Jeeminee81
Mitglied
.Hallo zusammen
ich benötige euren Rat. Ich bin Bauherr eines Bauprojektes, welches sich an einer Hanglage befindet. Aufgrund der Begebenheiten wurde seitens GU ein Geologe beauftragt, welcher den Baugrund begutachtete. Der Geologe hat dann die notwendigen Sicherungsmassnahmen mit dem Bauführer durchgesporchen. Im November 2012 haben dann die Aushub-Arbeiten begonnen. Der Hang selbst wurde mit Spritzbeton stabilisiert.
In der Zwischenzeit sind nun bereits die ersten beiden Stockwerke (Total 4) betoniert worden. Aktuell wird an der Hinterfüllung gearbeitet. Vor 2 Wochen hat mich nun der Nachbar, welcher das Haus oberhalb meiner Baustelle besitzt, kontaktiert. Er sagt, dass es in seinem Haus zu grösseren Rissbildungen gekommen ist. Weiter behauptet er, dass die Schäden an seinem Haus aufgrund der mangelnden Hangsicherung entstanden sind. Die Risse sind im Grunde nicht das Problem, diese werden auch von der Bauherren-Haftplicht übernommen (Meldung bereits erfolgt). Zudem wurde vor einer Woche ein Rissprotokoll beim Nachbarn erstellt. Dieser verlangt nun aber noch zusätzlich ein Stabilitätsnachweis für den Hang. Dieser würde mich ca. CHF 5000.00 kosten und ist gem. dem Geologen völlig überflüssig. Er sagt, der Hang sei absolut stabil. Der Nachbar droht nun, einen Baustopp zu erzwingen, falls dieser Nachweis nicht erbracht wird. Es gilt noch zu sagen, dass weder der Spritzbeton am Hang noch meine Betonwände irgendwelche Risse aufweisen.
Was denkt ihr? Die 5000.00 Franken würde ich gerne aufbringen, wenn es tatsächlich von Nutzen wäre. Wie soll ich auf die "Drohung" des Nachbarn reagieren? Hätte er genug Argumente um einen Baustopp zu erzwingen? Wer haftet, falls der Hang nun tatsächlich in Bewegung ist?
Gruss
Jeeminee
ich benötige euren Rat. Ich bin Bauherr eines Bauprojektes, welches sich an einer Hanglage befindet. Aufgrund der Begebenheiten wurde seitens GU ein Geologe beauftragt, welcher den Baugrund begutachtete. Der Geologe hat dann die notwendigen Sicherungsmassnahmen mit dem Bauführer durchgesporchen. Im November 2012 haben dann die Aushub-Arbeiten begonnen. Der Hang selbst wurde mit Spritzbeton stabilisiert.
In der Zwischenzeit sind nun bereits die ersten beiden Stockwerke (Total 4) betoniert worden. Aktuell wird an der Hinterfüllung gearbeitet. Vor 2 Wochen hat mich nun der Nachbar, welcher das Haus oberhalb meiner Baustelle besitzt, kontaktiert. Er sagt, dass es in seinem Haus zu grösseren Rissbildungen gekommen ist. Weiter behauptet er, dass die Schäden an seinem Haus aufgrund der mangelnden Hangsicherung entstanden sind. Die Risse sind im Grunde nicht das Problem, diese werden auch von der Bauherren-Haftplicht übernommen (Meldung bereits erfolgt). Zudem wurde vor einer Woche ein Rissprotokoll beim Nachbarn erstellt. Dieser verlangt nun aber noch zusätzlich ein Stabilitätsnachweis für den Hang. Dieser würde mich ca. CHF 5000.00 kosten und ist gem. dem Geologen völlig überflüssig. Er sagt, der Hang sei absolut stabil. Der Nachbar droht nun, einen Baustopp zu erzwingen, falls dieser Nachweis nicht erbracht wird. Es gilt noch zu sagen, dass weder der Spritzbeton am Hang noch meine Betonwände irgendwelche Risse aufweisen.
Was denkt ihr? Die 5000.00 Franken würde ich gerne aufbringen, wenn es tatsächlich von Nutzen wäre. Wie soll ich auf die "Drohung" des Nachbarn reagieren? Hätte er genug Argumente um einen Baustopp zu erzwingen? Wer haftet, falls der Hang nun tatsächlich in Bewegung ist?
Gruss
Jeeminee