Also, nochmals zur Rekapitulation: Ihr habt letzten Sommer Bauland im Raum Biel-Seeland gekauft. Damals war schon klar, dass die Gemeinde den Ortsbildschutz in der Dorfkernzone nicht konform umsetzt und deshalb der Heimatschutz darauf aufmerksam wurde.
Zumindest entnehme ich das deinen bisherigen Beiträgen:
Hallo zäme
Wir haben eine Bauland gekauft. Dorfkernzone. Der Gemeinde war auch einverstanden für die Abbarziellierung für zwei Einfamilienhaus. Nun kommt der Heimatschutz und stellt alles wieder auf dem Kopf. Anscheinend wollen sie dort keine Einfamilienhäuser. Es passt nicht mit dem Ortsbild etc. Aber Gemeinde ist der Meinung, sie wollen auf diesem Bauland Einfamilienhäuser haben. Nun wieweit können Heimatschutz gehen? Kann Heimatschutz uns wirklich in Schwierigkeiten bringen? Habt ihr Erfahrungen? Wir sind sehr frustriert, wissen nicht mehr was es wird mit dem Bauland.
Vielen Dank für Euere Rückmeldungen....
Kennt von euch jemand einen guten Gartenbauer in der Region Seeland (Biel und Umgebung)? Wir suchen für unser Neubau EFH?
Geht es um die Denkmalpflege oder tatsächlich den Heimatschutz? Ersteres ist eine kantonale Fachstelle mit Beratungsauftrag und hat teilweise die Funktion einer Behörde (erteilt aber keine Baubewilligungen, da ist die Gemeinde zuständig). Der Heimatschutz hingegen ist ein Verein bzw. ein Verband und hat deshalb nur ein Verbandsbeschwerderecht.
Ihr wisst also seit letzten Sommer, dass es mit der Überbauung im Dorfkern Probleme gibt, da sich die Gemeinde und die Denkmalpflege/Heimatschutz in Bezug auf den Ortsbildschutz nicht einig sind. Was hat euch die Gemeinde dazu genau gesagt?
Ihr habt nun also trotzdem auf gut Glück das Land gekauft. Habt ihr den Kaufvertrag mit dem Vorbehalt einer Baubewilligung abgeschlossen oder müsst ihr das Land behalten, wenn das Baugesuch nicht bewilligt wird?
Wenn es tatsächlich der Heimatschutz ist: Worum geht es in der Einsprache? Betrifft es nur euch oder auch noch andere Käufer von Liegenschaften/Bauland? Habt ihr mit dem Heimatschutz schon mal Kontakt aufgenommen?
Der Heimatschutz kann das Bauen nicht immer verhindern, aber sehr lange verzögern. Gibt es auch denkmalpflegerische Bedenken, dann kriegt auch die Gemeinde Schwierigkeiten, z.B. wenn der Dorfkern im Inventar eingetragen ist, ein ev. verlangter Gestaltungsplan fehlt etc. Mir scheint, dass sich da vor allen Dingen die Gemeinde etwas seltsam verhält, da die Einsprache ja bereits vor dem Kauf bekannt war.