Wir haben uns für eine Wohnung entschieden, die erst in 2 Jahren ca. fertig gebaut ist. Die Eigentumsübertragung und Schlüsselübergabe ist also erst 2028.
Meine Frage nun. Der Kaufpreis ist CHF 1,4 Mio.. Wir machen eine 50-50 Finanzierung. 700‘ Hypothek. Diese Hypothek wird ja dann erst 2028 beansprucht. Bei der öffentlichen Beurkundung demnächst 2026 wird ein Zahlungsversprechen von 20 % verlangt und dieser Betrag 280’ muss dann auch gleich bezahlt werden. Das machen wir mit den Eigenmitteln. Zusätzlich wird aber auch ein Zahlungsversprechen für die Eigentumsübertragung 2028 über den Gesamtbetrag verlangt restlichen 1‘120‘000. Dort sind unsere Eigenmittel 420‘000. Diese sind grösstenteils noch in einem Depot und bei verschiedenen Banken (Kündigungsfrist). Müssen diese Eigenmittel von 420‘000 nun auch schon auf ein spezielles Konto und sind dann 2 Jahre gesperrt oder kann man das vertraglich regeln? 2 Jahre finde ich lange. Einen Lombardkredit will ich möglichst vermeiden.
Meine Frage nun. Der Kaufpreis ist CHF 1,4 Mio.. Wir machen eine 50-50 Finanzierung. 700‘ Hypothek. Diese Hypothek wird ja dann erst 2028 beansprucht. Bei der öffentlichen Beurkundung demnächst 2026 wird ein Zahlungsversprechen von 20 % verlangt und dieser Betrag 280’ muss dann auch gleich bezahlt werden. Das machen wir mit den Eigenmitteln. Zusätzlich wird aber auch ein Zahlungsversprechen für die Eigentumsübertragung 2028 über den Gesamtbetrag verlangt restlichen 1‘120‘000. Dort sind unsere Eigenmittel 420‘000. Diese sind grösstenteils noch in einem Depot und bei verschiedenen Banken (Kündigungsfrist). Müssen diese Eigenmittel von 420‘000 nun auch schon auf ein spezielles Konto und sind dann 2 Jahre gesperrt oder kann man das vertraglich regeln? 2 Jahre finde ich lange. Einen Lombardkredit will ich möglichst vermeiden.




