Fassade als Minergie versprochen - nicht eingehalten?

Kattano

New member
Hallo zusammen

In meinem Baubeschrieb steht folgender Satz:

"Fassadenaufau:  Backsteinmauerwerk 15 cm mit 16 cm Aussenisolation nach Minergie-Standart, Betonspachtel mit Glasfasernetzeinlage und Deckputz 2 mm Körnung."

Laut der Minergie Website ist jedoch die Wärmedämmung auf mindestens 20 cm definiert.

Wurden wir hier vom GU betrogen?

Was sollen wir jetzt machen?

Wir haben kommende Woche Schlüsselübergabe und sollten bis zu diesem Datum die übrigen Kosten bezahlt haben.

Danke für eure Mithilfe!

 
Lieber Kattano

Wie kommst du darauf? Welche Internetseite?

Soweit ich mich auf die Schnelle erinnere, handelt es sich beim Minergie-Standart schlussendlich um eine Energie-Kennzahl die eingehalten werden muss. Es gibt aber unterschiedliche Wege wie diese erreicht wird. Darum sind auch unterschiedliche Dicken und unterschiedliche Materialien bei der Wärmedämmung möglich.

Gruss

Mic

 
Lieber Kattano

Wurden wir hier vom GU betrogen?
Ich würde antworten: JA

Entweder ist das Gebäude Minergie-Standard, inkl. Zertifikat und allem drum und dran, oder es ist nicht. Wenn es ist, ist der Hinweis bei der Fassade unnötig und daher Unsinn. Ist das Haus nicht zertifiziert, hilft Dir das auch nicht weiter.

Was sollen wir jetzt machen?
ja. gute. frage.

Antwort ist immer: Ja was zum Geier willst DU denn? DU musst doch wissen, was DU willst?

Backsteinmauerwerk 15 cm mit 16 cm Aussenisolation nach Minergie-Standart
Wenn da steht 16cm (ohne U-Werte, ohne Materialangabe)

... ist das sehr mager

... ist das eine Frechheit

... wird es auch das sein, was sie eingebaut haben.

... wirst Du nur etwas in der Hand haben gegen sie, wenn

     ... es nicht 16cm sind

     ... die "Aussenisolation" definitiv keine Isolation ist. Zeitungspapier wäre wohl nicht mehr "Isolation"

Sorry, kann nicht weiter helfen...

Haba

 
Wie Haba geschrieben hat ist der U-Wert entscheidend. Man kann auch mit nur 10cm Dämmung den Minergiestandard erreichen. Nur wird das dann sauteuer...

Bei uns sind es 20cm und an einigen Stellen die besagten 10cm.

Gruss,

Thomas

 
Lieber Kattano

Dochdoch, der u-Wert wird erreicht: Da keiner Angegeben ist in den Vertragsunterlagen / Baubeschrieb, ist das auch die vom Unternehmer zugesicherte Eigenschaft: nämlich keine. Und hey, diese Anforderung wird sogar mit weniger als 16cm - auch mit Zeitungspapier! - erreicht.

Haba

 
Lieber Haba

Hand auf's Herz. In wie vielen Baubeschrieben wird der u-Wert angegeben?

Vermutlich ist das doch typisches Juristenfutter. Arglistige Täuschung? (arglistig deshalb, weil ja mit dem entsprechenden Material ein entsprechender u-Wert erreichbar gewesen wäre). Das Wort Minergie ist hier wohl einfach ein Etikettenschwindel. Gut, vor dem Jahr 2000 wären die 16cm wohl noch unter Minergie durchgegangen.

LG Oekotoni

 
Es stellt sich doch einfach die Frage hat der GU für das Haus ein Minergie Label erhalten? Wenn ja wurden wohl die Vorgaben eingehalten. Ich würde den GU mal darauf ansprechen.

 
Kleiner Nachtrag: Wir hatten im Bauschrieb etwas ähnliches und haben ein Minergielabel vom AWEL (Kt. ZH) erhalten:

Backsteinmauerwerk,  ca.  15  cm  stark.  Aussen  Wärmedämmsystem  bestehend  aus  Schaumstoffplatten,
ca. 16 cm stark, netzarmierter Grundputz, kunststoffvergüteter, eingefärbter Abrieb heller Farbe mit ca. 2
mm Körnung, nicht streiflichtfrei. Innen Grundputz.

 
Hand auf's Herz. In wie vielen Baubeschrieben wird der u-Wert angegeben?

 
Lieber Öko-Toni

Hand auf den Vertrag: In gar keinen Baubeschrieben. Das ist ja das Ziel von vielen Baubeschrieben: Mit Füllwörtern ohne konkreten Inhalt dem Käufer ein Gefühl vermitteln, dass er etwas wunderbares erhält. Da es aber nicht definiert ist, ist es auch nicht einklagbar. Wie Du richtig sagst: Etikettenschwindel.

Letztendlich ist es immer die Frage: Was will der Käufer? Dann muss es auch im Vertrag drin stehen. (der im Beschrieb). Steht nix - ist nix! Und wie es halt ist: "Ich will einfach eine gute/genügende/anständige Wärmedämmung", ist zwar ein guter Wunsch... aber... wie misst man nun "gut" oder "anständig"? Bei "genügend" findet sich allenfalls irgend eine Norm, der die Dämmung genügt... Betonung auf IRGEND EINE.

Keine Ahnung, wo Du beim Bauen/Kaufen/Wohnen stehst. Darum für alle Fälle: Hand aufs Herz. Weisst Du, wie gut Du isolieren willst und was Deine Ziele damit sind?

Liebe Grüsse

Haba

 
Es stellt sich doch einfach die Frage hat der GU für das Haus ein Minergie Label erhalten? Wenn ja wurden wohl die Vorgaben eingehalten. Ich würde den GU mal darauf ansprechen.
Hallo uster.

Das Haus ist nicht zertifiziert.

Im übrigen habe ich noch im Netz gesehen, dass das GU das Haus mit einer Gebäudehülle nach Minergie Standart anpreist...

 
Wird die ganze Gemäudehülle mit Minergiemodulen gebaut oder wird der U-Wert dieser Bauteile eingehalten, entspricht die Gebäudehülle sicher einem Minergie- Haus. Der Grenzwert für eine Wand gegen Aussenklima ist 0.15W/m2K. Werden die Grenzwerte dieser Bauteile nicht eingehalten, kann der Minergiestandart der Gebäudehülle nur rechnerisch über das ganze Gebäude ermittelt werden. Im Energienachweis kann der U-Wert der Fassade abgelesen werden. Wenn du den Nachweis nicht hast, würde ich diesen beim Planer anfordern.

Gruss 0815?

 
Hallo Kattano

Wenn Du das bis nächste Woche geklärt haben möchtest, dann gehe morgen einfach kurz zum Bauamt. Dort liegt der Energienachweis (Einreichung bei Baueingabe) vor und Du kannst dort auch nachfragen wie es damit bestellt wäre?

Dass der GU die Objekte "nach Minergie-Standard" anpreisst bedeutet natürlich nicht, dass es sich (und dann geht es ja um das gesamte Gebäude und nicht nur um ein Bauteil) auch um ein solches handelt. Wenn, hätte er natürlich ein Minergie-Haus verkauft und gebaut. Das hast Du ja nicht, also wirbt er mit einer Ausführungsversion der Wand "nach"... ohne nun gleich garantieren zu müssen, dass es sich auch um eine solche handelt.

Viel Erfolg bei der Schlüsselübergabe und den dann hoffentlich beseitigten Mängelchen aus der Vorabnahme.

 
Lieber Kattano

Als Minergiefachpartner kann ich Dir Folgendes sagen: Minergie ist eine geschützte Marke und reagiert ziemlich empfindlich, wenn Minergie drauf steht, wo nicht Minergie drin ist!

Also entweder kriegt der Ersteller das Zertifikat für Dein Haus, dann sollte eigentlich alles okay sein. Oder, er kriegt es nicht. Dann ist die Frage ob er bewusst betrügen wollte, oder ob ein Fehler bei der Berechnung vorliegt.

An Deiner Stelle würde ich einmal davon ausgehen, solange Du keine Minergiezertifikat gesehen hast, dass hier betrogen wird. Auf der Minergieseite findest Du alle Häuser welche Minergie-zertifiziert sind. Dein Haus muss mit einem provisorischen Zertifikat auch aufgeführt sein, sonst ist es nicht als solches bei der Gemeinde eingegeben worden.

http://www.minergie.ch/gebaeudeliste.html

Also, Postleitzahl eingeben und nachschauen! Alles klar?

Falls es nicht Minergie-zertifiziert werden kann würde ich einen Abschlag vom GU verlangen. Grössenordnung mindestens 5-10% der Baukosten. Dies hat er nämlich eingespart.... MInergie wird Dir sicher dabei helfen. Melde Dich dort!

Viel Erfolg, Urs Tischhauser

 
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Lieber Urs

So wie Kattano uns aufgezeigt hat (und Pfälzer es auch erklärt hat) wurde nirgends erwähnt, dass das Haus nach Minergie-Standard ausgeführt wird. Das steht

auch so nicht im Baubeschrieb. Sondern es steht nur, dass die Aussenwand dem Minergiestandard entspricht. Also nur dieses Modul, nicht das ganze Haus.

Das machen die meisten GUs so. Er wird ja wahrscheinlich auch keine KWL haben. Da kann man überhaupt keinen Abschlag verlangen.

 
Lieber Urs Tischhauser

Das ist doch mal eine Ansage. Wobei Kattano ja bereits erwähnt hat, dass keine kontrollierte Lüftung verbaut wurde und deshalb wohl die Zertifizierung im Vornherein verwehrt wäre!? Für mich stellt sich einfach die Frage, ob die gemäss Baubeschrieb verwendete Dämmung und der Begriff "Minergie Standard" genügend "Futter" für einen Abschlag in der von Dir genannten Grössenordnung bietet.

@Haba. Mein Traum ist Minergie-P - Traum deshalb, weil mir schlicht die finanziellen Mittel fehlen

@Pfälzer. Dieser Energienachweis beruht auf den Vorschriften der jeweiligen kantonalen Baugesetze?

Gruss

Oekotoni

 
Wird das Gebäude als Minergie-Standard angepriesen, kann der GU nicht einfach irgend etwas bauen. Die Beweislast liegt während der Garantiezeit beim GU. Vor der Überweisung der letzten Rate, würde ich den GU bitten den Nachweis zu erbringen das die Gebäudehülle dem Minergie-Standard entspricht. Der Nachweis ist ja auch nicht schwierig. In den meisten fällen wird bei Neubauten ein Systemnachweis erstellt. Die Primäranforderung liegt bei 90% der gesetzlichen Anforderung. Oder es sind die Grenzwerte für die Minergiemodule eingehalten. 

Gruss 0815?

 
Ich habe bei vielen GUs gesehen, dass Fassade, Dach oder Fenster "à la Minergie" gebaut wird. Von Zertifikat steht da nix. Das ist etwa so, wie wenn man bei Kebabstand eine Pizza bestellt und meint italienisch gegessen zu haben. Wer daran glaubt, glaubt an den Samichlaus ;-)

 
@Pfälzer. Dieser Energienachweis beruht auf den Vorschriften der jeweiligen kantonalen Baugesetze?

Gruss

Oekotoni
etwas spät aber...   richtig, wobei dies in der Schweiz wohl überall gleich wäre...  es gilt die, zum Zeitpunkt der Baugesuchseinreichung, jeweils gültige Version.

Nochmals allgemein....  man muss schon genau lesen was angeboten wird und wissen was dies dann auch (nur) bedeutet... wie man solche Texte/Aussagen werten muss.

Ze Roberto hat ja ein Beispiel gebracht... ich füge noch eines hinzu... wenn ich in einem Berliner Lokal "Geschnetzeltes Züricher Art" bestelle, weiss ich was ich zu erwarten habe, wie das wohl ausschaut und vermutlich schmecken wird, aber das Essen kommt garantiert nicht aus Zürich!

Der Anbieter hat, völlig legal und somit auch nicht negativ, eine Wandversion für sein Produkt angepriesen, dass eben sogar die Anforderungen wie bei einer Minergie-Aussenwand erfüllt, obwohl dies, da er ja kein Minerige-Haus baut und verkauft, überhaupt nicht erforderlich wäre (er müsste ja nur nach den aktuellen Anforderungen nach -Nicht-Minergie-Häusern bauen)!

Er macht also freiwillig etwas BESSERES und will sich damit vom Mitbewerber absetzen... so zumindest der Ansatz.

 
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