Salü zusammen,
Da es sich bei unserem EFH um eine Überbauung von 30 Stück handelt, inkl. einer gemeinsamen Tiefgarage sowie eines Gemeinschaftsgrundstücken mit allen Wegen, Plätzen, Spielplätze etc. gibt es auch noch eine Abnahme des "Allgemeinen Teils".
Diese wurde uns nun lediglich 8 Tage im Voraus angekündigt, an einem Freitag, 15.00 Uhr (notabene der 31. März - Wohnungsabgaben lassen grüssen...).
Ist dies so rechtens, dass so etwas mit einer solch kurzen Frist angekündigt werden darf...?
Da es sich bei unserem EFH um eine Überbauung von 30 Stück handelt, inkl. einer gemeinsamen Tiefgarage sowie eines Gemeinschaftsgrundstücken mit allen Wegen, Plätzen, Spielplätze etc. gibt es auch noch eine Abnahme des "Allgemeinen Teils".
Diese wurde uns nun lediglich 8 Tage im Voraus angekündigt, an einem Freitag, 15.00 Uhr (notabene der 31. März - Wohnungsabgaben lassen grüssen...).
Ist dies so rechtens, dass so etwas mit einer solch kurzen Frist angekündigt werden darf...?