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Guest
Ich wollte ein MFH kaufen. Der Verkäufer Ausländer sandte mir eine Kaufaussage -anstatt Kaufzugae zu. Er sagte mir das sei eine sogenannte Reservierung. Dazu musste ich Fr. 10000.-- bezahlen. Das dies kein rechtlicher Reservierungsvertrag ist weiss ich, denn dieser müsste notariell beurkundet werden. Nun nach dieser Anzahlung ging der Verkäufer gleich zu einem Notar hin und liess einen Kaufvertragsentwurf ohne meines Wissens machen d.h. auf eigenes Gutdünken. Meine Bank erhielt auch so einen Kaufvertragsentwurf. Nun sagt die Bank der Preis sei zu hoch und sie seien damit nicht einverstanden, da die ganze Ufermauer ersetzt werden muss im Betrage von mindestens
Fr. 50'000.-- gem. dem Baudepartement des Kt. Aargau. Kann ich nun mein Geld zurückfordern? Auf dem Schreiben -Kaufaussage steht nichts, dass das Geld nicht zurückgezahlt wird, falls ich das Haus dann nicht kaufen kann.?? Es steht nur,"dieses Geld wird dem Kaufpreis angerechnet und zur Anlage Kaufes und fürd en Notariatsvertragsentwurf verwendet." ?? Wie weiter?? Herzlichen Dank für die Nachricht.
Fr. 50'000.-- gem. dem Baudepartement des Kt. Aargau. Kann ich nun mein Geld zurückfordern? Auf dem Schreiben -Kaufaussage steht nichts, dass das Geld nicht zurückgezahlt wird, falls ich das Haus dann nicht kaufen kann.?? Es steht nur,"dieses Geld wird dem Kaufpreis angerechnet und zur Anlage Kaufes und fürd en Notariatsvertragsentwurf verwendet." ?? Wie weiter?? Herzlichen Dank für die Nachricht.




