Hallo zusammen,
Wir haben in einer Treppenhausüberbauung in einem hinteren Haus die unterste Wohnung gekauft.
Das vordere Haus ist im Hang so angeordnet, dass auch die unterste Wohnung über das Haus sehen kann. Der Bauherr liess sich von den hinteren Wohnungen die Aussicht und Weitsicht mit plus CHF. 50000.00 Etappenweise pro Stockhöhe bezahlen.
Nun wurde uns, und anderen, hochstämmige Bäume vor das Wohnzimmer gepflanzt. Diese befinden sich zwar auf der anderen Seite der Quartierstrasse aber doch noch so 5 m von unserer Wohnung entfernt.
Natürlich fühlen wir uns nun "verarscht" Da lässt sich einer die Aussicht bezahlen und setzt dann hochstämmige Bäume vor das Wohnzimmer.
Gibt es im Kanton Luzern ein Gesetz das dies in einer Neubausiedlung verhindert? Oder muss ich das so akzeptieren?
Vielen Dank für eure Hilfe
conivo
Wir haben in einer Treppenhausüberbauung in einem hinteren Haus die unterste Wohnung gekauft.
Das vordere Haus ist im Hang so angeordnet, dass auch die unterste Wohnung über das Haus sehen kann. Der Bauherr liess sich von den hinteren Wohnungen die Aussicht und Weitsicht mit plus CHF. 50000.00 Etappenweise pro Stockhöhe bezahlen.
Nun wurde uns, und anderen, hochstämmige Bäume vor das Wohnzimmer gepflanzt. Diese befinden sich zwar auf der anderen Seite der Quartierstrasse aber doch noch so 5 m von unserer Wohnung entfernt.
Natürlich fühlen wir uns nun "verarscht" Da lässt sich einer die Aussicht bezahlen und setzt dann hochstämmige Bäume vor das Wohnzimmer.
Gibt es im Kanton Luzern ein Gesetz das dies in einer Neubausiedlung verhindert? Oder muss ich das so akzeptieren?
Vielen Dank für eure Hilfe
conivo