@jpgfamily
Am besten Du fragst den Verkäufer nochmals konkret an und verlangst eine Kopie des Grundbuchauszuges. Als wir das Land gekauft haben, wünschte der Verkäufer, dass wir innert drei Jahren bauen. Nach dieser Frist hätten wir auf eine bestimmte Summe 3.5% Zins zahlen müssen, weil er als Privatperson für diese Pazelle die Anschluss- und Werkleitungen vorfinanziert resp. erstellt hat. Er bekommt sein Geld erst, wenn die Gebäudeschatzung erstellt worden ist und wir die Anschlussgebühren an die Gemeinde überwiesen haben... Nun wir haben die Frist von 3 auf 5 Jahren heraufgesetzt und die Zinsen auf 3% fixiert. Da wir nun aber im Anfang Februar 09 mit dem Bauen starten werden, entfällt für uns diese Klausel.
Lange Rede, kurzer Sinn. Wir haben diese Klausel damals (30. April 2008) im öffentlich beurkundetem Kaufvertrag eingetragen, steht also im Grundbuch. Angenommen, dass wir das Land aus spekulativer Motivation hätten weiterverkaufen wollen, hätte das der neue Käufer akzeptieren müssen (oder eben auch nicht). Das Land haben wir natürlich für uns gekauft...
Gruss,
Serge-CH




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