Baumeister massiv teuer

huberei

New member
11. Feb. 2019
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Hallo zusammen,

inzwischen ist unser Eigenheim relativ kurz vor der Fertigstellung. So weit so gut.

Allerdings haben wir letzte Woche erfahren, dass die Schlussrechnung für die Baumeisterarbeiten um sage und schreibe 33% über der genehmigten Offerte liegt. Also anstatt 60'000 sinds nun plötzlich 80'000.

Begründet wird das ganze mit Mehrkosten durch Wasser und nasses Erdreich, welches abgeführt werden musste.

Wir verstehen zwar, dass es zu Mehrkosten kommen kann, aber finden nebst der Höhe auch die Tatsache daneben, dass es uns erst jetzt bei Bauende kommuniziert wurde.

Kann man da etwas machen? Wenn wir das früher gewusst hätten, hätten wir sicherlich auch bei anderen Sachen geschaut, dass man das irgendwie kompensieren kann. So grenzwertig wies dadurch nun schienbar wird mit dem Budget, wollten wir eigentlich nicht bauen...   

 
Soviel ich weiss dürfen die Kosten nach SIA maximal um 20% abweichen. So oder so wäre es angemessen, rechtzeitig auf Mehrkosten (gerade in diesem Umfang) aufmerksam zu machen und diese zu begründen.

 
Hallo Huberei

Grundsätzlich sagt die SIA Norm 102 bezüglich dem Architekten, dass Kostenabweichungen in der Ausführung noch +/- 10% betragen dürfen. Höhere Abweichungen sind einwandfrei zu belegen. Dies scheint aufgrund der Begründung gegeben zu sein und war allenfalls nicht vorauszusehen. Sogenannte Ohnehinkosten sind durch den Bauherrn zu bezahlen.

Es ist aber vom Treu und Glauben her nicht opportun, Mehrkosten nicht gleich bei Feststellung dem Bauherren mitzuteilen. Dies nennt man ungenügende Kostenerfassung, für welche der Architekt haftbar gemacht werden kann. Dagegen wurde effektiv verstossen. Denn die Begründung war ja spätestens zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung bereits bekannt.

Eben, weil wie Du schreibst, damit als Bauherr der Chance beraubt wurdest, allenfalls bei anderen Gewerken Gegensteuer zu geben. Letztendlich würde ich versuchen, dass Dein Architekt sicher nicht noch Honorar auf den Mehrkosten verlangt und sich derjenige, welche diese Mitteilungspflicht verschlafen hat, sich auch noch zu einem Teil an Deinen Mehrkosten beteiligt. Die Frage ist ja auch, ob der beauftragte Unternehmer den Architekten/Bauleiter darüber informiert hat.

Wie immer kleine Ursache, grosse Wirkung.

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
vielen Dank für die Antworten.

So wie es aktuell aussieht, wurden weder der Bauleiter noch die GU/der Projektleiter informiert. Und somit ist diese Differenz erst jetzt beim Rechnungsabschluss des Baumeisters bekannt geworden.

Es sieht also danach aus, als ob wir die GU nicht wirklich belangen können. Fraglich für uns ist jedoch, ob ein Bauleiter dies nicht hätte zeitnah erfragen müssen...

Wenn ich das richtig sehe, haben wir also keine rechtlichen Grundlagen um da wirklich etwas zu bewegen und sind auf Goodwill der anderen Seite angewiesen oder?

 
Hallo Huberei

Du baust mit GU? Ok. Dann studiere einmal genau Deinen Vertrag! Dort sollte ja sicher etwas drin stehen bezüglich Mehrkosten. Normalerweise lässt ein GU immer alles von Dir absegnen und unterschreiben, bevor er dies ausführen lässt. Teile ihm demzufolge mit, dass Dich diese Kosten nicht interessieren, da Du ja gar nichts zusätzlich Kostenrelevantes bestellt hast!

Dann schreib und doch bitte, wie er reagiert hat!

Gruss und schöns Weekend, Urs

 
Grundsätzlich sagt die SIA Norm 102 bezüglich dem Architekten, dass Kostenabweichungen in der Ausführung noch +/- 10% betragen dürfen. Höhere Abweichungen sind einwandfrei zu belegen.
Darf ich dazu etwas hier fragen?

Ist das auf die Gesamtkosten bezogen, oder je Budgetpunkt? 

Was ist mit Dingen die der Architekt einfach vergessen hat. Sagen wir, den Spengler, oder die Treppengeländer.

Ansonsten bitte löschen

 
Hallo Huberei

Du baust mit GU? Ok. Dann studiere einmal genau Deinen Vertrag! Dort sollte ja sicher etwas drin stehen bezüglich Mehrkosten. Normalerweise lässt ein GU immer alles von Dir absegnen und unterschreiben, bevor er dies ausführen lässt. Teile ihm demzufolge mit, dass Dich diese Kosten nicht interessieren, da Du ja gar nichts zusätzlich Kostenrelevantes bestellt hast!

Dann schreib und doch bitte, wie er reagiert hat!

Gruss und schöns Weekend, Urs
naja, die kobelt ag ist so eine Art halb GU...

sie garantieren den fixpreis auf ihre eigenleistungen (holzhaus). bei allen externen arbeiten habe sie ein budget welches sie einhalten wenn möglich. das klappte bisher eigentlich auch ganz gut...

aber ja, eigentlich haben wir damals nur 60'000 abgesegnet. mal schauen, was die kobelt ag hier macht. 

 
naja, die kobelt ag ist so eine Art halb GU...

sie garantieren den fixpreis auf ihre eigenleistungen (holzhaus). bei allen externen arbeiten habe sie ein budget welches sie einhalten wenn möglich. das klappte bisher eigentlich auch ganz gut...

aber ja, eigentlich haben wir damals nur 60'000 abgesegnet. mal schauen, was die kobelt ag hier macht. 
Hallo wie ist dieser Fall hier ausgegangen? Ich habe mit demselben GU fast dasselbe Problem :)  

danke für die Nachricht