Habt Ihr Erfahrung mit Garantieabnahmen?

Passwort

New member
27. Apr. 2023
20
0
1
Hallo

Im Herbst läuft die zweijährige Rügefrist ab und daher wird vom Ersteller wohl im Spätsommer die Mägelliste angefordert. Es ist für die Mängel die SIA 118 vereinbart.

Soweit so gut. Leider habe ich in diesem Thema (vgl. anderen Thread) mein Rechtsschutz-Budget schon verbraucht, bin hier also ohne Rechtsschutz.

Daher die Frage in die Runde: Was sind eure Erfahrungen mit der Garantieabnahme und mit der Beweispflicht des Erstellers? Habe ich durch den fehlenden Rechtsschutz grosse Nachteile (meine Befürchtung ist schon das ja)? Macht es Sinn, eine zweite Versicherung abzuschliessen für die Garantieabnahme? Wenn ja, welche? Den Beobachter habe ich schon. Oder bringt das jetzt eh nichts mehr wegen Wartefrist und dem bereits vorher "Vorhandensein" der Mängel?

Wenn ich einen allfälligen Anwalt voll bezahlen müsste, würden sich wohl viele Streitfälle von selbst erledigen, als finanziellen Gründen.

Danke & Gruss
 
Es müsste hier doch Leute sein, die so etwas schon mal durchexerziert haben?

Aktuell ist es soweit, dass die Baufirma die Mängel wissen möchte. Einige habe ich schon lange auf meiner Liste. So zum Beispiel, bei einem Übergang vom Flur in ein Zimmer oder auch rund um die Kochinsel in der Küche, hatte ich letztes Jahr Vibrationen wahrgenommen, wenn ich da rumgelaufen bin. Kann es sein, dass sich ein Hohlraum o.ä. mit der Zeit "setzt" und dadurch die Vibrationen aufhören?
 
Du benötigst dafür doch kein Anwalt, sondern eher einen Sachverständigen. Juristen haben in aller Regel keine Ahnung diesbezüglich. Die werden dir nur helfen können wenn ein Mangel tatsächlich nachgewiesen wurde, und der Leistungserbringer seiner Leistung nicht nachkommt. Dein erster "formale" Schritt ist die Mängel, schriftlich eingeschrieben zu melden. Jetzt ein Rechtschutz abschliessen kannst du natürlich, nur wird der sich schwer tun, in so einem Fall, bei so einem zeitlichen Verlauf, eine Leistung zu erbringen. Du musst nur den Sachverhalt beweisen, das Unternehmen muss dann beweisen, dass das Gewerk mängelfrei ist.

Gruss Pit
 
Da sind wir wieder beim unabhängigen Bauberater, den man beiziehen kann, falls man der Meinung ist man braucht unterstützung
 
Du benötigst dafür doch kein Anwalt, sondern eher einen Sachverständigen. Juristen haben in aller Regel keine Ahnung diesbezüglich. Die werden dir nur helfen können wenn ein Mangel tatsächlich nachgewiesen wurde, und der Leistungserbringer seiner Leistung nicht nachkommt. Dein erster "formale" Schritt ist die Mängel, schriftlich eingeschrieben zu melden. Jetzt ein Rechtschutz abschliessen kannst du natürlich, nur wird der sich schwer tun, in so einem Fall, bei so einem zeitlichen Verlauf, eine Leistung zu erbringen. Du musst nur den Sachverhalt beweisen, das Unternehmen muss dann beweisen, dass das Gewerk mängelfrei ist.
Doch, der Anwalt war unbedingt notwendig, da ich in mehreren Punkten faktisch betrogen wurde (GU weiss halt wo er tricksen kann und ich habe erstmalig eine Immobilie erworben). Der Anwalt konnte in einigen Punkten etwas erreichen, was ich nicht hätte können. Leider konnte er nicht in allen Punkten helfen, häufig wegen Fehlen eindeutiger Beweise. Der herangezogene Anwalt war einer, der sich auf "Bau" spezialisiert hatte.

Jetzt in dem Fall ist ein Sachverständiger vielleicht nicht die allerschlechteste Idee...
 
Was sind eure Erfahrungen mit der Garantieabnahme
Ich was schon bei diversen Bauabnahmen beteiligt. Hatten nie grössere Probleme, da man auf Augenhöhe mit gegenseitiger Wertschätzung, miteinander gesprochen hat. Mängel werden vorab dokumentiert und abgemahnt. Diese sind somit vielfach schon vorab besprochen und teilweise erledigt.
Als Leihe, besonders wenn es so verkachelt ist, wie bei dir, wird es vorteilhaft sein, einen Profi an der Seite zu haben.
Der Hauseigentümerverband und andere Spezialisten bieten diese Dienstleistung an.
 
Zuletzt bearbeitet:

Statistik des Forums

Themen
27.479
Beiträge
257.618
Mitglieder
31.761
Neuestes Mitglied
rotschr_b