Wenn wir unser Haus nach 14 Jahren vekaufen wollten, brauchte es eine Inspektion der Elektroanlage. Ausser einige Aussenlampen war nichts geändert worden, so dachte ich das wird einfach. Falsch! Der Inspektor der Firma Elkag hat nicht gesagt das man alle Stecker ausziehen sollte vor der Isolationsmessung. Eine Mehrfachsteckdose mit Überspannungsschutz war nicht ganz dicht und so würde die ganze Installation aufgrund von ungenügende Isolationswiderstand bemangelt. Er sagte das 10 Minuten vor dem Schluss, so eine neue Messung lag nicht mehr drin. Ich habe selber noch nachgemessen mit Allem ausgesteckt: kein Problem.
Es is nicht erlaubt einen Kabel zwischen Stecker und Mehrfachsteckdose durch einen Kabelkanal zu führen, dann wird es eine "Installation". Rumliegen lassen ist voll OK dagegen.
Unser Haus hat Massivholzdecken, und der Inspektor hat bemangelt das die Armaturen für Leuchtstoffröhren direkt auf die Decke montiert waren. Einige Armaturen waren mit "Klasse F" gekenzeichnet, was bedeutet das die auf eine Holzdecke montiert werden können. Für die restliche Armaturen habe ich probiert die Vorschrifte rauszufinden: die Aargausche Gebäudeversicherung verwies mich auf die Gemeinde, die Gemeinde verwies mich auf den kantonalen Kaminfeger, und der letzte wusste es auch nicht. Der originale Instalateur deutete an, das Armaturen mit Metallrückwand in Ordnung sind, und sonst mussen die auf eine brandhemmende Platte wie Fermacell montiert worden. Der genervte Käufer hat sicherheitshalbe alle Armaturen demontiert.
Nachdem diese und einige berechtigte Mangel (lose Erddraht der Waschmaschine die wir sowieso Zügelten, Aktualisieren der Dokumentation) behoben worden waren, brauchte es einen Installateur um die Mängelbehebung abzusegnen. Keine hat anscheinenend Lust und Zeit. Wenn der Käufer endlich einen gefunden hat (wir waren schon längst ausgezogen) zauberte diese sämtliche neue Mängel aus den Hut. (Gemäss ESTI darf er das). Er hat alle Kabel die er nicht verstanden hat bemängelt, inklusiv Antennenkabel und die 12 Volt Kabel für die Teichpumpen. Der genervte Käufer hat diese dann auch demontiert.
Und jetz bekomme ich eine Rechnung vor 5.5 Stunden Aufwand für die Absegnung.
Es is nicht erlaubt einen Kabel zwischen Stecker und Mehrfachsteckdose durch einen Kabelkanal zu führen, dann wird es eine "Installation". Rumliegen lassen ist voll OK dagegen.
Unser Haus hat Massivholzdecken, und der Inspektor hat bemangelt das die Armaturen für Leuchtstoffröhren direkt auf die Decke montiert waren. Einige Armaturen waren mit "Klasse F" gekenzeichnet, was bedeutet das die auf eine Holzdecke montiert werden können. Für die restliche Armaturen habe ich probiert die Vorschrifte rauszufinden: die Aargausche Gebäudeversicherung verwies mich auf die Gemeinde, die Gemeinde verwies mich auf den kantonalen Kaminfeger, und der letzte wusste es auch nicht. Der originale Instalateur deutete an, das Armaturen mit Metallrückwand in Ordnung sind, und sonst mussen die auf eine brandhemmende Platte wie Fermacell montiert worden. Der genervte Käufer hat sicherheitshalbe alle Armaturen demontiert.
Nachdem diese und einige berechtigte Mangel (lose Erddraht der Waschmaschine die wir sowieso Zügelten, Aktualisieren der Dokumentation) behoben worden waren, brauchte es einen Installateur um die Mängelbehebung abzusegnen. Keine hat anscheinenend Lust und Zeit. Wenn der Käufer endlich einen gefunden hat (wir waren schon längst ausgezogen) zauberte diese sämtliche neue Mängel aus den Hut. (Gemäss ESTI darf er das). Er hat alle Kabel die er nicht verstanden hat bemängelt, inklusiv Antennenkabel und die 12 Volt Kabel für die Teichpumpen. Der genervte Käufer hat diese dann auch demontiert.
Und jetz bekomme ich eine Rechnung vor 5.5 Stunden Aufwand für die Absegnung.