Ferienhaus in Deutschland - Einkommenssteuer als Schweizer?

hyrule

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Liebe Forumsteilnehmer

Wir (Ich und meine Frau) planen in Deutschland ein Ferienhaus zu kaufen. Nun meinte ein Kollege von uns, wir sollten dies tunlichst lassen, denn wir müssten in Deutschland auch unser in der Schweiz erzieltes Einkommen versteuern (Wir sind selbständig / Einzelfirma). Ich kann dies beim besten Willen nicht glauben. Wir wohnen und arbeiten in der Schweiz und sollen wegen 2-3 Wochen Ferien in einem kleinen Ferienhaus, in Deutschland/Sachsen Einkommenssteuerpflichtig sein??!! /emoticons/default_confused.png

Ich weiss, dass wir eine Grundsteuer auf den Wert des Hauses entrichten müssen, doch ich kann mir nicht vorstellen, dass wir bei 0 Einkünften in Deutschland unser Einkommen welches wir in der Schweiz erzielt und versteuern müssen, in Deutschland zusätzlich versteuern müssen.

Hoffentlich kann uns hier jemand unsere Angst nehmen! /emoticons/default_ohmy.png

Liebe Grüsse

Hyrule

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Hyrule

Deine Angst ist wohl unbegruendet. Nach Art. 14 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland ist Einkommen aus Erwerbstaetigkeit in dem Staat zu versteuern, wo du ansaessig bist, sprich wo du deinen Lebensmittelpunkt hast, also die Schweiz. Ausnahme waere, wenn du dein Ferienhaus auch noch fuer dein Geschaeft benutzen wuerdest, sprich dort ein Verkaufsbuero oder was auch immer einrichten wuerdest. Gehe mal davon aus, dass du keine solche Plaene hast /emoticons/default_smile.png.

Gruss

 
@ALC

lieben Dank für die rasche Antwort, welche schlüssig und logisch klingt. Da du aber schreibst "wohl unbegründet" scheint es als wärst Du dir auch nicht 100% sicher.

Ich bin deshalb dankbar um weitere Meinungen.

 
@ALC

lieben Dank für die rasche Antwort, welche schlüssig und logisch klingt. Da du aber schreibst "wohl unbegründet" scheint es als wärst Du dir auch nicht 100% sicher.

Ich bin deshalb dankbar um weitere Meinungen.
Das habe ich so geschrieben, weil ich deine genaue Situation nicht kenne und es halt auch Ausnahmen gibt (Betriebsstätten etc.) Ich wollte dir einfach den Hinweis geben wo du die entsprechende Antwort finden kannst. Lies doch mal das Doppelbesteuerungsabkommen, ist ziemlich gut verständlich. Wenn du in Deutschland keine Geschäftstätigkeiten unternimmst, dann bist du dort für deine in der Schweiz erzielten Einkünfte auch nicht steuerpflichtig, da bin ich 100% sicher.

Gruss

 

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