Hallo zusammen,
wir haben uns zum Kauf einer Eigentumswohnung entschieden und bereits einen Vorvertrag dazu unterschrieben.
Für die Böden, Sanitär und Küche haben wir jeweils ein vorgegebenes Budget erhalten. Die Wahl der Lieferanten ist bei den Böden und Sanitär grundsätzlich vorgegeben. Wir haben von der Bauleitung eine Liste mit den bevorzugten Lieferanten erhalten, haben uns aber nirgends schriftlich verpflichtet diese auch zu berücksichtigen.
Wir haben bereits einen Termin bei einem bevorzugten Lieferanten für die Böden und Sanitär wargenommen und uns auch schon mal eine Offerte schicken lassen.
Mir ist dabei aufgefallen, dass auf beiden Offerten die Ausstellungspreise (also Listenpreise) eingerechnet wurden. Auf meine Rückfrage bei den Lieferanten bezüglich einen Rabatt, habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir direkt keine Auskunft darüber geben können. Ich müsse bei der Bauleitung nachfragen.
Die Bauleitung hat auf meine Anfrage noch nicht konkret geantwortet. Ich werde in den nächsten Tagen das Gespräch suchen und informiere mich daher intenstiv in den Foren wie bei andern Leuten die Erfahrung zu diesem Thema ist.
Ich bin der Meinung, dass wenn wir ein vorgegebenes Budget erhalten, wir dieses auch selbst einsetzen dürfen. Zudem sollen diesem Budget die effektiven Preise/Kosten abzüglich Rabatt gegenüber gestellt werden - und nicht der Listenpreise wie zur Zeit in den enthaltenen Offerten ersichtlich. Denn wenn wir das Budget überschiessen sollten, dann müssen wir die Mehrkosten plus 12% fürs Honorar zusätzlich bezahlen. Somit ist es doch nur fair, wenn wir die jeweiligen Rabatte von den Lieferanten an die Bauleitung auch 1 zu 1 weiter gegeben bekommen.
Was sind eure Erfahrungen in einer solchen Situation?
Ich danke euch bereits im voraus für eure Antworten und Ratschläge
Daniel
wir haben uns zum Kauf einer Eigentumswohnung entschieden und bereits einen Vorvertrag dazu unterschrieben.
Für die Böden, Sanitär und Küche haben wir jeweils ein vorgegebenes Budget erhalten. Die Wahl der Lieferanten ist bei den Böden und Sanitär grundsätzlich vorgegeben. Wir haben von der Bauleitung eine Liste mit den bevorzugten Lieferanten erhalten, haben uns aber nirgends schriftlich verpflichtet diese auch zu berücksichtigen.
Wir haben bereits einen Termin bei einem bevorzugten Lieferanten für die Böden und Sanitär wargenommen und uns auch schon mal eine Offerte schicken lassen.
Mir ist dabei aufgefallen, dass auf beiden Offerten die Ausstellungspreise (also Listenpreise) eingerechnet wurden. Auf meine Rückfrage bei den Lieferanten bezüglich einen Rabatt, habe ich die Antwort bekommen, dass sie mir direkt keine Auskunft darüber geben können. Ich müsse bei der Bauleitung nachfragen.
Die Bauleitung hat auf meine Anfrage noch nicht konkret geantwortet. Ich werde in den nächsten Tagen das Gespräch suchen und informiere mich daher intenstiv in den Foren wie bei andern Leuten die Erfahrung zu diesem Thema ist.
Ich bin der Meinung, dass wenn wir ein vorgegebenes Budget erhalten, wir dieses auch selbst einsetzen dürfen. Zudem sollen diesem Budget die effektiven Preise/Kosten abzüglich Rabatt gegenüber gestellt werden - und nicht der Listenpreise wie zur Zeit in den enthaltenen Offerten ersichtlich. Denn wenn wir das Budget überschiessen sollten, dann müssen wir die Mehrkosten plus 12% fürs Honorar zusätzlich bezahlen. Somit ist es doch nur fair, wenn wir die jeweiligen Rabatte von den Lieferanten an die Bauleitung auch 1 zu 1 weiter gegeben bekommen.
Was sind eure Erfahrungen in einer solchen Situation?
Ich danke euch bereits im voraus für eure Antworten und Ratschläge
Daniel