Wie du zwei Handwerkerofferten vergleichbar machst
Warum zwei Offerten nie denselben Umfang haben, welche Positionen du einzeln verlangst und mit welchem Blatt du beide Angebote Zeile für Zeile prüfst.

Zwei Offerten für dasselbe Bad: 38’400 Franken und 29’900. Beide vom Sanitärbetrieb im Dorf, beide zwei Seiten lang, beide seriös aussehend. Die Differenz von 8’500 Franken ist fast nie ein Preisunterschied — sie ist ein Umfangsunterschied, den niemand aufgeschrieben hat. Sichtbar wird er erst, wenn beide Angebote auf dieselben Zeilen gezwungen werden.
Kurzantwort
- Offerten vergleichen heisst zuerst: Leistungsumfang vergleichen. Erst wenn beide dieselben Positionen enthalten, sagt die Endsumme etwas aus.
- Verlang ein Leistungsverzeichnis nach NPK, nicht einen Fliesstext. Der Normpositionen-Katalog ist der Standard, über den Planer und Installateure ihre Ausschreibungen austauschen.
- Drei Zeilen entscheiden fast immer: Nebenleistungen, bauseitige Leistungen und Regieansätze. Alle drei fehlen typischerweise im günstigeren Angebot.
- Prüf, ob mit oder ohne Mehrwertsteuer gerechnet wird. Bauhandwerk fällt nicht unter den Katalog von Art. 10 PBV; bei 8,1 Prozent sind das auf 40’000 Franken 3’240 Franken.
- Zeig keine Offerte dem Mitbewerber. Nach Art. 5 UWG ist die Verwertung eines anvertrauten Arbeitsergebnisses unlauter.
Warum zwei Offerten fast nie denselben Umfang haben
Der Grund ist strukturell, nicht bösartig. Wenn du zwei Betriebe frei formulieren lässt, beschreibt jeder das Werk in seinen eigenen Worten — und jeder trifft dabei stillschweigend Annahmen über das, was du nicht gesagt hast. Der Fachbegriff dafür steht im Glossar von suissetec: Vertragsleistung ist die Leistung, «die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Vertrag definiert ist», in der Regel durch Submissionspläne, Leistungsverzeichnis sowie Leistungs- und Funktionsbeschrieb.
Die Branche hat dafür ein Werkzeug, das private Bauherrschaften selten verlangen: den Normpositionen-Katalog (NPK). suissetec beschreibt in seinem Merkblatt zu Ausschreibungen auf Online-Plattformen «die Vorteile des Ausschreibungsprozesses nach Norm SIA 451 im NPK-Format» — dabei bekommen alle Anbieter dieselben Positionen mit denselben Nummern, und ihre Preise landen in derselben Zeile. Die KBOB verlangt für ihre Werkvertragsurkunde ebenfalls, die Arbeitsgattungen «mit der zugehörigen BKP/NPK-Nummer und dem jeweiligen Preis in CHF» einzusetzen.
Für ein Einfamilienhaus ohne Planer ist eine vollständige NPK-Ausschreibung überzogen. Der praktikable Mittelweg: Du schreibst die Positionsliste selbst vor — und schickst sie beiden Betrieben identisch.
Das Vergleichsblatt
Dieses Blatt legst du beiden Anbietern bei und trägst danach ihre Antworten ein. Die letzten drei Zeilen sind die wichtigsten; sie fehlen in fast jeder frei formulierten Offerte.
| Zeile | Offerte A | Offerte B | Was du fragst, wenn die Zeile leer bleibt |
|---|---|---|---|
| Leistungsbeschrieb je Position, mit Menge und Einheit | Auf welche Mengenannahme stützt sich der Preis? | ||
| Material: Hersteller, Typ, Menge | Welches Produkt genau, mit Datenblatt? | ||
| Demontage, Entsorgung, Deponiegebühren | Wer entsorgt, und ist die Gebühr enthalten? | ||
| Vorleistungen anderer Gewerke | Welches Gewerk muss vorher fertig sein? | ||
| Nebenleistungen: Transport, Lagerung, Gerüst, Reinigung | Welche Nebenleistungen sind einzeln aufgeführt? | ||
| Bauseitige Leistungen (deine Leistungen) | Ist diese Liste abschliessend? | ||
| Preisart: Pauschal-, Global-, Einheitspreis oder Regie | Welche Preisart gilt für welche Position? | ||
| Regieansätze: Stundenansatz je Kategorie, Kleinmaterial, Anfahrt | Wie wird Regie rapportiert und wie oft abgezeichnet? | ||
| Mehrwertsteuer: enthalten oder nicht, mit Satz | Netto oder brutto — und zu welchem Satz? | ||
| Termine: Beginn, Dauer, Fertigstellung | Welcher Termin ist Vertragstermin? | ||
| Zahlungsplan und Rückbehalt | Wie hoch ist der Rückbehalt bis zur Abnahme? | ||
| Nicht enthalten (ausdrücklich) | Was ist bewusst ausgeschlossen? | ||
| Angenommen (Annahmen des Anbieters) | Welche Annahmen liegen dem Preis zugrunde? |
Die beiden letzten Zeilen sind der eigentliche Trick. Wer einen Anbieter zwingt, seine Ausschlüsse und seine Annahmen aufzuschreiben, bekommt die Differenz zwischen zwei Angeboten schriftlich geliefert — statt sie sechs Monate später als Nachtrag zu erhalten.
Welche Positionen du einzeln ausgewiesen verlangst
Das Glossar von suissetec macht die Fallen benennbar:
- Nebenleistungen sind Leistungen ausserhalb der eigentlichen Werkleistung. Sie sind «nur enthalten, soweit im Vertrag aufgeführt» (Art. 39 Abs. 2 SIA 118). Verlang deshalb eine Aufzählung, keine Sammelformel.
- Bauseitige Leistungen sind die zur Werkerstellung nötigen Leistungen der Bauherrschaft (Art. 10 Abs. 3 SIA 118). suissetec warnt ausdrücklich: «Vorsicht, wenn die bauseitigen Leistungen abschliessend aufgeführt sind» — die Grenze verschiebt sich sonst zu deinen Lasten.
- Bauabzüge für Bautafel, Bauschäden, Reinigung oder Bauwesenversicherung «gelten nur, wenn sie vereinbart sind (Norm SIA 118 sieht diese nicht vor)».
- Bemusterung ist nach Art. 138 SIA 118 im üblichen Rahmen im Preis enthalten. Was üblich ist, definiert die Offerte selten — halt die Zahl der Termine fest.
- Rückbehalt: Nach der Norm SIA 118 sind es 10 Prozent der Abrechnungssumme, ab 500’000 Franken 5 Prozent, höchstens 2 Millionen Franken.
- Unternehmervariante: Schlägt ein Betrieb eine Abweichung von deiner Anfrage vor, muss die Verantwortlichkeit für das Planungsrisiko geregelt werden. Eine Variante ohne diese Regelung ist kein günstigeres Angebot, sondern ein anderes.
Wie du Regie- und Nebenkosten prüfst
Regieansätze sind der Teil der Offerte, den fast niemand verhandelt — und der bei Umbauten den grössten Teil der Abweichung erklärt. Der Schweizerische Baumeisterverband und die Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren geben dazu gemeinsam Kalkulationshilfen heraus. Drei Sätze daraus gehören in jede Verhandlung:
«Die darin enthaltenen Ansätze sind unverbindliche Empfehlungen. Jede Unternehmung ist in der Gestaltung der eigenen Preispolitik frei.»
«Die Verrechnung der Regiearbeiten erfolgt aufgrund der eigenen Angebotskalkulation und wird mit dem Auftraggeber stets individuell ausgehandelt.»
«Sie berücksichtigen keine Steuern (z.B. Mehrwertsteuer), Abgaben oder Gebühren.»
Praktisch heisst das: Verlang die Stundenansätze je Personalkategorie, den Zuschlag für Kleinmaterial, die Verrechnung von An- und Abfahrt und die Ansätze für Maschinen — alles vor der Vergabe. Und vereinbar, dass Regierapporte laufend gegengezeichnet werden, nicht gesammelt am Bauende. Welche Preisart wann sinnvoll ist, steht ausführlich im Beitrag zu Pauschalpreis, Kostendach und Regie.
Was die Mehrwertsteuer im Vergleich anrichtet
Die Preisbekanntgabeverordnung schreibt in Art. 4 vor, dass überwälzte öffentliche Abgaben im Detailpreis inbegriffen sein müssen — aber sie gilt für Dienstleistungen nur in den Bereichen, die Art. 10 PBV abschliessend aufzählt. Dort stehen Coiffeurgewerbe, Garagegewerbe, Gastgewerbe, Taxi, Notariatsdienstleistungen und weitere. Bauhandwerk steht nicht darunter.
Eine Handwerkerofferte darf also netto rechnen, und die zweite darf brutto rechnen, ohne dass eine der beiden gegen etwas verstösst. Beim Normalsatz von 8,1 Prozent, gültig seit dem 1. Januar 2024, sind das auf 40’000 Franken Auftragsvolumen 3’240 Franken — mehr, als die meisten Verhandlungen einbringen. Frag die Zeile ab, bevor du rechnest.
Wie lange die Offerte gilt und wie du eine Nachofferte anforderst
Eine Offerte ist rechtlich ein Antrag. Nennt sie eine Annahmefrist, bleibt der Anbieter nach Art. 3 OR bis zu deren Ablauf gebunden. Fehlt eine Frist, gilt Art. 5 OR: Er ist gebunden «bis zu dem Zeitpunkte, wo er den Eingang der Antwort bei ihrer ordnungsmässigen und rechtzeitigen Absendung erwarten darf» — das sind Tage, nicht Monate. Wo die Norm SIA 118 vereinbart ist, beträgt die Bindungsfrist laut suissetec mindestens 30 Tage. Und ein Vorbehalt wie «Preise freibleibend» wirkt: Nach Art. 7 OR wird nicht gebunden, wer dem Antrag eine die Behaftung ablehnende Erklärung beifügt.
Für die Nachofferte gilt derselbe Grundsatz wie für die erste Runde: Frag nicht nach einem besseren Preis, sondern nach denselben Zeilen. Ein sauberer Auftrag lautet: Positionsliste unverändert, Mengen unverändert, Preisart benannt, Ausschlüsse und Annahmen ergänzt, Regieansätze beigelegt, Gültigkeit 30 Tage. Und beachte, dass eine abweichende Bestellung nach Art. 22 SIA 118 ein Gegenangebot ist — der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Betrieb sie annimmt.
Was heisst das für dich
Schick beiden Betrieben dieselbe Positionsliste, bevor du überhaupt Preise ansiehst — nachträglich lassen sich zwei frei formulierte Offerten nicht sauber angleichen. Trag die Antworten in ein Blatt mit fixen Zeilen ein und lass die Zeilen «nicht enthalten» und «angenommen» nie leer. Klär die Mehrwertsteuer und die Regieansätze vor der Vergabe, nicht auf der Baustelle. Und wenn eine Offerte deutlich tiefer liegt: Such nicht den Fehler im Preis, sondern die fehlende Zeile.
Weiterlesen
- Wie du einen Baubeschrieb liest — welche Formulierungen im Leistungsbeschrieb später Geld kosten
- Pauschalpreis, Kostendach oder Regie — welche Preisart welches Risiko trägt
- Handwerkerrechnung zu hoch — was gilt, wenn die Schlussrechnung von der Offerte abweicht
- Im Forum: Elektrikerofferte nur mit Pauschalpreisen oder Arbeit und Material getrennt? und Eine Küchenofferte liegt vor — wie weiter mit den nächsten?
Quellen
- suissetec, Merkblatt RECHT191 «Glossar für Werkverträge» — Vertragsleistung, Angebotsfrist von mindestens 30 Tagen, Gegenangebot nach Art. 22 SIA 118, Nebenleistungen nach Art. 39 Abs. 2, bauseitige Leistungen nach Art. 10 Abs. 3, Bauabzüge, Bemusterung nach Art. 138, Rückbehalt nach Art. 150 f.
- suissetec, Merkblatt RECHT261 «Juristische Empfehlung zu Ausschreibungen auf Online-Plattformen» — Ausschreibung nach Norm SIA 451 im NPK-Format, Art. 5 UWG zur Verwertung fremder Arbeitsergebnisse
- Schweizerischer Baumeisterverband und IPB, Kalkulationshilfen für Regiearbeiten, Ausgabe 2026 — unverbindliche Empfehlungen, individuelle Aushandlung, keine Steuern und Gebühren enthalten
- Obligationenrecht (OR), SR 220 — Art. 3 Antrag mit Annahmefrist, Art. 5 Antrag ohne Frist unter Abwesenden, Art. 7 Antrag ohne Verbindlichkeit
- Preisbekanntgabeverordnung (PBV), SR 942.211 — Art. 4 Einbezug öffentlicher Abgaben, Art. 10 mit dem Katalog der erfassten Dienstleistungsbereiche
- Eidgenössische Steuerverwaltung, Schweizer Mehrwertsteuersätze — Normalsatz 8,1 Prozent seit 1. Januar 2024
- KBOB, Leitfaden zum KBOB-Werkvertrag, Version 2.0 — Arbeitsgattungen mit BKP/NPK-Nummer und Preis in Franken


