Sehr geehrte Damen und Herren
Der Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) vom 11. Februar 2025 mit Rückweisung an die Gemeinde Lengnau BE hat entschieden, das die Baupolizei Behörde Rechtsverweigerung -verzögerung in Sache Art. 45 – 46 Bau G Ihre Arbeit verweigerte ein Wiederherstellungsverfahren durchzuführen und angeordnet ein Baupolizeilichverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen! Heute ist der 1. September 2025, und die Gemeinde 2543 Lengnau macht immer noch Rechtsverweigerung!
Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen!
Frage an Experten: Was ist eure Meinung und kann sich eine Gemeinde sich einfach Weigern übergeordnete Entscheide zu Ignorieren? Was würden sie unternehmen?
Herzlichen Dank für Eure Antwort!
Der Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) vom 11. Februar 2025 mit Rückweisung an die Gemeinde Lengnau BE hat entschieden, das die Baupolizei Behörde Rechtsverweigerung -verzögerung in Sache Art. 45 – 46 Bau G Ihre Arbeit verweigerte ein Wiederherstellungsverfahren durchzuführen und angeordnet ein Baupolizeilichverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen! Heute ist der 1. September 2025, und die Gemeinde 2543 Lengnau macht immer noch Rechtsverweigerung!
Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen!
Frage an Experten: Was ist eure Meinung und kann sich eine Gemeinde sich einfach Weigern übergeordnete Entscheide zu Ignorieren? Was würden sie unternehmen?
Herzlichen Dank für Eure Antwort!