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  1. #1
    kzubi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    12.06.2010
    Ort
    Subingen
    Beiträge
    30

    Standard Was heisst erschlossen ????

    So nun suchen wir schon seit längerem ein Grundstück und haben uns schon so einiges angesehen und irgendwie legt jeder Landverkäufer den Ausdruck ERSCHLOSSEN total anders aus. Für mich ist erschlossen, dass alle Leitungen wie Kanalisation, Wasser, Telefon, Antenne, Strom bis in die Parzelle vorhanden sind. Einige sehen das auch so doch bei diesen ist uns das Grundstück zu klein und andere erklären uns den Begriff erschlossen sei bis in die Strasse da muss noch ein Graben von der Strasse bis ins Grundstück gebuddelt werden um zu erschliessen.

    Was ist bedeutet nun der Begriff erschlossen?

    Danke für eure Aufklärung und Hilfe

    Gruss kzubi

  2. #2
    CH 682 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    03.06.2010
    Ort
    Bern
    Beiträge
    126

    Standard

    Hallo!
    Ich nehme an, bei diesem Thema 'erschlossenes Bauland' ist die Bandbreite wie
    Du schon geschrieben hast, sehr gross!

    Es ist jetzt an Euch, bei einer potenziellen Bauland Parzelle zu entscheiden, ob ihr
    allenfalls bereit sind, noch einige Meter Rohre zu verlegen oder eben nicht.

    Für mich bedeutet erschlossen, wenn Strom, Wasser, Abwasser usw in unmittelbarer Nähe
    der Parzelle sind. Also mehr als 50 meter sollten es bei mir auch nicht sein.

    Gruss

  3. #3
    Avatar von Nice-Nofret
    Nice-Nofret ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.06.2010
    Ort
    Ostschweiz / Luganese
    Beiträge
    709

    Standard

    "Erschlossen" bedeutet, dass Du eine Zufahrt (!) hast, sprich eine Strasse, welche am Grundstück vorbei führt bzw. ans Grundstück ran und in der Strasse (oder auch oberirdisch) Strom, Wasser, Kanalisation etc. liegt.

    Erschlossen bedeutet NICHT dass die Leitungen schon in das Grundstück hineingeführt sind; niemand ausser dem Bauherren weiss, an welcher Ecke des Grundstücks die Leitungen nun wirklich benötigt werden. (Stelle Dir einfach mal ein 5'000qm grosses Gelände vor.. und Du kannst Dein Haus irgendwo platzieren.. dann ist es evt. klar )

    Der Begriff "erschlossen" wurde schon vor der Zeit der 600qm-Handtücher definiert
    Liebe Grüsse

    Nice Nofret

  4. #4
    maf
    maf ist offline Mitglied
    Registriert seit
    16.07.2010
    Ort
    Horn
    Beiträge
    97

    Standard

    zwei wichtige Erschliessungen:
    1. Zufahrt, es muss also eine Strasse bis zu deiner Parzelle geführt sein
    2. Werkleitungen (Kanalisation - ev. Meteorwasser, Strom, Wasser, Cablecom TV, allf. Gas) sollte in der Nähe der Parzelle sein.

    Gemäss Bundesgerichtsentscheid gilt eine Parzelle als erschlossen, wenn alle notwenigen Leitungen innerhalb von 30m zur Parzelle liegen.

    Es ist darauf zu achten:

    1. Eine Strasse kann zwar vorhanden sein, aber ev. kein Wegrecht zu Gunsten dieser Parzelle eingetragen sein, dann wäre die Parzelle ev. nicht erschlossen, obwohl es beim Augenschein so aussieht.
    2. Eine Strasse kann erstellt sein, gehört der Gemeinde. Die Strasse ist also sichtbar. Sie wurde vor kurzem erstellt und die Gemeinde rechnet die sog. Perimeterzahlungen mit den Landeigentümern ab (womit die Laneigentümer die von der Gemeinde vorfinanzierte Strasse bezahlen) --> also prüfen, ob es noch offene oder gestundete Perimeterzahlungen gibt.
    3. Werkleitungen können zwar vorhanden sein, aber die Kapazitäten der alten Leitungen sind zu klein. Das würde bedeuten, dass für ein neues Haus nicht mehr an den Leitungen angeschlossen werden darf, sondern eine neue Leitung zu bauen ist. Das könnte teuer sein!!
    4. Werkleitungen können auch vorhanden sein, sie sind aber in privatem Besitz. Dann muss unbedingt im Grundbuch ein Benützungsrecht, und kostenloses Anschlussrecht zu Gunsten dieser Kaufparzelle eingetragen sein. Sonst kann der Eigentümer der Leitung ein Anschluss von Euch verwehren und ihr müsstet eine neue Leitung bauen!!

    Es ist ziemlich komplex, aber in den meisten Fällen klappt das sehr gut. Nur, leider nicht immer und davor könnt Ihr euch nur schützen mit einer professionellen Prüfung.

  5. #5
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2007
    Ort
    Ayent
    Beiträge
    1.400

    Standard

    Bei konkretem Interesse an einer Parzelle sich die Eigenschaft "erschlossen" im Kaufvertrag zusichern lassen, dann kann man den Verkäufer am Wickel packen, falls es deutlich nicht stimmt.

  6. #6
    kzubi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    12.06.2010
    Ort
    Subingen
    Beiträge
    30

    Standard

    Ein Danke an alle für diese tollen Informationen

    Beim Grundstück unseres Interessens haben wir alle Erschliessungspläne erhalten und sehen darin, dass die Leitungen alle irgendwie in der ganzen Quartierstrasse (Gemeindestrasse) vorhanden sind.

    Eine weitere Frage habe ich nun doch noch, wer zieht die Leitungen von der Strasse bis in die Parzelle? Die Gemeinde oder der Bauherr? Was kosten diese Grab- und Erschliessungs-Arbeiten ca., ich würde diese Option gerne mitrechnen. Provisorisch haben wir für diese Option 20'000 eingerechnet.

    Grüsse

    kzubi

  7. #7
    Avatar von Nice-Nofret
    Nice-Nofret ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.06.2010
    Ort
    Ostschweiz / Luganese
    Beiträge
    709

    Standard

    *gg* welche "Option"? Du musst anschliessen - da hast Du keine Wahl; die Zeiten von Plumpsklo und eigenem Brunnen sind vorbei.
    Liebe Grüsse

    Nice Nofret

 

 
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