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<25m² : 6,67%

25-49m² : 40,00%

50-74m² : 13,33%

75-99m² : 13,33%

100-124² : 13,33%

125-149²: 13,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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  1. #1
    Jermeen ist offline Donator
    Registriert seit
    06.07.2009
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    23

    Standard Bauland...und plötzlich kostet es mehr

    Hallo zusammen

    Wir haben vor fast einem Jahr eine Baulandparzelle mit 590 m2 schriftlich reservieren lassen. In dieser Reservation steht unter anderem, dass als m2-Preis Fr. 350.-- oder etwas mehr vorgesehen sei. Dieser Preis werde jedoch erst definiert werden können, wenn die Kosten der Erschliessungsanlagen bekannt seien. Ein paar Monate später wurde uns dann der definitive m2-Preis mit 370.-- bekannt gegeben. Soweit so gut.

    Nun sind weitere 5 Monate vergangen und wir haben die Reservationsvereinbarung zum unterzeichnen erhalten. Darin wird unsere Parzelle nur noch mit 565 m2 angegeben. Dazu kommen jedoch 39 m2 Anteil Quartierstrasse sowie 26 m2 Anteil Spielplatz! Total 630 m2.

    Trotz stetem Kontakt wurde uns von diesen Mehrkosten nie etwas gesagt. Wir sind immer von den 590 m2 x CHF 370 gemäss Reservation ausgegangen. Macht das doch nun knapp CHF 15'000 mehr. Wir haben umgehend das Gespräch gesucht, doch die Gegenseite zeigt kein Entgegenkommen. Wir finden das nicht ganz gerecht. Wie seht Ihr das, können wir evtl. etwas dagegen unternehmen?

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Hallo Jermeen

    Nicht schön, dies hier von Dir lesen zu müssen. Leider.

    Ich möchte zwar den Experten hier aus dem rechtlichen Teil nicht vorgreifen, aber ich persönlich sehe da, ausser dem moralischen Aspekt (ja aber wo ist der am Bau schon häufig anzutreffen... gell) keine so grosse Möglichkeiten.
    Klar kann man es versuchen, aber wie Du ja schon feststellen konntest, zeigt man kein Interesse daran, Dir das einzuhalten, was mir man Dir ursprünglich abgeboten hatte. Egal ob sie damals zu unbedarft ran gingen, etwas "postitv" mogelten.. oder ob sie nun durch geschickte Verschiebung und Verteilung, nochmals weitere Plätze erzielen konnten... egal, sie werden (wenn passende Nachfrage besteht?) wohl kaum einlenken.

    Du hattest bislang ja wohl nur mündliche Vorgaben (oder Angebote..) über die "möglichen" Endgrössen... aber wie Du ja weisst, zählt für Dich nur das, was Du schriftlich in Händern hast! Das hast Du nun gerade mit dem Reservationsvertrag vorliegen!

    Da ist guter Rat teuer... wie es so schön heisst... wenn Du Dich nicht anderweitig umschauen möchtest.. dann wirst Du dort wohl landen, wo sie es Dir eben vorschlagen.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    rman ist offline Mitglied
    Registriert seit
    27.11.2007
    Ort
    Kanton Luzern
    Beiträge
    418

    Standard

    Das mit der Quartierstrasse kann ich nachvollziehen (schliesslich muss man ja irgendwie zu eurem Haus hinkommen). Aber der Anteil für den Spielplatz würde ich nochmals hinterfragen. Sind es denn mehrere Parzellen, welche sich diesen Spielplatz teilen und wenn ja wie viele? Solche gemeinschaftlichen Flächen kenne ich nur von ETWs. Bei einem Haus würde ich das nicht haben wollen. Wer Pflegt diese gemeinschaftliche Fläche und wie sehen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten aus? Bist du bereit, in 10 Jahren neue Spielgeräte mitzubezahlen, obwohl deine Kinder altershalber evtl. nicht mehr damit spielen?

  4. #4
    smart80 ist offline Donator
    Registriert seit
    07.08.2009
    Ort
    zentralschweiz
    Beiträge
    204

    Standard

    spielplatz:
    haftungspflicht auch nicht vergessen... wer ist verantwortlich, wenn was passiert und durchsetzung der sicherheitsmassnahmen.

  5. #5
    rol
    rol ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.06.2010
    Ort
    Binz
    Beiträge
    2

    Standard

    Hallo
    sieht danach aus, dass die Reservationsvereinbarung zuwenig exakt aufgesetzt wurde. Ob das möglich gewesen wäre, kann ich nicht beurteilen. - Ich würde prüfen, ob
    Du von der Vereinbarung zurücktreten kannst. Falls Du das überhaupt willst. Andernfalls die Kröte schlucken und ab sofort, professionelle Beratung zuziehen. Es wird
    Dich etwas kosten, aber Du siehst selber was rauskommt, wenn Du darauf verzichtest....

    herzlich

    Roland

  6. #6
    loft ist offline Mitglied
    Registriert seit
    19.05.2008
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    23

    Standard

    Wenn der Verkäufer nachträglich einen höheren Preis fordert, ist das mehr als ärgerlich. Soweit der Reservationsvertrag nicht durch einen Notar beurkundet wurde, kann dieser rechtlich jedoch nicht durchgesetzt werden.
    Alle Verträge betreffend Liegenschaften bedürfen zur Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Ansonten schliesse ich mich dem Vorredner an: Offenbar wurde die Vereinbarung zu wenig detailliert aufgesetzt. Ich würde versuchen, einen Kompromiss zu verhandeln, wenn das nicht geht mich fragen, ob mir das Grundstück diesen Mehrpreis Wert ist.

  7. #7
    Avatar von raycecile
    raycecile ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    06.07.2006
    Ort
    Herznach/AG
    Beiträge
    2.758

    Standard

    Zitat Zitat von rman Beitrag anzeigen
    Das mit der Quartierstrasse kann ich nachvollziehen (schliesslich muss man ja irgendwie zu eurem Haus hinkommen). Aber der Anteil für den Spielplatz würde ich nochmals hinterfragen. Sind es denn mehrere Parzellen, welche sich diesen Spielplatz teilen und wenn ja wie viele? Solche gemeinschaftlichen Flächen kenne ich nur von ETWs. Bei einem Haus würde ich das nicht haben wollen. Wer Pflegt diese gemeinschaftliche Fläche und wie sehen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten aus? Bist du bereit, in 10 Jahren neue Spielgeräte mitzubezahlen, obwohl deine Kinder altershalber evtl. nicht mehr damit spielen?
    Das ist ganz normal wenn der Bauträger eine Areal-Überbauung mit mehreren EFH macht, da gibt es wie bei den ETW gemeinsam genutzte Flächen wie alle Wege, Spielplatz, Einstellhalle, Briefkästen etc.
    Dafür gibt es auch einen Unterhaltsfond und Eigentümerversammlungen an denen bestimmt wird was mit dem Fond gemacht wird und die Nutzungsreglemente festgelegt werden.
    Raymond & Cecile

    Hausbauthema, Bau-Tagebuch, Herznacher Bergwerksilo, Seit 21.9.2007 Bewohner

 

 
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