ARA Grundgebühren im Stockwerkeigentum

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mazu01

Mitglied
15. Dez. 2012
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Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus im Kanton Bern mit 6 Parteien. Wohnung im Stockwerkeigentum. Werden die ARA Grundgebühren normal durch 6 Parteien geteilt oder nach Wertquote? Im Reglement steht nichts spezielles. Ausser dass die gemeinschaftlichen Kosten grundsätzlich nach WQ verteilt werden.
 
Bei uns nach Wasserverbrauch. Aber auch wenn es anders wäre, dann würde das bei keiner Partei mehr als 20-30 Franken Unterschied machen, also ziemlich egal welche Variante angewendet wird.
 
Habe es nun rausgefunden. Der Wasserverbrauch wird nach Zähler verrechnet. Das wusste ich schon. Die ARA Grundgebühren können je nach Gemeinde unterschiedlich berechnet werden. Doch die meisten berechnen die ARA Grundgebühren nach Anzahl Einheiten. Wie auch bei uns. Also nach Wohnungen einen bestimmten Betrag. Ja es geht hier nicht um ein Riesenbetrag. Doch ich wollte es nun geklärt haben. Und bei vielen Recherchen im Internet kam die Antwort nach Wertquoten, was eben bei uns nicht stimmt.
 

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IngaM