Architekturprojekt als Eigenkapital

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nik.soul

New member
04. Aug. 2014
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Guten Tag

Ich bin neu hier im Forum, also erstmals ein herzlichen 'Grüessech mitenang'

Meine Frage/Situation betreffend Finanzierung ist die Folgende:

_ Honorarberechtigte Baukosten 400'000.- (Hausumbau)

_ Architektenhonorar ca 60'000.- (Davon Vorprojekt 10%, Bauprojekt 21%, Bewilligungsverfahren 2.5%, Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabe 18%, Ausführungsplanung 16%, Ausführung 30%, Inbetriebnahme Abschluss 4.5%)

_ Mein Bruder würde als freischaffender Architekt alle Arbeiten ausser Ausführung gratis übernehmen. Heisst: 70% der Honorarkosten fallen weg.

Wenn ich jetzt mit einem fixfertigen Architekturprojekt zur Bank gehe, könnte ich die 42'000.- (70% von 60000) als Eigenkapital an die Finanzierung geben oder vermindern sich dadurch einfach lediglich die Gesamtkosten?

Beste Grüsse und bereits jetzt vielen Dank für eine Antwort

 
Lieber Nik.Soul

Grundsätzlich: Frag die Bank, was die meinen, auf die kommt es an.

Damit die es leichter schlucken, mach mit Deinem Brüetsch einen Vertrag, wo der Betrag ausgewiesen wird. Dann ist es einfacher, dies als "Leistung" zu betrachten, besonders für die Bank.

Spezifisch:

Ich glaube nicht an die 30%. Bei uns im SpezTB reichen 30% nur aus, wenn man entweder die Arbeit schluddrig macht, hofft, dass man weniger zu tun hat... oder es aus dem Projekt umbiegen kann. Wie es im Hochbau ausschaut? Keine Ahnung. Aber da sind definitiv mehr Gewerke und mehr Schnittstellen.

Das heisst, für die BL benötigst Du nach meiner Meinung dann etwas mehr Geld für den externen Bauleiter. Oder für Deinen Bruder.

Am Rand:

Überleg Dir, ob das mit Deinem Bruder eine gute Idee ist. Wenn's funzt ist es super. Wenn irgend etwas schief geht, hängt der Familiensegen länger schief, weil es um viel Geld geht. Macht da - auch wenn es bemühend ist - wasserdichte Verträge, so dass sich keiner Beschissen vorkommen kann. Und überlegt, was passiert, wenn irgend jemand im Bewilligungstamtam bockt. Und dann verlängert sich die Planung. Wird er in 3 Jahren immer noch zeit haben, das für Dich zu tun.

Und überleg Dir: Wenn er Dir das "einfachso" für Dich tut, wieviel Prio das für ihn haben wird. Und was das Resultat davon wäre.

Machs guet, lass uns von Deinem Projekt hören.

Haba

 
... und willkommen im Forum.

Ich stamme ursprünglich aus dem Nachbardorf von Toffen. Freut mich, etwas aus der Heimat zu hören.

Haba

 
Hallo Haba

Besten Dank für deine Ausführungen. Was Familiensachen in Zusammenhang mit Finanzen angeht gebe ich dir absolut Recht. Wie sagt man so schön:

A: Kennschne guet?

B: Nei, ha nonie mitim gerbt....

(:

Item: 70 zu 30 wird wohl zu extrem sein. Mit 50% könnte eventuell etwas machbar sein. 50% des Honorars würde ca alle Arbeiten abdecken, die schwarz auf weiss auf Papier stehen und somit messbar sind (Alle Pläne Vorprojekt, Baueingabe und Ausführungsplanung). Diese könnten der Bank physisch dargelegt werden und sind so wohl eher anrechenbar als schwierig messbare Leistungen in Form von Dienstleistungen (Leitung, Koordination, etc). Dazu ein Vertrag in welchem diese Leistungen/Stunden nach marktüblichen Ansätzen (SIA) gewertet werden.

Gruss

nik.soul

 
Nein, lieber Nik.Soul

Die 70 zu 30 sind - wenn es mir recht ist - die übliche Aufteilung nach Honorarmodell SIA. 30% für die Bauleitung ist da in der Regel zu kalkulieren. Aber eben. Wofür das dann reicht, ist die Frage.

Vielleicht ist es nur bei uns so, dass die Arbeit eben recht wenig Geld abwirft für die Kontrollaufwand. Bin nicht Architekt.

Haba.

 
Lieber Nik&Soul

Wenn wir als Architekten lediglich planen und z. B. dann ein GU die Ausführung macht, kriegen wir 53% und der GU 47% des Architektenhonorars. Der GU kriegt dann noch seine zusätzlichen Prozente als GU.... Wenn wir selber den Kostenvoranschlag auch machen, dann gäbe es noch 4% mehr. Aber die Frage ist, ob dies sinnvoll ist!.

Ich habe seinerzeit für die Tochter meines Bruders, also meine Nichte geplant. Dabei habe ich auch von allem Anfang an gesagt: "ich plane Dir jederzeit gerne ein schönes Haus, aber ausführen soll dies ein anderer!" Damit bin ich gut gefahren, denn wie Haba richtig angemerkt hat, ist es nicht so intelligent, wenn der "Familienfrieden" deswegen riskiert wird. Termine und Kosten sind somit familienextern ausgelagert. Denn, wenn etwas zu Problemen führt, sind es ja fast immer diese zwei Punkte. (Gut, auf diesem Forum findest Du auch noch andere Punkte, aber ich gehe davon aus, dass Dein Bruder ein "seriöser" Architekt ist /emoticons/default_smile.png :) /emoticons/default_smile.png )

Ob Dir Dein Bruder nun seine ganze Leistung, also in dem Fall gratis abgibt, das müsst Ihr untereinander abmachen. Sicher kannst Du dann diese "fiktiven" Kosten als Eigenkapital einbringen. Aber, wie das Deine Bank sieht steht wieder auf einem anderen Blatt. Das musst Du in Erfahrung bringen. Und, uns dann hier mitteilen /emoticons/default_additional/145.gif

Auf alle Fälle wünsche ich Dir Erfolg und keinen Krach in der Familie. Das ist nämlich kein Haus wert. /emoticons/default_additional/114.gif

Fruendliche Grüsse

Urs Tischhauser

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo nik.soul

Also wenn du für einen Teil der Kosten des Hauses nicht oder nur teilweise aufkommen musst, beeinflusst das m.E. nicht den Wert des Hauses sondern du bezahlst einfach weniger dafür... Was soviel heissen soll, dass ich der Meinung bin, dass die Leistung deines Bruders (mindestens teilweise) als EK angerechnet werden dürfte.

Aber wie Haba bereits absolut korrekt geschrieben hat, frag die Bank, denn nur die Bank kann dir genau sagen, was sie wie berücksichtigen.

Grüssle

Tom

 
Besten Dank allen Schreibenden für die interessanten Antworten.ich bin gespannt und werde über den Entscheid der Bank bei Zeiten informieren!

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