Handwerker mit Matrerial von D nach CH
8Antworten1’739Aufrufevon milando4109 · 22. Juli 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
- milando410924 Beiträge22. Juli 2013Wie geht man als Bodenleger vor, wenn man aus D kommt und in CH einen Parkettboden verlegt und diesen gleich miteinführt?
Muss man an der EU Grenze die Ausfuhr bescheinigen lassen und dann auf der Schweizer Seite die 8% MwSt auf das Material entrichten?
Braucht es dazu spezielle Formulare oder reicht eine Rechnung?
Danke für Eure Antworten.
- Freidenker141 Beiträge22. Juli 2013Rechnung genügt. Diese abstempeln lassen am Zoll Deutschland und am Zoll CH MWSt. berappen. Aber noch viel wichtiger: es braucht eine Arbeitsbewilligung, so ca. 6 Wochen im Voraus!
- milando410924 Beiträge22. Juli 2013braucht es die Arbeitsbewilligung unabhängig von der Auftragslänge, wenn die Bodenverlegung z.B. einmalig 1 Tag dauert?
- Pfälzer9’912 Beiträge22. Juli 2013 · bearbeitetWenn der Bodenleger Selbstständiger ist, alleine kommt, geht das recht einfach.
Wenn er Mitarbeiter mitbringt ist ein höherer Aufwand (inkl. Mindestlohn-Nachweisen).
Für beides gilt aber, es geht über die Onlineanmeldung binnen 8 Tagen vor Einreise. Dort muss er sich dann aber erst anmelden. Kann dann, für jeden Auftrag in der Schweiz, sofern dies pro Jahr nicht mehr als 90 Tage wären, immer die einfache Anmeldung per Internet nutzen. Von dort gibt es dann den entspr. Querverweis an die örtlichen Organe, die dann in der Regel auch an der angegebenen Bauadresse zur Kontrolle vorbei schauen.
... und ja, die Bewilligung oder Anmeldung, braucht er ab der ersten Stunde. Egal wie lange, oder kurz, der Einsatz wäre. Die Zeit gibt er ja bei Anmeldung via Internet passend an.
- milando410924 Beiträge22. Juli 2013merci schon mal für Eure Rückmeldungen
- vakuum358 Beiträge22. Juli 2013
Rechnung genügt. Diese abstempeln lassen am Zoll Deutschland und am Zoll CH MWSt. berappen.
Das stimmt so auch nur als Privatperson!
Verkaufst Du die Platten hier dann musst Du die Ware richtig verzollen. Für die Einfuhr offizielle Anmeldung mit richtigen Papieren und Handelsrechnung (online über e-dec möglich) und die korrekte Ausfuhr ist genauso wichtig. bis 1000 Euro problemlos, darüber sehr kompliziert.
Am besten machst Du das über ein Verzollungsbüro an der Grenze wenn Du dich nicht auskennst.
- Fred752 Beiträge22. Juli 2013Die Kaution muss natürlich auch noch rechtzeitig überwiesen werden.
Gruss, Fred
- milando410924 Beiträge23. Juli 2013Es wären 2 selbständige Handwerker, die auf eigene Rechnung arbeiten und die Verlegearbeiten ausführen. Das Material kommt von einer anderen Unternehmung.
- Fred752 Beiträge23. Juli 2013Hier gucken.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994599/201307150000/823.20.pdf
oder hier viele Erklärungen
http://www.entsendung.admin.ch/cms/content/willkommen_de
und über Kautionspflicht
http://www.zkvs.ch/kaution
Gruss, Fred