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Das könntest Du ja eigentlich in einem kurzen Telefonat direkt und verbindlich abklären.... ich vermute mal, Du willst aber keine schlafenden Hunde wecken ?
Vermutlich wird dies nicht der Fall sein, der Hersteller/Lieferant und Du als Bauherr wirst selbst dafür verantwortlich sein (im Ernstfall gemacht werden).
Aber bei solchen Bausätzen gibt es in der Regel immer die entspr. Angaben darüber, für welche Schneelast die Teile ausgelegt sind. Eine entspr. Offerte/Angabe kann man der Baueingabe dann auch beilegen...bzw, falls doch erforderlich, nachreichen. Der Hersteller könnte Dir bei Bedarf natürlich auch seine Berechnung dazu (muss es ja für seine Aussage darüber geben) zusenden.
Es macht grundsätzlich auch für Dich nur Sinn einen solchen Carport zu kaufen, der die Schneelasten (+Reserve) für den Wohnort auch erreichen würde. Alles andere wäre ja blöd und ein hohes Risiko.
Davon kannst Du ausgehen.... wenn, wäre es innerhalb der Bewilligungsphase angefordert worden.... bei der Abnahme wird im Prinzip nur danach geschaut, ob die Lage, Grösse und Abmessungen mit der Baueingabe übereinstimmen.