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Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    koebi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    24.03.2010
    Ort
    Oensingen
    Beiträge
    6

    Standard Kaufvertrag Bauland

    Hallo zusammen

    Ich habe gerade den Kaufvertrag für unser Grundstück erhalten. Gemäss Verkäufer handelt es sich um eine voll erschlossene Parzelle. Im Kaufvertrag steht nun aber, dass allfällige Erschliessungsbeiträge und -gebühren zu unseren Lasten gehen.

    Ist dies korrekt? Würde es sich dann nicht um eine unerschlossene Parzelle handeln? Wie sind Eure Erfahrungen diesbezüglich?

    Besten Dank im Voraus für Euer Feedback.

    Köbi

  2. #2
    Avatar von Bauexperte
    Bauexperte ist offline Donator
    Registriert seit
    12.05.2008
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    229

    Standard Bauland erschlossen...

    bedeutet, dass alle Werkleitungen bis an die Grundstückgrenze vorhanden sind. Wenn ein Landverkäufer das so benennt muss es im Kaufvertrag stehen, und ist ganz klar geschuldet. Ab der Grundstücksgrenze liegt dann alles in den Händen vom Käufer. Noch ein Tipp: Unbedingt fragen, gibt es ein geologisches Gutachten zur Parzelle. Wenn nicht, dann vor Baubeginn dies selber in Auftrag geben.

    Gruss
    Bauexperte

  3. #3
    Romi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    23.12.2009
    Ort
    Ehrendingen
    Beiträge
    23

    Standard

    Noch ein weiterer Tipp: Unbedingt vorgängig abklären, ob es sich bei der ganzen Parzelle wirklich um Bauland handelt, oder nicht.
    Ich habe es gerade selber erlebt, dass man uns ein Haus Projektierte auf einer Bauparzelle und es schlussendlich nicht baubar war, da sich herausstellte, dass es sich bei der Parzelle um ca. 2/3 Bauland und 1/3 Kulturland handelte. Dies merkte aber im vornherein anscheinend niemand und ich musste dies nach langem hin und her selber herausfinden und auch jetzt sieht das unser EX-Architekt nicht so. Ziemlich genau 3 Monate, nachdem wir die Verträge für unser Projekt unterschrieben und uns sehr auf unser neues zu Hause gefreut haben, konnten wir uns dann aber aus den Verträgen lösen und stehen jetzt leider ohne Haus, oder Projekt da.

    Gruess Romi

  4. #4
    smart80 ist gerade online Donator
    Registriert seit
    07.08.2009
    Ort
    zentralschweiz
    Beiträge
    204

    Standard

    ...und auch gucken, ob einträge im gefahrengutkataster vorhanden sind, sowie hochwasserschutzkarte konsultieren (kann folgekosten beim bauen auslösen).

    die infos sind in den meisten kantonen in den AGIS-portalen abgebildet: geodata.ch
    ich würde aber alle die erwähnten hinweise über lokales bauamt verifizieren...

  5. #5
    Avatar von winner60
    winner60 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.10.2006
    Ort
    Meyriez
    Beiträge
    1.614

    Standard

    Zitat Zitat von Bauexperte Beitrag anzeigen
    bedeutet, dass alle Werkleitungen bis an die Grundstückgrenze vorhanden sind. Wenn ein Landverkäufer das so benennt muss es im Kaufvertrag stehen, und ist ganz klar geschuldet. Ab der Grundstücksgrenze liegt dann alles in den Händen vom Käufer. Noch ein Tipp: Unbedingt fragen, gibt es ein geologisches Gutachten zur Parzelle. Wenn nicht, dann vor Baubeginn dies selber in Auftrag geben.

    Gruss
    Bauexperte
    Das ja. Aber es beantwortet die Frage nicht vollständig. Die Anschlussgebühren sind zusätzlich geschuldet und haben nichts mit dem Begriff "erschlossenes Bauland" zu tun. Es kommt leider immer wieder vor, dass Landkäufer der irrigen Meinung sind, erschlossen bedeute auch, dass keine Anschlussgebühren mehr zu zahlen sind. Das ist ganz klar anders. Also immer die allfälligen Anschlussgebühren für Wasser, Strom, Abwasser im Auge behalten und einrechnen!

    Zu den Erschliessungsbeiträgen: Da kommt es auch drauf an - es muss klar aufgelistet werden, welche Erschliessungsbeiträge bereits inbegriffen sind (z.B. Beiträge für Erschliessungsstrasse): Da kann dann rasch in die zig Zehntausende gehen....

    Kurz: Wenn nichts steht, sind "nur" die Leitungen bis zur Grundstückgrenze gemeint, ohne alles andere (wie Bauexperte schreibt).
    Wir wohnen seit dem 22.9.2007

  6. #6
    pulsedriver ist offline Mitglied
    Registriert seit
    03.07.2009
    Ort
    Erlinsbach
    Beiträge
    382

    Standard

    Wir hatten genau das gleiche im ersten Entwurf. Wir lassen die Forumlierung ändern, sodass auch für uns Laien klar ist, dass die Erschliessung bis zur Grundstückgrenze Sache des Verkäufers ist, die Anschlussgebühren und die Feinerschliessung ab Grenze hingegen zu unseren Kosten geht.

 

 

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