Gerätepreise/Archi.-Marge beim Küchenbauer

miso

Mitglied
02. Dez. 2012
210
9
0
Hallo

In der Offerte vom Küchernbauer habe ich festgestellt, dass die Gerätepreise (Kühlschrank, Kochfeld, etc.) ca. 30% teurer sind als im Internet.

Ich bin mir bewusst, dass ich online keine Beratung bekommen.

Jedoch kaufe ich online ja als Direktkunde ohne Massenkontingente (Handelspreise).

Der Küchenbauer meint, der Architekt will eben auch noch sein Stück vom Kuchen (wobei der ja schon sein Honorar bei den Mehraufwänden hat).

Ist das rechtlich i.O.?

Habe ich Spielraum oder Möglichkeiten?

 
Hallo Miso

Also wir haben beim Küchenbauer ziemlich genau gleich viel bezahlt wie beim besten Angebot unter Toppreise. Allerdings war beim Küchenbauer da die Montage auch schon dabei.

Der Architekt wird von dir direkt für seine Leistung bezahlt, und braucht dafür nicht noch zusätzlich über Geräte, Apparate etc zu verdienen. Ich würde da mal das Gespräch mit dem Archi suchen und sonst alleine auf Grund dieses seltsamen Verhaltens zu einem andern Küchenbauer gehen, selbst wenn mich das teurer käme!

Manche lernens nur übers Portmonee.

Gruss gulx

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
wir bauen mit gu und haben auf alle elektrogeräte 35% vom listenpreis.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Hallo Famrosa

Vorsicht mit Listenpreisen. Das sind sehr oft absolute Mondpreise, die nie oder nur in absoluten Einzelfällen bezahlt werden.

Z.B Waschmaschine Bosch WAY32840CH gemäss Listenpreis 3855.-, bei Toppreise.ch ab 1293.80. In diesem Fall bezahlst du noch mit 60% Rabatt zu viel.

Der Listenpreis ist absichtlich gigantisch hoch, damit der Verkäufer mit 25% Rabatt gut dasteht, und weil der Kunde so freundlich ist, gibts extra, nur für ihn speziell den sagenhaften Rabatt von 30%.

Gruss gulx

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Genau

Listenpreise sind wirklich nur absolute Theorie. Miele hat zum Beispiel in den 2013er Katalogen die Listenpreise um 30% gesenkt ! Dies um den Marktpreisen etwas näher zu kommen. Nur wenn Dud en internen Preis für Mitarbeiter kennst, sprich den Preis den ein Mitarbeiter für den Artikel seines Arbeitgebers bezahlt und Du möglichst nah da dran bist, weisst Du, dass Du nicht zuviel bezahlst. Klar sollte der Händler was dran verdienen, aber bei einer kompletten Küchenauststattung und vielleicht noch inkl. Tiefkühler, Waschmaschine, Trockner sollte man Dir entgegenkommen.

@miso: was steht denn in Deinem GU Vertrag bezüglich Mehrpreise und Architektenhonorar ?

 
Ist das rechtlich i.O.?

Habe ich Spielraum oder Möglichkeiten?
In der Schweiz herrscht Vertragsfreiheit. Wenn du bereit bist, 200'000 CHF für einen VW Golf zu zahlen, dann gibts kein Gesetz, dass das verbieten würde. Aber du kannst die Geräte ja anderstwo beziehen.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
@miso: was steht denn in Deinem GU Vertrag bezüglich Mehrpreise und Architektenhonorar ?
Danke für die Antworten.

Wir kaufen eine Wohnung (also Kaufvertrag).

Im Baubeschrieb steht

"Kücheneinrichtungen"

Gem. sep. Beschrieb und Pläne (Hier meint er wohl die Offerte und Pläne des Küchenbauers)

Küchen inkl. Reduit, Budgetpreis brutto Fr. 40'000 inkl. MwSt (s. Pläne Küchenbauer).

Kaufvertrag wurde unterzeichnet. Die Offerte des Küchenbauers hatten wir aber noch nicht (hätten wir aber auftreiben könne, bzw. unsere Schuld).

Küchenbauer kann und will ich in dieser Konstellation nicht wechseln. Er ist auch gut.

Mich stört, dass der Architekt auf den Leistungen und Geräten des Küchenbauers zusätzlich noch verdient.

Baubeschrieb steht ja 40'000 für Küche. Wenn er aber da noch eine Marge hat und so die Küchenbauer-Offerte verteuert tönt mir das nicht fair.

Was versteht man eigentlich unter Budgetpreis "brutto"?

Habe ich hier noch Möglichkeiten? Und soll ich das besser so hinnehme?

 
wir finden die 35% ok, denn es ist schlussendlich ein mischpreis. die möbel und die montage ist auch günstiger. man darf die gerätepreise nicht isoliert betrachten...

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Hallo miso

Baust du eigentlich ein EFH oder hast du eine Eigentumswohnung resp. ein Terrassenhaus ab Plan gekauft?

Verdient der GU nicht sein Geld damit, dass er ein gewisses Objekt zu einem vorher definierten Preis baut und zwar mit den Handwerkern nach seiner eigenen Wahl?

Schlussendlich bezahlst du ja alle Kosten direkt an den GU. Dieser wiederum hat sich ja verpflichtet, dein Haus zu erstellen. Wenn dem so ist, verdient m.E. der GU auch mit der Differenz zwischen budgetierter Position und dem Preis, welchen er effektiv auch an den Handwerker bezahlt. 

Meiner Ansicht nach ist das auch eines der Merkmale/Unterschiede zwischen dem Bau mit GU und einem Archtiektenhaus. Beim Architektenhaus kommen günstigere Konditionen direkt dem Bauherr zu gute.

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege...

Gruss

Tom

 
beim bau mit gu trägt jedoch auch dieser die risiken... bei uns hat es sich mit den schlechten wetterverhältnissen diesen winter längst gelohnt /emoticons/default_smile.png

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Hallo miso

Baust du eigentlich ein EFH oder hast du eine Eigentumswohnung resp. ein Terrassenhaus ab Plan gekauft?

Verdient der GU nicht sein Geld damit, dass er ein gewisses Objekt zu einem vorher definierten Preis baut und zwar mit den Handwerkern nach seiner eigenen Wahl?
Wir kaufen/kauften ab Plan.

Gekauft habe ich aber, eine Küche (welche ich jetzt nach dem Kauf definiere) mit Budget 40'000.

Nun habe ich aber erfahren, dass die Preise des Küchenbauers eine Marge beinhalten welche dann dem GU/Architekten (Verkäufer) zu Gute kommt.

Kann man dann noch von einem Budgetpreis 40'000 sprechen wenn die Gerätepreise 30% teurer sind als im Laden? Einen anderen Küchenbauer kann ich ja nicht wählen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So wie ich das sehe, liegt genau in dieser Marge der "Lohn" des GU. Du musst ja (neben dem GU-Honorar für Mehrpreise) nicht noch eine separate Entschädigung an den GU bezahlen. Oder?

Wenn du einen anderen Küchenbauer gewünscht hättest, wäre dir mit Sicherheit nicht der Betrag von CHF 40'000 gutgeschrieben worden, sondern der Betrag, welcher der GU dem Küchenbauer hätte zahlen müssen. Und dieser ist nicht selten einiges tiefer... So sichert sich der GU die Marge.

 
Nein. Wir müssen keine separate Entschädigung bezahlen.

Okay. Das leuchtet mir doch schon mehr ein.

Wobei ich – wäre ich ein GU – die Marge nicht bei den Geräten 30% platziert hätte. Die "Marge" würde doch besser in irgendwelchen Lieferung/Montage Positionen versteckt werden.

Weil ich frage mich als Käufer dann schon, wieso ich für den Kühlschrank 500 Stutz mehr hinblättere als wenn ich ihn selber kaufen gehe.

 
Der GU definiert die Marge nicht pro Position innerhalb der detaillierten Offerte, sondern eine Art Globalbudget. Zum Beispiel bei deiner Küche brutto CHF 40'000. Wenn die Küche teurer wird, gibts Mehrkosten (mit Zuschlag des GU) wenn sie tiefer kommt eine entsprechende Gutschrift.

Bin mir aber nicht zu 100 % sicher. Vielleicht kann jemand anders das so noch bestätigen oder korrigieren.

 
Danke für die Antworten. Hat mir geholfen!

Was mich aber noch interessiert:

Im Baubeschrieb steht ja brutto 40'000 CHF inkl. MWST.

Was wird unter brutto verstanden? Ohne Einbauen, etc.?

Danke

 
wir haben vor dem unterzeichnen des kaufvertrages alle offerten verlangt. diese haben wir dann auch umgehend erhalten, obwohl wir noch gar rein nichts unterzeichnet hatten. im raumprogramm stand 22' budget und genau das war auch der endbetrag der küchenofferte nach allen rabattabzügen.

ich durfte dann sogar zum küchenbauer und mir meine wunschküche ausrechnen lassen mit den gleichen rabatten. dies alles VOR dem unterzeichnen! nun haben wir eine transparente mehr-minderkostenabrechnung. leider zahlen wir auf diesen natürlich auch noch 12% architektenhonorar/abgaben, aber das ist halt einfach so.

lg

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 

Statistik des Forums

Themen
27.530
Beiträge
257.883
Mitglieder
31.809
Neuestes Mitglied
Bodhi