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Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Avatar von tosci
    tosci ist gerade online Administrator
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    1.785

    Standard Whirlpool-Streitthema gelöscht

    Hallo Zusammen

    Immer wieder werden wir in Streitfälle reingezogen. Letztlich hört man sich beide Parteien an und irgendwie haben beide recht. Bevor wir ein Thema löschen klären wir die Umstände wie es zu diesem Streit gekommen ist ab, keinesfalls wollen wir die Authentizität des Forums damit beeinträchtigen. Wer die Geschichte des defekten Whirlpools gelesen hat ist sich sicher, dass der Lieferant nicht sauber sein kann. Es konnte jedoch nachgewiesen werden, dass eine Nachbesserung seitens Kunden abgelehnt wurde, ebenfalls das der Kunde die Garantiebedingungen (mit Nachbesserungsrecht) kannte. Die Sache geht jedoch viel weiter und da sind wir der Meinung, soll erst der Richter entscheiden bevor wir an dieser Stelle den Lieferanten steinigen und einen langfristigen Schaden verursachen.

    Selbstverständlich verstehe ich auch den verärgerten Kunden "FlexUser" der monatelang auf die Reparatur des Pools warten musste und den Verdacht hegt das nicht geliefert wurde was vereinbart war. Wenn ein Gerichtsurteil vorliegt welches bestätigt das seitens Lieferant tatsächlich der Kunde in die Irre geführt wurde, können wir den Namen gerne wieder erwähnen - bis dahin muss ich dies verbieten.

    Generell gilt - nicht nur beim Kauf eines Whirlpools: Garantiebedingungen, insbesondere AGB vor Unterzeichnung genau durchlesen. Ein Whirlpool gehört doch zu den teureren Investitionen, da lohnt es sich genau zu vergleichen. Es ist nicht davon auszugehen das der Lieferant regelmässig versucht Kunden zu betrügen, deshalb sehe ich auch kein Problem, hier die Namenserwähnung vorerst zu verbieten.

    Danke für Euer Verständnis.

    Gruss
    Tosci
    Geändert von tosci (08.09.2009 um 21:00 Uhr)

  2. #2
    FlexUser ist offline Donator
    Registriert seit
    17.08.2009
    Ort
    Schöftland
    Beiträge
    1

    Standard

    Hallo Tosci

    Ich verstehe Deinen Standpunkt. Ich gebe Dir insofern recht, dass man die AGB's im Detail lesen sollte. Ich habe aber schon unzählige Sachen gekauft, und Du sicher auch, bei denen ich diese auch nicht im Detail gelesen habe. Ich habe aber auch noch nie AGB's gesehen (und ich habe selber schon solche verfasst), die derart einseitig zu Ungunsten des Käufers abgefasst sind. Leider sind wir auf die Versprechungen und schönen Worte vor dem Kauf hereingefallen. Wir werden in Zukunft sicher sehr viel weniger gutgläubig sein und alles 3x überprüfen (lassen).

    Ich weiss nicht, welche Informationen Du bezüglich der Nachbesserung hattest. Ich habe diese nicht abgelehnt, sondern die Bezahlung der Nachbesserung.

    Dies ist der zweite Pool den ich gekauft habe. Beim ersten Mal habe ich auch die AGB's nicht im Detail gelesen, aber wir hatten nie ein Problem. Der Lieferant hat alles (es war nur wenig, dank Qualitätskomponenten) unter Garantie und ohne Diskussion behoben.

    Nun, ich habe gelernt. Lieber etwas mehr bezahlen. Die Differenz ist ja nicht riesig und wenn ich dafür den Service bekomme, den ich erwarte ist es sogar eher günstiger. Ich hoffe einfach, dass nicht noch mehr gutgläubige Kunden die gleichen Erfahrungen machen müssen. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen.

    Liebe Grüsse
    FlexUser

    Zitat Zitat von tosci Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen

    Immer wieder werden wir in Streitfälle reingezogen. Letztlich hört man sich beide Parteien an und irgendwie haben beide recht. Bevor wir ein Thema löschen klären wir die Umstände wie es zu diesem Streit gekommen ist ab, keinesfalls wollen wir die Authentizität des Forums damit beeinträchtigen. Wer die Geschichte des defekten Whirlpools gelesen hat ist sich sicher, dass der Lieferant nicht sauber sein kann. Es konnte jedoch nachgewiesen werden, dass eine Nachbesserung seitens Kunden abgelehnt wurde, ebenfalls das der Kunde die Garantiebedingungen (mit Nachbesserungsrecht) kannte. Die Sache geht jedoch viel weiter und da sind wir der Meinung, soll erst der Richter entscheiden bevor wir an dieser Stelle den Lieferanten steinigen und einen langfristigen Schaden verursachen.

    Selbstverständlich verstehe ich auch den verärgerten Kunden "FlexUser" der monatelang auf die Reparatur des Pools warten musste und den Verdacht hegt das nicht geliefert wurde was vereinbart war. Wenn ein Gerichtsurteil vorliegt welches bestätigt das seitens Lieferant tatsächlich der Kunde in die Irre geführt wurde, können wir den Namen gerne wieder erwähnen - bis dahin muss ich dies verbieten.

    Generell gilt - nicht nur beim Kauf eines Whirlpools: Garantiebedingungen, insbesondere AGB vor Unterzeichnung genau durchlesen. Ein Whirlpool gehört doch zu den teureren Investitionen, da lohnt es sich genau zu vergleichen. Es ist nicht davon auszugehen das der Lieferant regelmässig versucht Kunden zu betrügen, deshalb sehe ich auch kein Problem, hier die Namenserwähnung vorerst zu verbieten.

    Danke für Euer Verständnis.

    Gruss
    Tosci

 

 

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