Härtefall ja oder nein

AuroraCalm
Premium Schlaf-App

Dein Abend
gehört dir.

Timer, sanfter Wecker & adaptive Klänge für iPhone, iPad & Apple TV.

7 Tage gratis testen
Danach CHF 3 / Monat
AuroraCalm Apple TV
AuroraCalm
Apple TV

Der grosse Bildschirm schläft mit.

7 Welten. Immersiver Schlaf auf Apple TV.

Gratis testen
CHF 3 / Monat
AuroraCalm Welten
7 Handgefertigte Welten

7 Welten.
Jede Nacht
anders.

Generativ. Fotorealistisch. Basierend auf Schlafforschung.

7 Tage gratis testen
Danach CHF 3 / Monat
AuroraCalm Klänge
Generative Audio

Stille, die
sich anfühlt.

Dein Gehirn hört auf zu denken. Dein Körper erholt sich.

7 Tage gratis testen
Danach CHF 3 / Monat

stephka

New member
18. Aug. 2013
1
0
0
Guten Tag!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...

Mein Freund und ich sind im Februar zusammengezogen in eine richtig schöne Wohnung (Loftartig, allerdings nur Schlafzimmer und der Rest ist ein einziger großer Raum).

Nun ist es so, dass ich kurz darauf schwanger geworden bin und diese Wohnung nun eigentlich nicht kindgerecht ist (Kein Kinderzimmer, Wohnung liegt im 3. Stock usw.). Da wir allerdings eine Mindestmietdauer von 2 Jahren haben, haben wir uns gefragt, ob hier eine Härtefallkündigung greifen würde?? Wenn ja, wie wäre dann die Kündigungsfrist, da wir eigentlich noch vor der Geburt des Kindes (Mitte November) in eine passendere Wohnung ziehen wollten.

Vielen Dank im Voraus!

 
Stimmt: Nachmieter, der sich für den Rest der Frist verpflichtet, reicht. Natürlich hat der Nachmieter die selben Rechte, auch er kann vor Ablauf der Frist einen Nachmieter servieren.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Guten Tag!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...

Mein Freund und ich sind im Februar zusammengezogen in eine richtig schöne Wohnung (Loftartig, allerdings nur Schlafzimmer und der Rest ist ein einziger großer Raum).

Nun ist es so, dass ich kurz darauf schwanger geworden bin und diese Wohnung nun eigentlich nicht kindgerecht ist (Kein Kinderzimmer, Wohnung liegt im 3. Stock usw.). Da wir allerdings eine Mindestmietdauer von 2 Jahren haben, haben wir uns gefragt, ob hier eine Härtefallkündigung greifen würde?? Wenn ja, wie wäre dann die Kündigungsfrist, da wir eigentlich noch vor der Geburt des Kindes (Mitte November) in eine passendere Wohnung ziehen wollten.

Vielen Dank im Voraus!
wie lange müsstet ihr denn nach der Geburt noch in der Wohnung bleiben?

 
Hallo

Manchmal ist es auch möglich, mit dem Vermieter eine Lösung zu finden.

Gruss

 
Man kann auch einfach eine Falt-Trennwand aufstellen. Ein eigenes Zimmer brauchen kleine Kinder nicht wirklich. Bis der oder die krabbelt sind die zwei Jahre um.

 

Statistik des Forums

Themen
27.734
Beiträge
258.517
Mitglieder
31.993
Neuestes Mitglied
IngaM