Hallo
Es geht um einen Wohnungskauf:
Die Wohnung befindet sich in einem kleinen MFH mit sieben Parteien. Zu jeder Wohnung gehört ein Parkplatz in einer Einstellhalle. Jeder Stockwerkeigentümer hat für seinen Parkplatz ein "ausschliessliches Benutzungsrecht" (Dienstbarkeit). Die Einstellhalle gehört nicht der Stockwerkeigentümerschaft, alle Eigentümer haben kein Miteigentum an der Einstellhalle. Die Einstellhalle gehört zur Nachbarparzelle, der Eigentümer ist auch Eigentümer des MFH in der Nachbarschaft (Vermieter).
Der Makler verlangt für diese "Dienstbarkeit" nun 30'000 Fr. Die Preise für Einstellhallenplätze hier in der Region sind tatsächlich zwischen 30'000 und 40'000 Fr.
Aber: bei diesen Preisen hat der Käufer auch ein Miteigentum an der Einstellhalle und hat ebenso die Dienstbarkeit des ausschliesslichen Benutzungsrechts.
Kann mir der aktuelle Eigentümer einen Einstellhallenplatz für 30'000 Fr verkaufen, obwohl er kein Miteigentum an der Einstellhalle hat?
Der Einstellhallenplatz mit der Dienstbarkeit erhöht natürlich den Wert der Wohnung. Man könnte dieses Plus in den Verkaufspreis inkludieren, aber 30'000 Fr. sind zu viel. Auf wie hoch könnte man den Wert dieser Dienstbarkeit mit dem ausschliesslichen Nutzungsrecht schätzen?
Fazit: man kann doch keinen Parkplatz verkaufen, wenn er einem nicht gehört..... Danke.
Es geht um einen Wohnungskauf:
Die Wohnung befindet sich in einem kleinen MFH mit sieben Parteien. Zu jeder Wohnung gehört ein Parkplatz in einer Einstellhalle. Jeder Stockwerkeigentümer hat für seinen Parkplatz ein "ausschliessliches Benutzungsrecht" (Dienstbarkeit). Die Einstellhalle gehört nicht der Stockwerkeigentümerschaft, alle Eigentümer haben kein Miteigentum an der Einstellhalle. Die Einstellhalle gehört zur Nachbarparzelle, der Eigentümer ist auch Eigentümer des MFH in der Nachbarschaft (Vermieter).
Der Makler verlangt für diese "Dienstbarkeit" nun 30'000 Fr. Die Preise für Einstellhallenplätze hier in der Region sind tatsächlich zwischen 30'000 und 40'000 Fr.
Aber: bei diesen Preisen hat der Käufer auch ein Miteigentum an der Einstellhalle und hat ebenso die Dienstbarkeit des ausschliesslichen Benutzungsrechts.
Kann mir der aktuelle Eigentümer einen Einstellhallenplatz für 30'000 Fr verkaufen, obwohl er kein Miteigentum an der Einstellhalle hat?
Der Einstellhallenplatz mit der Dienstbarkeit erhöht natürlich den Wert der Wohnung. Man könnte dieses Plus in den Verkaufspreis inkludieren, aber 30'000 Fr. sind zu viel. Auf wie hoch könnte man den Wert dieser Dienstbarkeit mit dem ausschliesslichen Nutzungsrecht schätzen?
Fazit: man kann doch keinen Parkplatz verkaufen, wenn er einem nicht gehört..... Danke.




