Absperrkette für Garageneinfahrt

Haki

Mitglied
10. Juli 2011
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Ich möchte meine Garageneinfahrt mit einer automatischen Kettensperre gegen unbefugtes Befahren/Wenden sichern. Wie nah an der Strasse dürfen die ca. 1 m hohen Pfosten montiert werden? Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Kettensperre und wenn ja, welche und was für ein System?

 
So einfach ist das nicht zu beantworten. Da sollte man zuerst mal das zuständige Bauregelement und ggf. auch den Gestaltungsplan zu Rate ziehen. Weiterhin kommt das Strassen und Wegegesetz zum tragen. Dann muss man wissen, um welchen Strassentyp es sich handelt (ist es eine Kantonale Strasse, eine Gemeindestrasse oder eine Quartierstrasse).

Im Strassen und Wegegesetz (Strassen und Wege – G) steht z.B. folgendes:

§ 41

1 Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen

Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich

landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe

erreichen. Die Gemeinden haben die Einhaltung dieser Vorschrift bei

allen öffentlichen Strassen zu überwachen und die nötigen Anordnungen

zu treffen.

Und weiter:

§ 43

1 Lichtdurchlässige, Durchsicht gewährende Einfriedungen bis 1,5 m

Höhe dürfen an die Strassen- oder Weggrenze gestellt werden. Andere

Einfriedungen, Mauern bis 1,5 m Höhe sowie Böschungen müssen einen

Abstand von 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze einhalten. Sie dürfen

das Orts- oder Landschaftsbild nicht stören und müssen so beschaffen

sein, dass die Verletzungsgefahr möglichst klein ist.

Das Bauregelement und der Gestaltungsplan sollte bei der entsprechenden Gemeinde bezogen werden können. Google ist da auch ein hilfreichges Instrument /emoticons/default_cool.png

 
Danke für deine ausführliche Antwort. Ich denke, dass eine Absperrkette mit zwei schmalen Pfosten von unter 1 m Höhe wohl mit § 43 (Strassen und Wege - G) abgedeckt sein müsste, da eine solche ja äusserst Durchsicht gewährend ist. Das Baureglement der Gemeinde sagt darüber nichts aus, das heisst, es ist nicht geregelt und dann gilt wohl das von dir zitierte Recht. Natürlich könnte ich auf der Gemeinde nachfragen, aber ich will keine schlafenden Hunde wecken - insbesondere da es mir wichtig ist, die Absperrkette direkt auf die Grenze Quartierstrasse/Garageneinfahrt zu stellen. Die Firma, die die Absperrkete montiert meint, dass man die Pfosten direkt auf die Grenze setzen dürfe - aber sehr sicher klangen sie auch nicht und da dafür ja je ein Fundament erstellt werden muss, möchte ich schon vorher sicher gehen.

 

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