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  1. #1
    DMR
    DMR ist offline Donator
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    An der Glatt nahe Zürich
    Beiträge
    65

    Standard Laminat hebt sich nach nicht ganz 4 Monaten

    Hoi zäme,

    wir sind im März in unsere neue Wohnung eingezogen. Nun beginnt sich in zwei Zimmern das Laminat direkt an den Zimmertüren zu heben (die ersten 2.5 Bretter liegen hohl und senken sich erst, wenn man wieder darauf tritt). Da tritt jeweils nur vor der Zimmertür auf, als ob es dort zu wenig Platz hat und sich das Laminat hochschiebt. Putzen tuen wir nur mit einem fast trockenen Lappen, das Laminat ist Click-Laminat und die Fugen nicht verleimt. Luftfeuchtigkeit ist mit unserer KWL eher tief (30-40%).
    Gem. unseren Vertrag werden zwischen Abnahme und 2-Jahrestermin nur Mängel behoben, wenn sonst Folgeschäden drohen.

    Nun die Frage, ist das ein klarer Mangel oder gibt es Gründe, wie der GU die Schuld bei uns finden kann?

    Und was für Folgeschäden kann das haben? Nur eine Beschädigung des Clicks beim Laminat oder kann sonst noch was passieren?

    Grüsse
    DMR

  2. #2
    Nabou ist offline Mitglied
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    Aarau
    Beiträge
    6

    Standard Gleich Problem

    Hoi DMR,

    Wir haben den gleichen Problem in unserem Haus ( auch umgezogen im März) und wir stellen uns die gleiche Fragen als dir. Hast du auch ein GU Haus?.

    Grüsse vom Nabou

  3. #3
    DMR
    DMR ist offline Donator
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    An der Glatt nahe Zürich
    Beiträge
    65

    Standard

    Hoi Nabou,

    ja wir haben via GU gekauft (aber STWE) und kämpfen munter mit der Mängelbehebung der individuellen und allg. Mängel...

    Grüsse
    Dirk

  4. #4
    Nabou ist offline Mitglied
    Registriert seit
    21.07.2010
    Ort
    Aarau
    Beiträge
    6

    Standard

    Genau gleich bei uns...Wir haben eine List von ungefähr 50 Mängeln: Laminat hebt, Bodenplatten überzahne und einige schöne Baupfusch ... (einige sowieso nicht korrigierbar). Wir sind noch nicht mit der Mängelbehebung beschäftigt als das Haus noch nicht vertig ist (Umzugtermin: 25 März!).

    Ich wünsche euch Viel Glück im neues Haus und hoffentlich viel Erfolg mit dem kampf!.

  5. #5
    Sonneborn ist gerade online Mitglied
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    Standard

    Moin. Als Fern-Diagnose würde ich behaupten daß mal wieder ein "Kollege" im Akkord zu eng bzw zu dicht verlegt hat. Wenn sich Laminat hochwölbt - also wie beschrieben - Hohlräume bildet , hat es nicht genug Platz um sich auszudehnen. Solch einen Schaden kann man beheben, indem man die umlaufenden Sockelleisten löst und mit einer sog. Schattenfugensäge zwischen Mauerwerk und Laminat nachschneidet. Ggf hat der Verleger auch die Raummaße zum Verlegen von Laminat überschritten (die Laminathersteller geben meistens eine maximale Kantenlänge von 8x8 Metern verlegte Fläche vor ,dann muß eine Dehnungsfuge erfolgen!!)oder wie z.b. unter den Türen keine Dehnungsfugen gelassen. es gibt nur wenig Laminat,was für Kantenlänge 10x10Meter u.m. zugelassen ist. Man kann schon behaupten,daß in eurem Fall ein Verlegefehler vorliegt und eine klare Reklamation darstellt. Eine andere Möglichkeit wäre höchstens noch,daß unter dem Trittschall keine Dampfbremse verlegt wurde und der Boden bei dem extremen Wetter(heiß mit etwaiger hoher Luftfeuchte) reagiert. Auch das ist ein klarer Verlegefehler und stellt eine Reklamation dar. Zu Folgeschäden= bei andauernder Aufwölbung kann die Click-Verbindung den Geist aufgeben und sich dauerhafte Fugen bilden. Fazit = umgehend schriftlich mit Fotos und bestätigenden Zeugen dokumentieren und reklamieren!!

  6. #6
    Sonneborn ist gerade online Mitglied
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    28277 Bremen
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    143

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    kleiner Nachtrag....wieso werden nur Mängel beseitigt , die etwaige Folgeschäden haben ?????Pfusch ist Pfusch,oder sagt da die Schweizer Gesetzgebung etwas anderes? Wenn wir so etwas hinterlassen würden , würde uns der Kunde(zu Recht) etwas anderes sagen geschweige dennn die Rechnung bezahlen!

  7. #7
    DMR
    DMR ist offline Donator
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    An der Glatt nahe Zürich
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    65

    Standard

    Hallo Sonneborn,

    danke für die ausführliche Antwort! Da habe ich mich dann wohl etwas unklar ausgedrückt, es werden alle Mängel beseitigt (hoffe ich zumindest :-). Allerdings werden jetzt nur Mängel abgearbeitet, die innerhalb der ersten x Tage nach Abnahme gemeldet wurden plus Nachmeldungen, die nicht bis zur 2-Jahresgarantieabnahme warten können. Sind die Mängel unkritisch und werden nicht schlimmer, so werden diese gem. Vertrag mit dem GU erst beim Termin nach 2 Jahren behoben. Daher sind die pot. Folgeschöden hier noch relevant, da diese die Behebung beschleunigen für uns. Wir müssen das nun dem GU melden und der muss es dann mit dem Verleger angehen.

    Grüsse
    DMR

 

 
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