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125-149²: 13,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Ergebnis 8 bis 11 von 11
  1. #8
    Avatar von Serge-CH
    Serge-CH ist offline Donator
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    BL (Fünflibertal)
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    Standard

    @jpgfamily

    Am besten Du fragst den Verkäufer nochmals konkret an und verlangst eine Kopie des Grundbuchauszuges. Als wir das Land gekauft haben, wünschte der Verkäufer, dass wir innert drei Jahren bauen. Nach dieser Frist hätten wir auf eine bestimmte Summe 3.5% Zins zahlen müssen, weil er als Privatperson für diese Pazelle die Anschluss- und Werkleitungen vorfinanziert resp. erstellt hat. Er bekommt sein Geld erst, wenn die Gebäudeschatzung erstellt worden ist und wir die Anschlussgebühren an die Gemeinde überwiesen haben... Nun wir haben die Frist von 3 auf 5 Jahren heraufgesetzt und die Zinsen auf 3% fixiert. Da wir nun aber im Anfang Februar 09 mit dem Bauen starten werden, entfällt für uns diese Klausel.

    Lange Rede, kurzer Sinn. Wir haben diese Klausel damals (30. April 2008) im öffentlich beurkundetem Kaufvertrag eingetragen, steht also im Grundbuch. Angenommen, dass wir das Land aus spekulativer Motivation hätten weiterverkaufen wollen, hätte das der neue Käufer akzeptieren müssen (oder eben auch nicht). Das Land haben wir natürlich für uns gekauft...

    Gruss,
    Serge-CH
    Mein Hausbau-Blog
    Tagebuch im Haus-Forum
    25. September 2009 > Wir wohnen...

    "Wer den Kopf hängen lässt, sieht weniger."

  2. #9
    Avatar von griff
    griff ist offline Mitglied
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    Ort
    Thurgau
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    Standard

    Zitat Zitat von Serge-CH Beitrag anzeigen
    ... weil er als Privatperson für diese Pazelle die Anschluss- und Werkleitungen vorfinanziert resp. erstellt hat. Er bekommt sein Geld erst, wenn die Gebäudeschatzung erstellt worden ist und wir die Anschlussgebühren an die Gemeinde überwiesen haben...
    @Serge-CH: Das verstehe ich nicht ganz: Was für Geld bekommt der Verkäufer zurück? Die Erschliessung muss doch immer der Grundstückeigentümer bezahlen. Wenn der Verkäufer dies bereits vorgenommen hat, schlägt er doch normalerweise die Erschliessungskosten auf den m2-Preis und bekommt so die Ausgaben wieder zurück. Oder läuft das bei euch irgendwie anders?

    Grüsse Chris

  3. #10
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
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    11.10.2007
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    DE+CH
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    Standard

    Hallo in die Runde,

    dies ist zwar nicht unbedingt die passende Antwort für jpgfamily, aber evtl. eine Gelegenheit für die Leser und Bauherren aus Deutschland dieses Thema aufzugreifen:

    Bei uns gälte folgende Regelung-
    Befindet sich das Baugrundstück in Privatbesitz, gibt es keine zeitliche Beschränkung wann gebaut werden muss.
    Erwirbt ein Bauherr einen Bauplatz aus Privatbesitz, gilt hier das gleiche.
    Erwirbt ein Bauherr sein Grundstück von einer Gemeinde, dann muss er , je nach Gemeindesatzung, binnen 2-5 Jahren mit dem Hausbau beginnen.

    Eine erteilte Baugenehmigung gilt (zumindest in den meisten Bundesländern) für 4 Jahre.
    Kann der Baubeginn nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, kann diese, wenn rechtzeitig vor deren Ablauf beantragt, nochmals um weitere 4 Jahre velängert werden. Hier wären also maximal 8 Jahre möglich.

    Falls ein Bauherr nicht weiß, ob der umgehend mit dem Hausbau beginnen kann, dann sollte er die statischen Berechnungen auch erst dann erstellen lassen, wenn er kurz vor dem tatsächlichen Baubeginn steht.

    Für eine Baugenehmigung (für die typischen Wohnhäuser bis 2-3 Wohnungen...) ist diese nämlich überhaupt nicht erforderlich. Erst zum Baubeginn muss sie bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.
    Geändert von Pfälzer (25.12.2008 um 20:05 Uhr)
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  4. #11
    Avatar von Serge-CH
    Serge-CH ist offline Donator
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    16.02.2008
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    BL (Fünflibertal)
    Beiträge
    1.196

    Standard

    @griff

    Hallo Chris

    Ja, ist ein bisschen kompliziert... Ich fand es am Anfang auch nicht so toll... Ich versuche es mal, einfach umzuschreiben: Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Erweiterung von Bauland zu generieren. Variante A: Die Gemeinde erschliesst neues Bauland und finanziert das ganze Drumherum und verkauft der m2 zu einem Preis xy. Variante B: Wenn die Gemeinde nicht mehr erschliessen will, kann das ein Privatinvestor auf eigene Kosten tun und der m2 dann zu einem Preis von xy verkaufen. Bestehen zwischen dem Privatinvestor und der Gemeinde Spezialvereinbarungen, sind die meist mit dem Hausbau resp. Anschluss- und Kanalisationsgebühren verbunden. In meinem Fall ist der Veräufer eng mit der Gemeinde und dem örtlichen Ingenieurbüro (Ersteller Kanalisation) verbunden. Er hat also die Kosten übernommen, die im "Normalfall" die Gemeinde trägt. Bekommt diese aber erst zurück, wenn der neue Eigentümer (also wir) gebaut hat und seine Anschlussgebühren bezahlt hat.

    Wenn ich nun das Land kaufe, aber nicht selber nutzen sondern als Anlage halten will, sieht der Investor - wenn er Pech hat - seine Investition (in die Kanalisation etc.) erst nach 10 Jahren oder so... Während dieser Zeit, hätte er auf der Bank einen Zins für seine Investition erhalten. Und da kommt die Klausel von 3% zum Zug. Im Prinzip kann ich die Parzelle jahrelang unbebaut lassen. Nach 5 Jahren müsste ich aber auf einen Teil der Erschliessungskosten eben diese 3% am Verkäufer zahlen. Und das steht bei uns im Grundbuchauszug, weil nur das zählt, was dort geschrieben ist.

    Gruss,
    Serge
    Mein Hausbau-Blog
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