Baupolizeiliche Rechtsverweigerung!

forelle

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11. Juni 2008
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Sehr geehrte Damen und Herren

Der Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) vom 11. Februar 2025 mit Rückweisung an die Gemeinde Lengnau BE hat entschieden, das die Baupolizei Behörde Rechtsverweigerung -verzögerung in Sache Art. 45 – 46 Bau G Ihre Arbeit verweigerte ein Wiederherstellungsverfahren durchzuführen und angeordnet ein Baupolizeilichverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen! Heute ist der 1. September 2025, und die Gemeinde 2543 Lengnau macht immer noch Rechtsverweigerung!
Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen!

Frage an Experten: Was ist eure Meinung und kann sich eine Gemeinde sich einfach Weigern übergeordnete Entscheide zu Ignorieren? Was würden sie unternehmen?

Herzlichen Dank für Eure Antwort!
 
Salü

Bin in dieser Sache kein Experte.
Ich würde ein sauberes Dossier und eine kurze Zusammenfassung erstellen und diese Unterlagen diversen Medien zustellen.
Dieses Schreiben im cc auch an die entsprechenden zwei Behörden mailen.
Öffentlicher Druck kann viel bewegen.
 
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Die Berner Medien haben kein Gehör, wenn ein Ü80 Bürger ohne Anwalt und mit eigenem Akten Studium gegen eine korrupte Gemeindebehörde in allen Teilen obsiegt!
 
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Verlieren kannst du nichts.
Kurz und knackige PDF Zusammenfassung des Falls.
Zusätzlich eingescannte Akten als ganzes in einem Dokument zusammengefasst an alle Medien die es erhalten wollen oder auch nicht erhalten wollen. 😀

Ganz wichtig, im selben Mail im cc auch die Behörden im Verteiler anschreiben.
Das Einscannen und in ein Dokument zusammenfassen kannst auch extern vergeben. Falls du nicht eingerichtet bist dafür.
 
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