Rechnung genügt. Diese abstempeln lassen am Zoll Deutschland und am Zoll CH MWSt. berappen. Aber noch viel wichtiger: es braucht eine Arbeitsbewilligung, so ca. 6 Wochen im Voraus!
Wenn der Bodenleger Selbstständiger ist, alleine kommt, geht das recht einfach.
Wenn er Mitarbeiter mitbringt ist ein höherer Aufwand (inkl. Mindestlohn-Nachweisen).
Für beides gilt aber, es geht über die Onlineanmeldung binnen 8 Tagen vor Einreise. Dort muss er sich dann aber erst anmelden. Kann dann, für jeden Auftrag in der Schweiz, sofern dies pro Jahr nicht mehr als 90 Tage wären, immer die einfache Anmeldung per Internet nutzen. Von dort gibt es dann den entspr. Querverweis an die örtlichen Organe, die dann in der Regel auch an der angegebenen Bauadresse zur Kontrolle vorbei schauen.
... und ja, die Bewilligung oder Anmeldung, braucht er ab der ersten Stunde. Egal wie lange, oder kurz, der Einsatz wäre. Die Zeit gibt er ja bei Anmeldung via Internet passend an.
Rechnung genügt. Diese abstempeln lassen am Zoll Deutschland und am Zoll CH MWSt. berappen.
Das stimmt so auch nur als Privatperson!
Verkaufst Du die Platten hier dann musst Du die Ware richtig verzollen. Für die Einfuhr offizielle Anmeldung mit richtigen Papieren und Handelsrechnung (online über e-dec möglich) und die korrekte Ausfuhr ist genauso wichtig. bis 1000 Euro problemlos, darüber sehr kompliziert.
Am besten machst Du das über ein Verzollungsbüro an der Grenze wenn Du dich nicht auskennst.
Es wären 2 selbständige Handwerker, die auf eigene Rechnung arbeiten und die Verlegearbeiten ausführen. Das Material kommt von einer anderen Unternehmung.