Moin,
bin neu hier in der schweiz und aus einem sehr nördlichen kanton. möchte nun etwas bauen und habe für ein objekt die bauverordnung der gemeinde angeschaut.
auf dem nachbargrundstück steht ein flachdachhaus. in der bauverordnung steht: in dieser zone keine flachdächer erlaubt.
frage an das bauamt, geht das? bauamt sagt. nachbarhaus älter als bauverordung.
frage: kann von der bauverordnung unter umständen abgewichen werden oder ist das unantastbar? wenn abweichen, wie ist der prozess?
vielen dank für eure hilfe
bin neu hier in der schweiz und aus einem sehr nördlichen kanton. möchte nun etwas bauen und habe für ein objekt die bauverordnung der gemeinde angeschaut.
auf dem nachbargrundstück steht ein flachdachhaus. in der bauverordnung steht: in dieser zone keine flachdächer erlaubt.
frage an das bauamt, geht das? bauamt sagt. nachbarhaus älter als bauverordung.
frage: kann von der bauverordnung unter umständen abgewichen werden oder ist das unantastbar? wenn abweichen, wie ist der prozess?
vielen dank für eure hilfe