Habe von einem GU ein Refh Eckhaus gekauft, aber noch nicht alles bezahlt.
Nun dringt massiv Feuchtigketi über die Kellermauern ein (wahrscheinlich keine Sicherplatten und Sickerleitung unseriös ausgeführt).
Basis bildet SIA 118
- Nun wird der Grundpfandtitel vom GU erst ausgeliefert wenn ich alles bezahlt habe.
- Für Zahlungsverzug gilt ein Zins von 6%.
- Die Garantieen der beiteiligten Unternehmen liegen beim Architekt
- Der GU hält sich aus allem raus und delegiert die Garantien direkt an die Unternehmen /emoticons/default_mad.png .
Kann ich trotzdem einen Rückbehalt auf ein Sperrkonto einzahlen ohne gleich betrieben zu werden ?? /emoticons/default_confused.png
Es gebe dazu einen BGE ?
besten Dank für Erfahrungen oder Wissen in dieser Sache
Nun dringt massiv Feuchtigketi über die Kellermauern ein (wahrscheinlich keine Sicherplatten und Sickerleitung unseriös ausgeführt).
Basis bildet SIA 118
- Nun wird der Grundpfandtitel vom GU erst ausgeliefert wenn ich alles bezahlt habe.
- Für Zahlungsverzug gilt ein Zins von 6%.
- Die Garantieen der beiteiligten Unternehmen liegen beim Architekt
- Der GU hält sich aus allem raus und delegiert die Garantien direkt an die Unternehmen /emoticons/default_mad.png .
Kann ich trotzdem einen Rückbehalt auf ein Sperrkonto einzahlen ohne gleich betrieben zu werden ?? /emoticons/default_confused.png
Es gebe dazu einen BGE ?
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