Im Herbst 2009 habe ich ein durch die Firma Allreal Generalunternehmung erstelltes Haus bezogen. Der Kaufvertrag zwischen mir und Allreal schliesst die SIA-Norm 118 ein. Gemäss SIA-Norm 118 gewährt Allreal mir gegenüber 5 Jahre Garantie auf das gesamte Kaufobjekt, d.h. das Haus mit allen Installationen inkl. Heizung.
Die Heizung ging Anfang 2012 kaputt. Defekt war ein Tauchfühler und eine Tauchhülse. Allreal weigerte sich, für die Kosten der Reparatur aufzukommen mit der folgenden Begründung:
"...Wir haben die Garantiezeiten (Garantiefrist 2 Jahre) noch überprüft und die ist bei Ihnen schon am 23.09.2011 abgelaufen! Die Übergabe war am 22.09.2009. Dies sind Verschleissteile und gehören zum jährlichen Unterhalt von der Heizung, für die der Bauherr selber aufkommen muss. Wir würden Ihnen empfehlen bei der Fa. Hoval ein Service-Vertrag abzuschliessen um solche Streitigkeiten zu verhindern."
"
Ich habe Allreal wie folgt geantwortet:
"Wie im Kaufvertrag vermerkt, gilt betreffend Garantie die SIA-Norm 118. Die SIA-Norm 118
beinhaltet eine Garantiefrist von 5 Jahren. Bei den defekten Teilen (u.a. Tauchfühler) handelt es sich keinesfalls um
Verschleissteile. Die defekten Teile sind durch einen üblichen Wartungsvertrag, den wir übrigens abgeschlossen haben,
auch nicht abgedeckt. Bitte nehmen Sie dazu Stellung."
Wie auch bei vielen anderen Mängeln habe ich nie mehr etwas gehört von Allreal. Vielen Nachbarn geht es gleich. Da bleibt einem nichts anderes übrig, als vor Gericht zu gehen. Da dies mühsam ist, verzichten viele Käufer darauf. Darauf spekulieren die Generalunternehmer meines Erachtens. Im Grunde ist es ein Versagen des Rechtssystems.
Die Heizung ging Anfang 2012 kaputt. Defekt war ein Tauchfühler und eine Tauchhülse. Allreal weigerte sich, für die Kosten der Reparatur aufzukommen mit der folgenden Begründung:
"...Wir haben die Garantiezeiten (Garantiefrist 2 Jahre) noch überprüft und die ist bei Ihnen schon am 23.09.2011 abgelaufen! Die Übergabe war am 22.09.2009. Dies sind Verschleissteile und gehören zum jährlichen Unterhalt von der Heizung, für die der Bauherr selber aufkommen muss. Wir würden Ihnen empfehlen bei der Fa. Hoval ein Service-Vertrag abzuschliessen um solche Streitigkeiten zu verhindern."
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Ich habe Allreal wie folgt geantwortet:
"Wie im Kaufvertrag vermerkt, gilt betreffend Garantie die SIA-Norm 118. Die SIA-Norm 118
beinhaltet eine Garantiefrist von 5 Jahren. Bei den defekten Teilen (u.a. Tauchfühler) handelt es sich keinesfalls um
Verschleissteile. Die defekten Teile sind durch einen üblichen Wartungsvertrag, den wir übrigens abgeschlossen haben,
auch nicht abgedeckt. Bitte nehmen Sie dazu Stellung."
Wie auch bei vielen anderen Mängeln habe ich nie mehr etwas gehört von Allreal. Vielen Nachbarn geht es gleich. Da bleibt einem nichts anderes übrig, als vor Gericht zu gehen. Da dies mühsam ist, verzichten viele Käufer darauf. Darauf spekulieren die Generalunternehmer meines Erachtens. Im Grunde ist es ein Versagen des Rechtssystems.




