| Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus im Kanton Bern mit 6 Parteien. Wohnung im Stockwerkeigentum. Werden die ARA Grundgebühren normal durch 6 Parteien geteilt oder nach Wertquote? Im Reglement steht nichts spezielles. Ausser dass die gemeinschaftlichen Kosten grundsätzlich nach WQ verteilt werden. |




