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Wie hoch ist eure Fensterfläche?

<25m² : 6,67%

25-49m² : 40,00%

50-74m² : 13,33%

75-99m² : 13,33%

100-124² : 13,33%

125-149²: 13,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Bloomberg ist offline Mitglied
    Registriert seit
    15.06.2009
    Ort
    zürich
    Beiträge
    3

    Standard Abweichung von Bauverordnung möglich?

    Moin,
    bin neu hier in der schweiz und aus einem sehr nördlichen kanton. möchte nun etwas bauen und habe für ein objekt die bauverordnung der gemeinde angeschaut.
    auf dem nachbargrundstück steht ein flachdachhaus. in der bauverordnung steht: in dieser zone keine flachdächer erlaubt.
    frage an das bauamt, geht das? bauamt sagt. nachbarhaus älter als bauverordung.
    frage: kann von der bauverordnung unter umständen abgewichen werden oder ist das unantastbar? wenn abweichen, wie ist der prozess?

    vielen dank für eure hilfe

  2. #2
    corre ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.08.2008
    Ort
    st.gallen
    Beiträge
    159

    Standard

    hoi bloomberg

    die baureglemente sind nicht völlig unantastbar, es können durchaus auch ausnahmebewilligungen erteilt werden. allerdings braucht es dann schon sehr einleuchtende argumente damit dies in betracht gezogen werden könnte, z.b. städtebauliche aspekte (zugegebenermassen eher schwierig bei einem efh-projekt), parzellengeometrie (d.h. wenn die regelbauweise ein bauvorhaben verunmöglichen würde), herausragende architektur (...), etc.

    je nach gemeinde und/oder wohnzone (z.b. dorf-bzw.kernzone) ist der spielraum allerdings sehr eng bemessen bis praktisch unmöglich.

    ich würde mich an deiner stelle frühzeitig an die bauverwaltung der gemeinde wenden, diese kann u.U. ein vorentscheid fällen, was dir allerdings (erfahrungsgemäss ) nicht eine bewilligung der baueingabe garantiert...

    na,alles klar?

  3. #3
    Bloomberg ist offline Mitglied
    Registriert seit
    15.06.2009
    Ort
    zürich
    Beiträge
    3

    Standard

    Danke Dir corre,

    hatte gehofft, dass es mehr flexibilität gibt...... schade für meine vision. sie muss dann einem normalen dach geopfert werden.

  4. #4
    corre ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.08.2008
    Ort
    st.gallen
    Beiträge
    159

    Standard

    lass dich nicht so schnell entmutigen. manchmal sind die gesetze gar nicht so unumstösslich wie sie im ersten augenblick erscheinen.
    der witz besteht darin, das baureglement richtig zu interpretieren, grenzen auszuloten, schlupflöcher zu finden.
    ab wann ist ein dach zum beispiel ein satteldach?

    die architekten "buchner&bründler" haben für ein efh in büren eine ziemlich eigene interpretation für das problem flachdach vs. satteldach gefunden

    guckst du unter:

    (BUCHNER BRÜNDLER ARCHITEKTEN -> wohnen -> büren1)

  5. #5
    Avatar von griff
    griff ist offline Mitglied
    Registriert seit
    23.08.2008
    Ort
    Thurgau
    Beiträge
    691

    Standard

    Hallo

    Wir haben in unserem Dorf einen ähnlichen Fall:

    Dorfkernzone, gemäss Baureglement (zum Zeitpunkt der Planung wie auch aktuell) Flachdach absolut unmöglich.

    War doch möglich, inkl. Segen vom Heimatschutz oder einer ähnlich (fragwürdigen) Organisation.....

    Einem anderen Bauherrn wurde in der gleichen Zone nicht mal ein Pultdach bewilligt....

    Ob es darauf an kommt, wer der Bauherr ist??

    NB: Das Gebäude selber ist gar nicht so "unschön". Unschön ist eher die doch massive und willkürliche Biegung von Reglementen.

    21.12.2011: Dach gedeckt, Unterlagsboden eingebracht
    24.10.2011: EG Decke fertig, Beginn Zimmermannarbeiten
    23.09.2011: UG fertig, Boden EG gegossen.
    17.07.2011: Garagengeschoss fertig
    25.05.2011: Spatenstich
    10.12.2010: Baubewilligung erhalten!!!
    29.10.2010: Baueingabe 2. Projekt
    05.05.2010: 1. Projekt nach Rekurs abgebrochen, neuen Architekten engagiert
    19.01.2009: Bauland gekauft

  6. #6
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2007
    Ort
    Ayent
    Beiträge
    1.400

    Standard

    Kauf Dir doch ein Stück Land, wo Du gemäss Bauordnung bauen darfst, wie Du willst. Bis zum Einzug hast Du auch so noch genug Ärger!

  7. #7
    Bloomberg ist offline Mitglied
    Registriert seit
    15.06.2009
    Ort
    zürich
    Beiträge
    3

    Standard

    das wäre schön. aber hier ist das land so knapp, dass du froh sein kannst, überhaupt etwas bezahlbares zu finden. ansonsten geile idee

 

 

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