GU = Sorglos? Vielleicht am Anfang, auf dem Papier. Beim GU-Vertrag verschiebt sich vor allen Dingen das Budgetrisiko vom Käufer auf den Generalunternehmer, dies will der GU auch bezahlt wissen. Beim GU-Vetrag bezahlst du zwar am Ende ebenso die verschiedenen Unternehmer, aussuchen darfst du sie nicht. In meinem Verständnis bereits ein Hohn gegenüber dem zahlenden. Mehrkostenwünsche und Zusatzbestellungen werden gandenlos verrechnet und zwar nach Devise: Take it or leave it. Beim Architektenvertrag werden Zusatzwünsche sauber unter Konkurrenz offeriert und du bezahlst transparent exakt was es auch kostet. Ein gutes Kostenmanagement ist bei beiden Varianten Grundvoraussetzung. Geht die Rechung beim GU nicht auf, wirst auch du dies als Käufer zu spüren bekommen. Sei es zuletzt beim Service der Fertigstellungs- und Garantiearbeiten. Natürlich generieren die Vergabeentscheide der einzelnen Arbeitsgattungen etwas mehr Aufwand. Verglichen mit dem ganzen Entscheidungsstress aller sowieso kommenden Themen (Materialien, Grundrisse/Architektur) ist der Aufwand doch bescheiden. Bei Mängeln rügst du beim GU-Vetrag den Ersteller, nämlich den GU, Beim Architektenvertrag rügst du den einzelnen Unternehmer. Bei Streitigkeiten ist lange nicht geagt, ob erstere Variante die bequemere ist. Generalunternehmer können sehr unfreundlich werden, wenn Beanstandungen abgestritten werden. Ein GU-Vertrag macht für mich nur bei Grossbebauungen, beim kauf von Stockwereigentum Sinn oder wenn mans nicht lassen kann und ein Haus ab Stange bestellt. Da bestehen Sinergien um Kostenersparnisse an den Käufer weiterzugeben und somit ein attraktives Kaufangebot zu präsentieren. Beim individuellen Hausbau gibt es das nicht.