflichtig.
• Art. 684 ZGB – Verbot unzulässiger Einwirkungen:
Jede übermässige Einwirkung (z. B. Erschütterungen, Wasser, Lärm) ist unzulässig.

Diese Normen regeln die nachbarrechtliche Haftung, auch bei Erschütterungsschäden, Rissen, Wassereintritt oder Bodenabsenkung durch Bauarbeiten.



4. Versicherung & Schlichtung
• Prüfe, ob der Nachbar oder Bauunternehmer eine Haftpflichtversicherung hat.
• Informiere auch deine eigene Gebäudeversicherung – oft helfen sie auch bei der Abklärung.
• Vor einer Klage empfiehlt sich der Gang zur Schlichtungsbehörde (Pflicht in den meisten Kantonen vor Zivilklage).



5. Zivilklage

Wenn keine Einigung erzielt wird, kannst du beim Zivilgericht des Bezirks/Kantons klagen:
• Entweder auf Beseitigung (sofern noch möglich)
• Oder auf Schadenersatz (Wiederherstellungskosten, Minderwert etc.)

Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Bau- oder Nachbarrecht ist in diesem Fall ratsam.
 

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