Ich habe eine Frage bezüglich folgender Situation:
Wir wohnen in einem Reihenfamilienhaus und haben eine Nord-, Süd- und eine Westfassade. Die Bewohner gegenüber haben eine Nord-, Süd- und eine Ostfassade und der Eigentümer der Mittleren Reihe nur eine Süd- und eine Nordfassade. Das ganze Haus besteht folglich aus drei Reihenhäuser.
Wir lassen im Moment von einem Maler unsere Fassade revidieren und der Eigentümer des mittleren Reihenhauses ebenfalls. Die Kosten der Revision wird nicht aufgeteilt, d.h. wir bezahlen für die Nord-, Süd- und Ostfassade und der mittlere Eigentümer bezahlt nur die Nord- und Südfassade.
Die Frage lautet folgendermassen:
Müsste der mittlere Eigentümer nicht auch einen Beitrag leisten für die Ostfassade, weil er sozusagen unsere Ostfassade "benützt", da er nur über eine Nord- und Südfassade besitzt, aber ein Haus ohne vier Wände gar nicht existieren kann? Existiert eine Verordnung oder ein entsprechendes Gesetz. Wir sind wohnhaft in AG.
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
freundliche Grüsse
Wir wohnen in einem Reihenfamilienhaus und haben eine Nord-, Süd- und eine Westfassade. Die Bewohner gegenüber haben eine Nord-, Süd- und eine Ostfassade und der Eigentümer der Mittleren Reihe nur eine Süd- und eine Nordfassade. Das ganze Haus besteht folglich aus drei Reihenhäuser.
Wir lassen im Moment von einem Maler unsere Fassade revidieren und der Eigentümer des mittleren Reihenhauses ebenfalls. Die Kosten der Revision wird nicht aufgeteilt, d.h. wir bezahlen für die Nord-, Süd- und Ostfassade und der mittlere Eigentümer bezahlt nur die Nord- und Südfassade.
Die Frage lautet folgendermassen:
Müsste der mittlere Eigentümer nicht auch einen Beitrag leisten für die Ostfassade, weil er sozusagen unsere Ostfassade "benützt", da er nur über eine Nord- und Südfassade besitzt, aber ein Haus ohne vier Wände gar nicht existieren kann? Existiert eine Verordnung oder ein entsprechendes Gesetz. Wir sind wohnhaft in AG.
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
freundliche Grüsse




