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Wie hoch ist eure Fensterfläche?

<25m² : 6,67%

25-49m² : 40,00%

50-74m² : 13,33%

75-99m² : 13,33%

100-124² : 13,33%

125-149²: 13,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    piper ist offline Mitglied
    Registriert seit
    01.09.2010
    Ort
    Buechibärg
    Beiträge
    3

    Standard Maximale Neigung / Gefälle der Zufahrt

    Hallo zusammen

    Wir sind in der Planungsphase. Unser Grundstück liegt auf einer leichten natürlichen Erhöhung von ca. 2m gegenüber der Strasse. Das Haus muss einen Abstand zur Strasse von 5m und mehr aufweisen. Den Carport wollen wir parallel neben dem Haus aufstellen und hindernisfrei (ohne Treppe) zum Eingang gelangen.
    ==>> Nun müssen wir das Haus wahrscheinlich einwenig "verlochen", denn das Gefälle von der Strasse kann ja nicht unlimitiert gesteigert werden.
    Meine Frage: Was ist eurer Meinung nach die maximale Neigung von der Strasse zum Carport?
    Auf dem Plan wurde eine Neigung von 12.5% angegeben. Daraus ergeben sich natürliche riesige Mengen an Aushubmaterial zum wegführen und das Haus würde auch "tiefergelegt".
    Als Alternative könnte man das Haus noch ca. zusätzliche 2.5m nach hinten schieben, um eine grössere Höhendifferenz zu erhalten.

    Herzlichen Dank für die Feedbacks.
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  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Worin liegt das Problem... nur in den Aushubkosten?
    Die max. zulässige Steigung sollte zudem nach den regionalen Gegebenheiten geprüft werden.. hier gibt es ja Vorgaben.. max.... X Grad/Prozent.

    Diese Steigung hier ist allerdings kein Problem...als solche... zudem lässt sie sich noch locker um einige Prozente reduzieren.. wenn Dein Architekt nicht die Hauskante.. sondern den ersten Pfosten.. oder gar die Fläche zwischen Eingangstüre und erstem Pfosten nimmt... also das geht doch super zu planen..

    Andererseits würde ich mir aber Gedanken um das Carportdach machen... das hat kein Gefälle... und zu wenige Holzlagen.. das hängt Dir nach wenigen Wochen fürchterlich durch.... also so geht das sicher nicht, das ist eher Pfusch am Bau..schon bei der Planung. Also.. wenn schon... dann auch hier klären und ändern.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    Cadillac Driver ist offline Mitglied
    Registriert seit
    01.03.2010
    Ort
    Lostorf
    Beiträge
    146

    Standard

    Wenn ich dich wäre würde ich die Bauverwaltung deiner Gemeinde kontaktieren und nachfragen wie es aussieht mit den Gefällsverhältnissen.
    In meiner Wohngemeinde dürfen die Garageneinfahrten nur 5% Gefälle haben auf einer Länge von 3 Meter.
    Im Kt. Solothurn ist das eine kantonale Vorschrift an die man sich halten muss, auch im Buechiberg.
    Danach ist es Deine Sache, wie das Gefälle ausgebildet wird.

    Es musste auch schon jemand wegen diesem Gesetz nachträglich seine Einfahrt für sehr teures Geld korrigieren.
    In der Planungsphase ist es immer noch billiger.
    Gegebenenfalls lässt sich der Carport immer noch nach hinten schieben, damit die Einfahrt nicht zu steil wird.

  4. #4
    piper ist offline Mitglied
    Registriert seit
    01.09.2010
    Ort
    Buechibärg
    Beiträge
    3

    Standard

    Herzlichen Dank für die Antworten:

    Die Hauptprobleme liegen einerseits im tieferlegen des Hauses. Wir haben gegenüber den anderen Häuser diese natürliche Erhebung auf dem Grundstück (gestrichelte Linie) und möchten dies wenn möglich ausnützen. Die Lage des Grundstückes ist genial gelegen und wir haben eine wunderbare Aussicht. Folglich wenn wir nun das Gefälle einwenig erhöhen und/oder das Haus nach hinten stellen haben wir weniger Kosten für den Aushub und können dieses Geld in andere Investitionen stecken.

    @Pfälzer:
    Das mit den Balken haben wir noch gar nicht beachtet. Werde den Planer darauf ansprechen.
    @ Cadillac Driver:
    Habe mir noch schnell das Baureglemt von Lostorf angeschaut. Leider nichts gefunden welches auf dieses 3m/5% Ding hinzielt. In diesem Falle wird es wohl im Kant. Reglement geschrieben sein.

    Gruss Piper

  5. #5
    corre ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.08.2008
    Ort
    st.gallen
    Beiträge
    159

    Standard

    gemäss kantonaler bauverordnung (SO) beträgt die maximale zufahrt/ausfahrt:

    ab trottoirkante max.4% über eine länge von 1m, danach max.15%
    ab strassenkante max.4% über eine länge von 3m, danach max.15%

    guckst du unter: Kanton Solothurn - Erlass-Sammlung -> 711.61 bzw. 711.611.5

    gruss

  6. #6
    Cadillac Driver ist offline Mitglied
    Registriert seit
    01.03.2010
    Ort
    Lostorf
    Beiträge
    146

    Standard

    Zitat Zitat von piper Beitrag anzeigen

    @ Cadillac Driver:
    Habe mir noch schnell das Baureglemt von Lostorf angeschaut. Leider nichts gefunden welches auf dieses 3m/5% Ding hinzielt. In diesem Falle wird es wohl im Kant. Reglement geschrieben sein.

    Gruss Piper
    Wiso guckst du im Baureglement in Lostorf??
    Du baust ja in Lüsslingen, anderer Kantonsteil als meiner.
    Deine Bauverwaltung hat ein anderes Baureglement als Lostorf.

    Gibt es das Baureglement von Lostorf online?

    @corre
    Besten Dank für Deine Korrektur.
    Ich hatte mich wohl etwas mit den Zahlen verwurstelt, wuste aber, das es so was gibt, das Kantonal geregelt ist.
    Dieses Gesetz kommt noch von früher, als die Motorhauben der Autos länger waren. So hatte man mit diesen Gefällsverhältnissen ein besseren Blick auf die Strasse beim Abbiegen.
    Meiner Meinung nach könnte man dieses Gestz kippen, da die Autos eh fast keine langen Motorhauben mehr haben.
    Ausser natürlich man fährt Cadillac

    Die Steigungen auf dem Querschnitt im Plan stimmen jedenfalls nicht.

  7. #7
    piper ist offline Mitglied
    Registriert seit
    01.09.2010
    Ort
    Buechibärg
    Beiträge
    3

    Standard

    @Corre
    Danke, genau das hab ich gesucht....Muss mich noch durch die Reglemente kämpfen ;-)

    @ Cadillac Driver:
    Na ganz einfach. Wenn ich nichts in eurem Reglement finde gilt dies für den ganzen Kanton, obwohl ihr schon fast zu den Aargauern gehört und wir zu den Bernern. Nicht böse sein, war nur ein kleiner Scherz mit den "Aargauern".
    Eurer Reglement findest du unter: http://www.lostorf.ch/dl.php/de/2004...ureglement.pdf

 

 

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