Baukran des Nachbars auf unser Grundstück

signia

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06. Juli 2016
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Hallo zusammen

Unser Nachbar hat sein altes Haus abgerissen und baut nun ein riesen Mehrfamlilienhaus. Nicht unbedingt zu unserer Freude... Nach Fertigstellung des Aushubs hat er nun festgestellt, dass er den Kran nirgends hinstellen kann, da er das Land komplett ausnutzt. Nun haben wir durch Dritte erfahren, dass er zwei Standbeine des Krans in unseren Garten stellen will. Der Standort ist auch schon eingezeichnet. Dazu müsste nun ein Stück der Mauer abgerisssen werden (gehört dem Nachbarn) und diverse Pfanzen in unserem Graten gerodet werden, unter anderem eine 3m hohe, alte Stechpalme. Zudem müsste der Boden auf unserem Grundstück mit Betonplatten gefestigt werden. Ich bin natürlich ziemlich schockiert über dieses Vorhaben. Kennt jemand von euch die rechtliche Situation? Was würdet ihr mir raten?

 
Was ich dir rate: Abwarten bis der Bauherr freundlich fragen kommt, dann freundlich aber bestimmt verhandeln, du musst jedenfalls schadlos gehalten werden.

Damit sind wir schon bei der rechtlichen Situation: Wenn es den Kran unbedingt und genau mit zwei Füssen in deinem Garten braucht, dann musst du dies hinnehmen. Du darfst ein Bauprojekt nicht verhindern, musst temporäre Beeinträchtigungen hinnehmen.

Die Massnahme muss aber verhältnismässig und notwendig sein. Gäbe es für den Bauherrn zumutbare Alternativen, dann müssen diese ebenfalls in Betracht gezogen werden. Für die temporäre Beeinträchtigung steht dir teilweise eine Entschädigung zu, wenn beispielsweise dein Sitzplatz beeinträchtigt wird, wenn es nur eine Ecke im Garten weit weg von Haus betrifft, dann eher weniger.

Nach Abbau des Krans muss natürlich alles wieder in höchster Qualität auf Kosten des Bauherrn hergerichtet werden. Als Ersatz für grosse Büsche können beispielsweise keine jungen Pflänzchen gepflanzt werden. Es muss nach einem zumutbaren Zeitraum alles wieder grün und bewachsen wie zuvor sein. Im Herbst müsste vielleicht Rollrasen einer Ansaht vorgezogen werden.

Risiko und Betrieb des Kranes sind jederzeit Sache des Bauherrn, für die Stabilität des Untergrunds lehnst du jede Haftung ab.

 
Danke Postit für deinen Rat.
 

Ich bin etwas erstaunt, dass wir das rechtlich hinnehmen müssen, immerhin ist das Problem hausgemacht. Es zwingt ihn niemand so zu bauen, dass es keinen Platz für einen Kran mehr hat. Der Platz wäre nämlich vorhanden (über 800 m2) Er selbst ist Architekt, er wird ja wohl wissen, dass es zum Bauen einen Kran braucht und das entsprechend berücksichtigen.
 

Ich glaube kaum, dass er selbst fragen kommt. Da kommt dann wohl einer der Baufirma. Der andere Nachbar wurde auch bereits schon angefragt. Der hat aber abgelehnt.

Gibt es Anhaltspunkte wie hoch die Entschädigung sein kann (ohne Wiederherstellungskosten)? Der Kran würde rund 1 Meter vor dem Sitzplatz meiner 80 jährigen Mutter stehen. Also nicht nur eine grobe Beeinträchtigung, sondern auch noch eine ziemlich gefährliche Situation.

 
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Im Kanton BL ist gleich dieser Abschnitt in der Baubewilligung aufgeführt:

Gemäss § 129 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB), hat der Nachbar das Betreten oder die vorübergehende Benützung
seines Grundstückes zu dulden. Dem Nachbarn ist das vorgängig zu melden, und ein allfälliger Schaden ist ihm zu ersetzen.

Da ein Artikel aus dem Zivilgesetzbuch erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass die Reglung in der ganzen Schweiz gleich ist.

 
Mit dem Betreten und der vorübergehender Benutzung habe ich grundsätzlich kein Problem. Es geht aber um die Montage eines tonnenschweren Krans für eine Dauer von rund einem halben Jahr. Dazu müsste unser Land umgebaut werden (Roden, Betonieren). Das hat meines Erachtens nicht mehr viel mit "Betreten" und "vorübergehender Benutzung" im allgemeinen Sinn zu tun.

 
Zur rechtlichen Situation kann icbh nix sagen, aber einen Hinweis geben:

Fotografiere alles von verschiedenen Seiten, aus allen Perspektiven und mit Details. Wenn nachher die Diskussion kommt, das war vorher anders, hast du wenigstens Beweismaterial.

Rechtliche Hilfe kannst du beim HEV kriegen, dort würde ich mal anklopfen.

 
Danke für den Rat, Automation. Ich bin auch zum Schluss gekommen, dass wir die Situation wohl besser rechtlich abklären sollte. Es ist ja nicht so, dass wir Ärger machen wollen, aber das Ganze nimmt langsam sonderbare Formen an. Gemäss Geometer soll morgen der Kranmonteur kommen, aber keiner von der Bauführung hat bisher mit uns gesprochen. Geschweige denn der Bauherr.
 

Ich werde jedenfalls verlangen, dass alle weiteren Möglichkeiten geprüft werden und dass uns belegt wird, dass andere Standorte unmöglich sind. Auf der gegenüberliegenden Seite hätte es meines Erachtens auch noch Platz, aber dazu müsste ein Baum gefällt werden, welchen der Bauherr eigentlich stehen lassen möchte. Es ist vermutlich weniger schmerzhaft einen Baum des Nachbarn zu fällen als einen eigenen. ;-)

 
Ich würde mich nicht unter Druck setzen lassen.
Dein Nachbar weiss schon ganz lange, dass er bauen wird und der Platz knapp ist.
Bei mir ist der Platz auch sehr knapp und ich muss auf das Grundstück des Nachbarns während der Bauphase zurück greifen.
Das habe ich als Laie schon aufgrund der Baugesuchspläne festgestellt, dass auf meinem Grundstück für einen Kran zuwenig Platz ist.
Diese Problematik habe ich aber mit dem Nachbar schon geklärt, bevor ich das Baugesuch eingereicht habe.
Als der Nachbar damals neben meiner Bauparzelle gebaut hat, habe ich ihm natürlich auch erlaubt mein Grundstück für sein Hausbau zu benutzen.

Mich würde nicht wundern, wenn morgen der Kranmonteur kommt und Du erst morgen gefragt wirst.
Es geht ja nicht, dass so ein wichtiger Punkt erst im letzten Moment geklärt und angefragt wird.


 

 
Na ja, morgen steht dann der Kran schon da, der Monteur hat gemeint das ist alles vom Bauherrn geklärt worden, und er hat ja nur den Auftrag von seinem Chef ausgeführt.

 
Wenn es schon geklärt ist dann passt ja alles...

Aber ich würde dies definitiv nicht akzeptieren ohne dass vorher mit mir die Details geklärt wurden.

Musst jedoch du wissen was du machen willst.

 
Was habt ihr für minimale Grenzabstände, dass ein Krahn nicht auf der eigenen Parzelle Platz hat?

Der baut 800m² Land so aus, dass nicht irgendwo noch ein paar Meter platz bleiben? Was habt ihr für Ausnuitzungsziffern?

Wenn nichtmal im Vorfeld bei dir angefragt wurde dann gehe ich davon aus, dass du morgen früh das Recht hast zu sagen .. auf mein Grundstück kommt niemand drauf.

Und ganz ehrlich .. wenn der Nachbar oder der Bauunternehmer des Nachbarn das auf diese Tour versucht wäre bei mir auch fertig mit freundlich.

 
So ein Vorhaben muss vorgängig seriös geplant und vereinbart werden. Bei uns ging es um das Abgraben unseres Grundstückes, damit sie die Tiefgarage bündig an die Grenze bauen können. Die Konsequenzen waren fatal (http://privat.fotofreak.ch/thumbnails.php?album=31)
Im eigenen Interesse würde ich (auf eigene Kosten) eine amtlich beglaubigte Risskontrolle (mit Fotodokumentation) am eigenen Haus vornehmen lassen. Mit dem Unternehmer eine angemessene Entschädigung aushandeln. Und eine Frist vereinbaren inkl. Folgeentschädigung bei Nichteinhaltung. Die Wiederherstellung ebenfalls schriftlich festhalten und Fotodokumentieren. Auch wenn es vielleicht übertrieben tönt, ist es der einzig richtige Weg.
Bei uns wurden durch die Bauarbeiten diverse Objekte zerstört (Leitungen durchtrennt, Fahnenmast geknickt, Whirpool Treppe beschädigt). Danach rutschte ein Teil unseres Grundstücks ab und die Bau Sicherungswand krachte zusammen. Die Schuld wurde zuerst mir zugewiesen und man fand, ich solle deswegen keinen Aufstand machen. Die Bauphase dauerte nicht wie versprochen nur 3 Monate sondern den ganzen Sommer. Nach der Wiederherstellung und Wiederaufschüttung senkte sich das Grundstück bis zu 15cm über die folgenden zwei Jahre. Räubergeschichte? Nein, Tatsache! Am Schluss wurde unser Entgegenkommen verdankt mit dem Hinweis, dass sie so rund 300'000.- eingespart haben weil sie nicht 'spunden' mussten.

Man soll realistisch bleiben bei den Forderungen, aber auch nicht zu Bescheiden ausfallen. Am besten einen Fachberater beiziehen. Blitzschutz? Kranversicherung sicherstellen? Wie erwähnt hat der Bauherr gute Chancen sich das Recht für die Kran Platzierung einzufordern. Daher besser kooperieren (was ja anscheinend auch angestrebt ist) und eine gute Lösung aushandeln. Am liebsten kommen Bauunternehmer mit baulichen Gegenleistungen entgegen.

Es war eine sehr anstrengende, nervenaufreibende Zeit. Learnings daraus: Wir sind etwas abgebrühter geworden, würden Heute besser und präziser verhandeln. Wenn mir einer am Morgen einen Kran ohne schriftliche Vereinbarung auf mein Grundstück stellen würde, würde ich umgehend die Polizei wegen Hausfriedensbruch rufen und das Unterfangen stoppen. Aber vielleicht ist es ja auch nur ein Gerücht und der Kran wird nicht auf das private Grundstück gestellt?

Auf jeden Fall wünsche viel Erfolg und einen guten Verlauf.

 
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Wir warten derweil gespannt auf signia's Bericht zum weiteren Verlauf.

Lass dich jedenfalls nicht überrumpeln! Ohne vorherige Absprache geht auf deiner Parzelle gar nichts.

 
@Kaffeebart: Zum Land des Nachbarn gehört zusätzlich noch ein Stück eines öffentlichen, rund 4 m breiten Wegs (gut 150 m2), welcher entlang des Grundstücks verläuft. Dieser Weg wird der Ausnützungsziffer angerechnet. Da dieser Weg auf der Südseite verläuft, gilt diese Seite als grosser Grenzabstand, welcher in unserer Gemeinde im Normalfall 10 Meter beträgt. In diesem Fall ist aber nur der Wegabstand nötig, warum auch immer. Wie viel dieser beträgt, weiss ich jetzt nicht, aber er ist mit Sicherheit weniger als der kleine Grenzabstand (4 Meter).

Der grösste Abstand des Objekts zu den Grenzen beträgt an einer Ecke - dort wo der Kran stehen soll - rund 6 Meter und spitzt sich dann zu. Wenn man also die Böschung vom Aushub und den Minimalabstand des Krans zur Böschung abzieht, bleiben noch maximal 3 Meter, was für den Kran natürlich nicht reicht.

@stefanbrunner: Bei der Vorstellung des Projekts habe ich genau dasselbe gedacht. Wohin mit dem Kran und der ganzen Baustellen Einrichtung? Ich habe diesbezüglich aber nichts gefragt. Schliesslich stand ich als kleiner Bauherr eines EFH zwei studierten ETH Architekten gegenüber. Man könnte ja meine die wissen was sie machen und würden uns informieren, falls sie etwas von uns wollen.

@xheinz: Da wird es mir ja ganz flau im Magen wenn ich deine Erfahrungen lese... Die alte Steinmauer, welche man hätte stehen lassen wollen, ist jedenfalls schon an mehreren Stellen gebrochen und ein Stück ist sogar schon umgekippt. Allerdings nicht auf unsere Seite.

Update: Der Aushub ist fertig. Der Kran ist aber weit und breit noch nicht in Sicht. Scheinbar wird nun geprüft, ob man eine Kranplattform in die Böschung betonieren kann. Gemeldet hat sich immer noch keiner. Alles was wir erfahren, erzählen uns die Arbeiter vor Ort. Vermutlich fehlt dem Bauherr einfach der Mut, denn schliesslich er hat uns kürzlich einen kleinen Brennholzunterstand an der Grenze verweigert, was ja nicht unbedingt die beste Voraussetzung für "eine Hand wäscht die andere" ist.

 
Der Baustellenplan (also genauer die geplante Baustelleneinrichtungen) ist ja meist Bestandteil der Baubewilligung. Somit könnte, um Sicherheit zu erlangen was denn nun beantragt und bewilligt wurde, ein Besuch bei der Bauverwaltung sehr nützlich sein.

 
@Pfälzer: Ich habe bei der Bauverwaltung bereits nachgefragt. Es sei nicht die Aufgabe der Bauverwaltung die Machbarkeit zu studieren. Das sei Sache des Bauherrn und der Bauunternehmung. Letztendlich sei fast alles möglich, es ist nur eine Frage des Aufwands und des Preises (Mobile Kräne, Helikopter, 200 Chinesen, was auch immer). Ein Anfrage für die Benutzung des öffentlichen Wegs sei jedenfalls noch nicht eingetroffen.

 
Lass Dich nicht unter Druck setzen:

Verwendung des Nachbargrundstückes ohne dessen vorherige Zustimmung ist Besitzstörung, genauso wie Deponie von Aushub oder Baumaterial.

siehe hier: klick

Ausserdem gehört es sich, dass man vor Beginn der Arbeiten fragt und nicht einen selbst gemachten Sachzwang vorschiebt.

Ich hätte - nur, wer weiss das zu dem Zeitpunkt schon - bei der Publikation des Gesuches eine Einsprache mit einem Rechtsvorbehalt gemacht, wonach du nicht bereit seiest, dein Grundstück zur Verfügung zu stellen (z.B. weil es einen alten wertvollen Garten hat).

Es gibt übrigens viele Lösungen, wie sich auch in sehr engen Innenstädten mit denkmalgeschützten Gebäuden Krane aufstellen lassen. So sieht man oft aus Stahlträgern geschweisste Plattformen über einer Strasse, auf der der eigentliche Kran steht. Nur kostet das eben mehr, als wenn man einen dummen Nachbarn findet.

 
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@emil17: Danke für den Artikel. Ich habe ihn auch bereits gelesen und war wegen dem Hammerschlagsrecht verunsichert, deshalb habe ich mich hier bei euch gemeldet.

Eine Einsprache wollte ich nicht machen. Dem Fride z'lieb. Obwohl ich nicht der einzige war, der Lust dazu gehabt hätte. Aber es gab keine rechtlichen Grundlagen. Die gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt. Die Argumente wären rein Moralisch. Keiner der Anwohner hat Freude an diesem Bunker, welcher Mitten in einem Quartier von alten Ein- und Mehrfamilienhäuser zu stehen kommt. Wir hätten auch ein deutlich grösseres Haus bauen dürfen, haben uns aber der Umgebung angepasst. Uns war das Umgebungsbild und die gemeinsame Lebensqualität (Gärten, Bäume, Luft zum atmen usw.) wichtiger, als die persönliche Profitmaximierung. Aber wenn man selbst nicht an diesem Ort wohnt, so wie der Bauherr, dann betrifft es einem selbst ja schliesslich nicht...

 
Ortsbild ist durchaus ein Grund ;) Zumindest habe ich es schon in verschiedenen Baureglementen gelesen.

Nun lässt sich ja drüber streiten was ins Ortsbild passt und was nicht.

 

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